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FODN - 70/03/2018

AUS DEM GEMEINDERAT

die Berechnung der Umlage rechtskräftig. Es ergibt sich dar-

aus für die Gemeinde Kals eine Überzahlung im Jahr 2016 in

Höhe von € 17.776,93

AWVB Hohe Tauern Süd - Verbandsbeiträge 2016

Festsetzung der Beiträge lt. § 141 Abs. 4 TGO 2001

Gemeinde

Verband

ATLReg.

Differenz

Hopfgarten

68.388,35

78.460,55

10.072,20

Kals

157.219,38

139.442,45 - 17.776,93

Matrei

1.221.479,33

1.273.663,75

52.184,42

Prägraten

85.401,90

58.311,23 - 27.090,67

St. Veit

70.566,39

60.631,53

- 9.934,86

Virgen

108.273,06

100.818,89

- 7.454,17

Summe

1.711.328,41 1.711.328,40

GV Philipp Jans lobt die Bürgermeisterin für ihr Rückgrat

in dieser Sache, der Gemeinderat stimmt ihm zu.

Beschluss:

einstimmig.

Sturmschaden 29. Oktober 2018 – Information

Sofort nach dem Sturmschaden haben mehrere Kontakte

stattgefunden. In einem Gespräch mit BH-Frau Dr. Reisner

wurde geklärt, dass sowohl LH Günther Platter in Form einer

Befliegung als auch LR Josef Geisler von ihr über das Ausmaß

der Windwurfschäden in Kals informiert wurde. Dennoch

hat Bürgermeisterin noch ein Schreiben mit Bildmaterial ge-

schickt und um Unterstützung angesucht.

Weiters wurden mit allen zuständigen Behörden, WLV, BFI,

BBA Straßenbau Gespräche über die weitere Vorgangsweise

geführt. Ziel sollte sein, ein flächenwirtschaftliches Programm

zusammen zu bekommen. Dort sollten alle Maßnahmen von

den einzelnen Stellen gebündelt geplant und dann umgesetzt

werden. Aufgrund unseres finanziellen Leistungsspielraumes

sollten wir in eine möglichst hohe Förderquote kommen. Eine

Informationsveranstaltung an alle Landwirte am 9.11.2018 im

Gemeindeamt hat an die 90 Interessierte angesprochen und

wurde dort von BFI, Agrar, WLV umfangreich informiert.

Ebenso wurde eine Prioritätenliste präsentiert, in der die Ar-

beiten begonnen werden.

Wichtig erscheint, die Absicherung der Zufahrtsstraße L 26,

der Siedlungsgebiete, insbesondere Lana, Arnig, Haslach und

Großdorf. In diesen Bereichen ist der Bann- und Schutzwald

großteils zerstört und führt langfristig sowohl zu Lawinenge-

fährdung als auch Steinschlag. Eine erste Sitzung der Lawi-

nenkommission hat die Gefahrenbereiche eingeschätzt und

wurde dies an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Am 3. Dezembr 2018 hat unter Führung von DI Pussnig von

der WLV eine Grundbesitzerversammlung stattgefunden und

wurden Sofortmaßnahmen für 2018 im Bereich Lana, Arnig,

Niederarnig und Haslach (Dämme und Netz) vorgestellt. Alle

Grundeigentümer haben bereits ihre Zustimmung erteilt und

wird durch die BH Lienz eine schnelle Bewilligung in Aus-

sicht gestellt. Projekt wird durch die WLV ausgearbeitet, in

Zusammenarbeit mit der BFI. Die Projektkosten werden im

Rahmen des Flächenwirtschaftlichen Projektes untergebracht.

Beratung und Beschlussfassung Kontokor-

rent gemäß § 84 TGO € 140.000,00

Wie schon in den letzten Jahren praktiziert, ist es wieder

notwendig, einen Kontokorrentkredit aufzunehmen, um die

Ausgaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu können. Gemäß

§ 84 TGO ist dies möglich und soll der Kredit bis zu einem Ge-

samtbetrag von € 140.000,- bei der RB Matrei-Kals aufgenom-

men werden. Die Höhe = ein Zehntel der jährlichen Gemein-

deabgaben und Abgabenertragsanteile nach dem Durchschnitt

der letzten fünf Jahre.

Lt. Angebot mit der Raika Kals Matrei wird für die Ge-

meinde Kals am Großglockner ein Kontokorrentkredit von €

140.000,00 mit einem Sollzinsatz p.a. von 1,75 %, EURIBOR

3-Monats-Satz – Soll + 1,75 %-Punkte, Anpassung vierteljähr-

lich, sollte der Indikator (EURIBOR 3-Monats-Satz – Soll)

unter einem Wert von 0 % liegen, wird für die Zinssatzan-

passung ein Wert von Null herangezogen. Monatliche Zinsen

bei voller Rahmenausnützung € 204,17, Abschluss-rhythmus

quartalsweise, Kontoführungsentgelt € 13,14 mit Endbefris-

tung bis 31.12.2019 eingerichtet.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Steuern, Gebühren, Abgaben 2019

Gebühr 2018

Gebühr 2019

Leistung

netto

brutto

netto

brutto

Wasserbenützungsgebühr/m³................................................................ 0,82 ...............0,90 ..........................

0,91

..............

1,00

(pro Pkt.) ............................................................................................... 0,36 ...............0,40 ..........................

0,45

..............

0,50

Zählermiete/Monat ............................................................................... 1,00 ...............1,00 ..........................1,00 .............. 1,00

Wasseranschlussgebühr ........................................................................2,00 ...............2,20 ..........................2,00 .............. 2,20

Camping-Stellplätze/Stellplatz ......................................................... 100,00 ........... 110,00 ......................100,00 ...........110,00

Kanalbenützungsgeb.Schmutzwasser/m ..............................................2,36 ...............2,60 ..........................

2,45

..............

2,70

Kanalbenützungsgeb. Niederschlagswasser/m² ................................... 0,18................0,20 ..........................

0,27

..............

0,30

Zählermiete/Monat ............................................................................... 0,91 ...............1,00 ..........................0,91............... 1,00

Kanalanschlussgebühr m³ Schmutzwasser .......................................... 5,18................5,70...........................5,18............... 5,70

Kanalanschlussgebühr m² Niederschlagwasser ................................... 1,45 ...............1,60 ..........................1,45............... 1,60