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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Dez. 2018
Datenschutz ist ein
Grundrecht - in der Gemein-
de ist dieser ein wichtiger
Teil der täglichen Arbeit,
weil in vielen Bereichen per-
sonenbezogene Daten wie
z.B. Namen, Geburtsdaten,
Adressen etc. verarbeiten
werden (Bsp. Buchhaltung,
Bauamt oder Meldeamt
etc.).
Den Schutz dieser personenbezoge-
nen Daten regelt die Datenschutzgrund-
verordnung - DSGVO. Als EU-Verord-
nung ist diese unmittelbar in Österreich
anwendbar und verbietet grundsätzlich
eigene innerstaatliche (österreichische)
Regelungen. Die DSGVO enthält aller-
dings einige sogenannte Öffnungsklau-
seln. Diese enthalten Regelungsberei-
che in denen der nationale Gesetzgeber
ergänzende Bestimmungen erlassen
kann. Von diesen Öffnungsklauseln hat
der österreichische Gesetzgeber mit
dem neuen (seit 25.05.2018 in Kraft)
Datenschutzgesetz (DSG) Gebrauch ge-
macht; darin sind bspw. geregelt: „Bild-
verarbeitung“
(Videoüberwachung);
Organe (Behördenaufbau und Organisa-
tion); Sicherheitspolizei, Verfolgung von
Straftaten, militärischer Eigenschutz; ei-
gene Strafbestimmungen (Datenschutz-
verletzung als Verwaltungsstraftat).
Grundsätzlich gilt, dass
jede Verarbeitung (erfas-
sen, speichern, ablegen, lö-
schen, vernichten etc.) von
personenbezogenen Daten
einer Rechtsgrundlage be-
darf. Diese kann sein, eine
Einwilligung des/der Betrof-
fenen, die Vertragserfüllung,
eine gesetzliche Vorschrift
oder auch ein öffentliches oder berech-
tigtes Interesse der Gemeinde.
Die Gemeinde ist verpflichtet, alle
erforderlichen Maßnahmen zum Schutz
aller in ihrem Verantwortungsbereich
verarbeiteten personenbezogenen Da-
ten zu ergreifen. Die Gemeinde hat dies
bisher schon getan und wird dies auch
weiterhin tun.
Die Gemeinde hat die Betroffenen
zu informieren (Datenschutzerklärung),
wenn ihre personenbezogenen Daten
verarbeitet werden. Diesen steht ge-
nerell das Recht zu, eine Auskunft,
Löschung, Berichtigung oder einen
Widerspruch etc. in Bezug auf die Da-
tenverarbeitungen bei der Gemeinde zu
verlangen.
Damit auch zukünftig die Informati-
on der Bürgerinnen und Bürger bestens
funktioniert, werden die verschiede-
nen Medien wie Gemeindezeitung oder
Homepage auch weiterhin natürlich da-
tenschutzkonform verwendet.
Für die Veröffentlichung von Fotos
auf der Homepage, in der Gemeindezei-
tung oder andern Medien wird, wie bis-
her auch schon nötig, die Einwilligung
der Betroffenen eingeholt - wobei diese
auch unkompliziert mündlich erfolgen
kann. Hier sei noch darauf hingewiesen,
dass sich immer der jeweilige Verant-
wortliche (Verein, Gemeinde etc.) um
diese Einwilligung kümmern muss.
Für die Verarbeitung zum Zwecke
der historischen Dokumentation (Chro-
nik) wurde über das Tiroler Archivgesetz
eine gesetzliche Grundlage geschaffen,
um die Verarbeitung von Bildern, Na-
men, Geburtsdaten etc. zu legalisieren.
Mit der GemNova haben wir einen
starken Partner, der uns in der recht-
lichen und praktischen Umsetzung
dieses umfangreichen und speziellen
Themas unterstützt. Lösungen sind aus-
gearbeitet und liegen auf der Hand – wir
werden in gewohnter Art und Weise mit
unserem Hausverstand diese Rechtsvor-
schriften umsetzen und auch weiterhin
ein professionelles und unkompliziertes
Bürgerservice bieten.
DSGVO - wirklich alles neu?
Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit 25. Mai 2018 in Kraft und wird vielerorts diskutiert.
Was bedeutet dies auf Gemeindeebene und wie gehen wir damit um?
Frau Mag. Anna Krapf von der GemNo-
va ist die Datenschutzbeauftragte der
Gemeinde Tristach
Foto (c) GemNova