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FODN - 70/03/2018

AUS DEM GEMEINDERAT

Änderung des Flächenwidmungsplan

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:

VP: 2-712-2018-00002, Gp. 3734, Freiland § 43 in Land-

wirtschaftliches Mischgeb. § 40

Im Zuge eines Bauverfahrens bei Rupert Tinkl wurde fest-

gestellt, dass eine Kleinfläche von 46 m² im Freiland liegt, ver-

mutlich durch eine Verlegung der Straße entstanden. Damit

eine einheitliche Bauplatzwidmung vorliegt muss diese Fläche

von Freiland nach § 41 in landwirtschaftliches Mischgebiet

nach § 40 (5) umgewidmet werden und ersucht die Bürger-

meisterin darum. Planung erfolgte durch AL im e-fwp.

Umwidmung Grundstück 3734 KG 85102 Kals am Groß-

glockner rund 47 m² von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches

Mischgebiet § 40 (5).

Beschluss einstimmig.

VP: 2-712-2018-00003, TFl. Gp. 3853/1 von FL in SFl. Gasthof

Geplant ist die Erweiterung des Gasthauses auf Gp. 3853/4,

KG Kals, Gamsalm. Deshalb wird das Grundstück um 101 m²

im Südosten erweitert. Anschließend daran wird eine Weg-

fläche zu Erschließung der westlich angrenzenden Fläche

vorgesehen. Dazu wird auch der Grenzverlauf im Südwesten

der Gp. 3853/4 um 108 m² verändert um einen entsprechenden

Einfahrtsbereich bzw. angepasste Wegbreite zu erhalten.

Umwidmung Grundstück 3853/1 KG 85102 Kals am Groß-

glockner rund 101 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche stand-

ortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Gasthof mit

höchstens 30 Gästebetten, 3 Personalzimmern, Betreiber-

wohnung und Schischule und weiters Grundstück 3853/4 KG

85102 Kals am Großglockner rund 11 m² von Sonderfläche

standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Gasthof

mit höchstens 30 Gästebetten, 3 Personalzimmern, Betreiber-

wohnung und Schischule in Freiland § 41.

Beschluss einstim-

mig.

VP: 2-712-2018-0004, Gp. 1252/3 SFl. Naherholungsgebiet §

43 in SF NeGKapHSKG

Geplant ist die Errichtung einer Kapelle mit einer Grundflä-

che von 20 m² sowie eines Hochseilgartens mit div. Nebenge-

bäuden bzw. Nebenanlagen und ist die Fläche als SF Naherho-

lung gewidmet. Diese Anlagen wären im Freiland als zulässig

zu bewerten.

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird aufgrund

der Größe bzw. geplanten Anlage ausgeschlossen, der Wald

bleibt eine geschlossene Fläche, somit der ursprüngliche Ver-

wendungszweck erhalten bleibt. Nutzungskonflikte können

ebenfalls ausgeschlossen werden.

Umwidmung Grundstück 1252/3 KG 85102 Kals am Groß-

glockner rund 30895 m² von Sonderfläche standortgebunden §

43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Naherholungsgebiet zum Be-

herbergungsgroßbetrieb auf Teilflächen der Gste. 1116/1 und

1117 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung

Erläuterung: Naherholung, Kapelle, Hochseilgarten mit Ne-

bengebäuden und Nebenanlagen.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Erteilung einer

Dienstbarkeit auf Gp. 4655, KG Kals

Das Grundstück von Christoph Warscher mit Gp. 4319/3

wird derzeit mittels Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf

Gp. 4319/1 über Grundstück Warscher Leonhard erschlossen.

Nachdem dieser eine Verbauung plant, nach der keine Zufahrt

für das angrenzende Grundstück mehr möglich ist, hat er das

Ansuchen gestellt die Erschließung über die vom BBA Öf-

fentliches Wassergut erworbene Parzelle Gp. 4655, KG Kals,

zu ermöglichen. Dies wird nach Rücksprache mit DI Walter

Hopfgartner nur für die Fahrbahnbreite von 5 m im nördlichen

Teil des Grundstückes im erforderlichen Ausmaß genehmigt.

Die Errichtung, Wartung und Schneeräumung erfolgt auf

Kosten des Dienstbarkeitsnehmers Warscher Christoph. Zur

Information: Die Übertragung des Grundstückes vom ÖWG

an die Gemeinde Kals erfolgte nur mit Einschränkung dies

nicht als Bauland weiterzugeben.

Beschluss einstimmig.

Ausscheidung öffentliches Gut, Wege und Plätze von

TFl. 3853/1 zu Gp. 3839

Die oben erfolgte Widmung im Bereich Gamsalm erfordert

auch die Erschließung mittels öffentlichem Weg und erfolgt

dazu die Ausscheidung im nötigen Ausmaß. Die Gespräche

mit dem Grundeigentümer sind bereits erfolgt und liegt eine

Zustimmung vor.

Beschluss einstimmig.

Bericht Überprüfungsausschuss Gemeinde und

Gemeinde Kals Immobilien KG

Dazu übergibt die Bürgermeisterin das Wort an den Aus-

schussobmann GV Linder Michael. Dieser bringt den Bericht

dem Gemeinderat zur Kenntnis:

Gemeinde Kals am Großglockner:

Datum der Kassaprüfung: 27.09.2018; Überprüfungszeit-

raum: 01.05.2018 bis 31.08.2018, Haushaltskonten: Beleg-Nr.

638/2018 – 1315/2018; Steuern/Abgaben: Beleg-Nr. 43/2018 –

126/2018.

Der Überprüfungsausschuss ersucht den Gemeinderat die

Überschreitungen mit Nachtragsbeschluss zu genehmigen.

Bedeckung: Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben Haushalt

2018.

Beschluss einstimmig.

Gemeinde Kals Immobilien KG:

Überprüfungszeitraum: 01.01.2018 biඌ 31.08.2018 von Be-

leg-Nr. 1/2018 bis 54/2018.

Beschluss einstimmig.

Gemeinderatssitzung

am 16. Oktober 2018