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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Dez. 2018

Datenschutz ist ein

Grundrecht - in der Gemein-

de ist dieser ein wichtiger

Teil der täglichen Arbeit,

weil in vielen Bereichen per-

sonenbezogene Daten wie

z.B. Namen, Geburtsdaten,

Adressen etc. verarbeiten

werden (Bsp. Buchhaltung,

Bauamt oder Meldeamt

etc.).

Den Schutz dieser personenbezoge-

nen Daten regelt die Datenschutzgrund-

verordnung - DSGVO. Als EU-Verord-

nung ist diese unmittelbar in Österreich

anwendbar und verbietet grundsätzlich

eigene innerstaatliche (österreichische)

Regelungen. Die DSGVO enthält aller-

dings einige sogenannte Öffnungsklau-

seln. Diese enthalten Regelungsberei-

che in denen der nationale Gesetzgeber

ergänzende Bestimmungen erlassen

kann. Von diesen Öffnungsklauseln hat

der österreichische Gesetzgeber mit

dem neuen (seit 25.05.2018 in Kraft)

Datenschutzgesetz (DSG) Gebrauch ge-

macht; darin sind bspw. geregelt: „Bild-

verarbeitung“

(Videoüberwachung);

Organe (Behördenaufbau und Organisa-

tion); Sicherheitspolizei, Verfolgung von

Straftaten, militärischer Eigenschutz; ei-

gene Strafbestimmungen (Datenschutz-

verletzung als Verwaltungsstraftat).

Grundsätzlich gilt, dass

jede Verarbeitung (erfas-

sen, speichern, ablegen, lö-

schen, vernichten etc.) von

personenbezogenen Daten

einer Rechtsgrundlage be-

darf. Diese kann sein, eine

Einwilligung des/der Betrof-

fenen, die Vertragserfüllung,

eine gesetzliche Vorschrift

oder auch ein öffentliches oder berech-

tigtes Interesse der Gemeinde.

Die Gemeinde ist verpflichtet, alle

erforderlichen Maßnahmen zum Schutz

aller in ihrem Verantwortungsbereich

verarbeiteten personenbezogenen Da-

ten zu ergreifen. Die Gemeinde hat dies

bisher schon getan und wird dies auch

weiterhin tun.

Die Gemeinde hat die Betroffenen

zu informieren (Datenschutzerklärung),

wenn ihre personenbezogenen Daten

verarbeitet werden. Diesen steht ge-

nerell das Recht zu, eine Auskunft,

Löschung, Berichtigung oder einen

Widerspruch etc. in Bezug auf die Da-

tenverarbeitungen bei der Gemeinde zu

verlangen.

Damit auch zukünftig die Informati-

on der Bürgerinnen und Bürger bestens

funktioniert, werden die verschiede-

nen Medien wie Gemeindezeitung oder

Homepage auch weiterhin natürlich da-

tenschutzkonform verwendet.

Für die Veröffentlichung von Fotos

auf der Homepage, in der Gemeindezei-

tung oder andern Medien wird, wie bis-

her auch schon nötig, die Einwilligung

der Betroffenen eingeholt - wobei diese

auch unkompliziert mündlich erfolgen

kann. Hier sei noch darauf hingewiesen,

dass sich immer der jeweilige Verant-

wortliche (Verein, Gemeinde etc.) um

diese Einwilligung kümmern muss.

Für die Verarbeitung zum Zwecke

der historischen Dokumentation (Chro-

nik) wurde über das Tiroler Archivgesetz

eine gesetzliche Grundlage geschaffen,

um die Verarbeitung von Bildern, Na-

men, Geburtsdaten etc. zu legalisieren.

Mit der GemNova haben wir einen

starken Partner, der uns in der recht-

lichen und praktischen Umsetzung

dieses umfangreichen und speziellen

Themas unterstützt. Lösungen sind aus-

gearbeitet und liegen auf der Hand – wir

werden in gewohnter Art und Weise mit

unserem Hausverstand diese Rechtsvor-

schriften umsetzen und auch weiterhin

ein professionelles und unkompliziertes

Bürgerservice bieten.

DSGVO - wirklich alles neu?

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit 25. Mai 2018 in Kraft und wird vielerorts diskutiert.

Was bedeutet dies auf Gemeindeebene und wie gehen wir damit um?

Frau Mag. Anna Krapf von der GemNo-

va ist die Datenschutzbeauftragte der

Gemeinde Tristach

Foto (c) GemNova