GZ_Assling_2019_06

Gemeindenetz anschließen möchte, muss sich zuerst um die Verlegung der Leitung von der Grundstücksgrenze bis zum Haus selbst kümmern - wo es möglich war, hat das EWA bereits vorhandene Rohre verwendet; das EWA erteilt entspre- chende Auskunft. Dann sucht man sich direkt bei einem der drei Anbieter das für ihn passende Angebot aus und die Provi- derfirma leitet alles Nötige in die Wege. Wohnstraße – angepasstes Fahrverhalten gefragt In Unterassling wurde von der Einfahrt bei „Sprenger“ bis hin- über zum Haus Desalla vor Jahrzehnten eine Wohnstraße gemäß § 76 b StVO 1960 verordnet. In einer Wohnstraße ist es Fahrzeugen laut Gesetz nur erlaubt, in Schrittgeschwin- digkeit zu fahren , Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden und von ortsgebundenen Gegenständen und Einrichtungen ist ein der Verkehrssicher- heit entsprechender Abstand einzuhalten. Ausdrücklich erlaubt ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen und die Wohnstraße Unterassling wird von den Kindern dort gerne dafür genutzt. Leider mehren sich in letzter Zeit die Beschwerden, dass man- che AutofahrerInnen rücksichtslos mit viel zu hoher Geschwindigkeit nicht nur durch die Wohnstraße sondern auch durch andere Ortsgebiete in unserer Gemeinde fahren. Muss das wirklich sein? Ich appelliere hiermit an die Vernunft und das Einsehen aller Autofahrer, dass eine entsprechend angepasste Fahrgeschwindigkeit nicht nur gesetzlich vorge- schrieben ist, sondern wohl im Hinblick darauf, was alles pas- sieren könnte, selbstverständlich sein soll. Die Gemeinde wird jedenfalls künftig gegen solche uneinsichtigen Autofahrer vor- gehen und weitere Schritte einleiten! Damit das nicht notwen- dig wird: Bitte bremst euch ein! Sommerbetreuung für Kinder von 3 bis 10 Jahren Heuer findet die Sommerbetreuung erstmals im Kindergarten Thal statt und zwar vom 15. Juli bis 23. August, jeweils Mon- tag bis Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr. Die Betreuungskapa- zitäten sind derzeit noch nicht an allen Tagen erreicht, sodass im Bedarfsfall gerne im Gemeindeamt nachgefragt werden kann, ob kurzfristig ein Betreuungsplatz frei ist. Kosten pro Kind: 1 Tag/Woche € 10,00 2 Tage/Woche € 20,00 3 bis 5 Tage/Woche € 25,00 Viele können sie kaum mehr erwarten, die bevorstehende Ferien- und Urlaubszeit, besonders die Kinder freuen sich auf einen langen, ereignisreichen Sommer. Ich wünsche allen Kleinen und Großen aus nah und fern eine erholsame Zeit und schöne Erlebnisse und Eindrücke! Bgm. Bernhard Schneider, MBA Seite 4 06/2019 Fortsetzung von Seite 3: ...der Bürgermeister

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