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FODN - 70/03/2018
AUS DEM GEMEINDERAT
die Berechnung der Umlage rechtskräftig. Es ergibt sich dar-
aus für die Gemeinde Kals eine Überzahlung im Jahr 2016 in
Höhe von € 17.776,93
AWVB Hohe Tauern Süd - Verbandsbeiträge 2016
Festsetzung der Beiträge lt. § 141 Abs. 4 TGO 2001
Gemeinde
Verband
ATLReg.
Differenz
Hopfgarten
68.388,35
78.460,55
10.072,20
Kals
157.219,38
139.442,45 - 17.776,93
Matrei
1.221.479,33
1.273.663,75
52.184,42
Prägraten
85.401,90
58.311,23 - 27.090,67
St. Veit
70.566,39
60.631,53
- 9.934,86
Virgen
108.273,06
100.818,89
- 7.454,17
Summe
1.711.328,41 1.711.328,40
GV Philipp Jans lobt die Bürgermeisterin für ihr Rückgrat
in dieser Sache, der Gemeinderat stimmt ihm zu.
Beschluss:
einstimmig.
Sturmschaden 29. Oktober 2018 – Information
Sofort nach dem Sturmschaden haben mehrere Kontakte
stattgefunden. In einem Gespräch mit BH-Frau Dr. Reisner
wurde geklärt, dass sowohl LH Günther Platter in Form einer
Befliegung als auch LR Josef Geisler von ihr über das Ausmaß
der Windwurfschäden in Kals informiert wurde. Dennoch
hat Bürgermeisterin noch ein Schreiben mit Bildmaterial ge-
schickt und um Unterstützung angesucht.
Weiters wurden mit allen zuständigen Behörden, WLV, BFI,
BBA Straßenbau Gespräche über die weitere Vorgangsweise
geführt. Ziel sollte sein, ein flächenwirtschaftliches Programm
zusammen zu bekommen. Dort sollten alle Maßnahmen von
den einzelnen Stellen gebündelt geplant und dann umgesetzt
werden. Aufgrund unseres finanziellen Leistungsspielraumes
sollten wir in eine möglichst hohe Förderquote kommen. Eine
Informationsveranstaltung an alle Landwirte am 9.11.2018 im
Gemeindeamt hat an die 90 Interessierte angesprochen und
wurde dort von BFI, Agrar, WLV umfangreich informiert.
Ebenso wurde eine Prioritätenliste präsentiert, in der die Ar-
beiten begonnen werden.
Wichtig erscheint, die Absicherung der Zufahrtsstraße L 26,
der Siedlungsgebiete, insbesondere Lana, Arnig, Haslach und
Großdorf. In diesen Bereichen ist der Bann- und Schutzwald
großteils zerstört und führt langfristig sowohl zu Lawinenge-
fährdung als auch Steinschlag. Eine erste Sitzung der Lawi-
nenkommission hat die Gefahrenbereiche eingeschätzt und
wurde dies an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Am 3. Dezembr 2018 hat unter Führung von DI Pussnig von
der WLV eine Grundbesitzerversammlung stattgefunden und
wurden Sofortmaßnahmen für 2018 im Bereich Lana, Arnig,
Niederarnig und Haslach (Dämme und Netz) vorgestellt. Alle
Grundeigentümer haben bereits ihre Zustimmung erteilt und
wird durch die BH Lienz eine schnelle Bewilligung in Aus-
sicht gestellt. Projekt wird durch die WLV ausgearbeitet, in
Zusammenarbeit mit der BFI. Die Projektkosten werden im
Rahmen des Flächenwirtschaftlichen Projektes untergebracht.
Beratung und Beschlussfassung Kontokor-
rent gemäß § 84 TGO € 140.000,00
Wie schon in den letzten Jahren praktiziert, ist es wieder
notwendig, einen Kontokorrentkredit aufzunehmen, um die
Ausgaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu können. Gemäß
§ 84 TGO ist dies möglich und soll der Kredit bis zu einem Ge-
samtbetrag von € 140.000,- bei der RB Matrei-Kals aufgenom-
men werden. Die Höhe = ein Zehntel der jährlichen Gemein-
deabgaben und Abgabenertragsanteile nach dem Durchschnitt
der letzten fünf Jahre.
Lt. Angebot mit der Raika Kals Matrei wird für die Ge-
meinde Kals am Großglockner ein Kontokorrentkredit von €
140.000,00 mit einem Sollzinsatz p.a. von 1,75 %, EURIBOR
3-Monats-Satz – Soll + 1,75 %-Punkte, Anpassung vierteljähr-
lich, sollte der Indikator (EURIBOR 3-Monats-Satz – Soll)
unter einem Wert von 0 % liegen, wird für die Zinssatzan-
passung ein Wert von Null herangezogen. Monatliche Zinsen
bei voller Rahmenausnützung € 204,17, Abschluss-rhythmus
quartalsweise, Kontoführungsentgelt € 13,14 mit Endbefris-
tung bis 31.12.2019 eingerichtet.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Steuern, Gebühren, Abgaben 2019
Gebühr 2018
Gebühr 2019
Leistung
netto
brutto
netto
brutto
Wasserbenützungsgebühr/m³................................................................ 0,82 ...............0,90 ..........................
0,91
..............
1,00
(pro Pkt.) ............................................................................................... 0,36 ...............0,40 ..........................
0,45
..............
0,50
Zählermiete/Monat ............................................................................... 1,00 ...............1,00 ..........................1,00 .............. 1,00
Wasseranschlussgebühr ........................................................................2,00 ...............2,20 ..........................2,00 .............. 2,20
Camping-Stellplätze/Stellplatz ......................................................... 100,00 ........... 110,00 ......................100,00 ...........110,00
Kanalbenützungsgeb.Schmutzwasser/m ..............................................2,36 ...............2,60 ..........................
2,45
..............
2,70
Kanalbenützungsgeb. Niederschlagswasser/m² ................................... 0,18................0,20 ..........................
0,27
..............
0,30
Zählermiete/Monat ............................................................................... 0,91 ...............1,00 ..........................0,91............... 1,00
Kanalanschlussgebühr m³ Schmutzwasser .......................................... 5,18................5,70...........................5,18............... 5,70
Kanalanschlussgebühr m² Niederschlagwasser ................................... 1,45 ...............1,60 ..........................1,45............... 1,60