Previous Page  3 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 3 / 40 Next Page
Page Background

Dez. 2018

GR-Beschlüsse

3

Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates

Sitzung vom 20.09.2018

Der Gemeinderat hat mehrheitlich be-

schlossen, dass der Rodelweg Sport-

platz - Kreithof in das Tiroler Moun-

tainbikemodell 2.0 aufgenommen und

mit dem Land Tirol ein diesbezüglicher

Vertrag abgeschlossen werden soll.

Der Gemeinderat hat im Bereich Kreit-

hof (Gp. 1638 und 1816, beide KG Tris-

tach) eine Umwidmung von „Freiland“

§ 41 TROG bzw. „Sonderfläche, stand-

ortgebunden“ § 43 (1) a in „Sonder-

fläche Hofstelle“ § 44 (2) (mit zusätz-

lich zulässiger gewerblicher Nutzung

- Gasthof) einstimmig beschlossen.

Der Gemeinderat hat Beratungen über

Verkehrssicherungsmaßnahmen

im

Bereich der Gemeindestraße östlich

der Tratte geführt. Entlang der Privat-

grundstücke Pichler (Lavanter Stra-

ße 30) und Einhauer (Dorfstraße 23)

soll ein Gehsteig errichtet werden. Der

Gemeinderat hat einstimmig beschlos-

sen, dass das ggst. Projekt auf Basis

der vom Bürgermeister detailliert vor-

gestellten Planunterlagen weiterent-

wickelt werden soll. In der Folge soll

die den Gemeindepark Tratte queren-

de Straße für mehrspurige Fahrzeuge

gesperrt werden. In diesem Zug soll

mittels eines Dienstbarkeitsvertrages

die Zufahrt zur Gp. 587/2 (Hannes

Libiseller) über die Gp. 588 (Gemein-

de Tristach) durch Einräumung eines

entsprechenden Servitutes rechtlich

sichergestellt werden.

Der Gemeinderat hat einer Grund-

stücksgrenzänderung lt. Teilungsvor-

schlag der Vermessungskanzlei DI Neu-

mayr, 9900 Lienz, vom 11.06.2018,

GZl. 8473/2018 hinsichtlich der Teil-

flächen 3, 4 und 5 mit einstimmigem

Beschluss zu nachstehenden Bedin-

gungen zugestimmt: a) Die Teilflächen

3 und 5 (insges. 4 m²) werden zu ei-

nem ortsüblichen m²-Preis veräußert.

b) Die Teilfläche 4 aus der Gp. 666/6

wird unentgeltlich in das öffentliche Gut

der Gemeinde Tristach übernommen

und der Gp. 1710/1 zugeschlagen.

c) Sämtliche Kosten im Zusammenhang

mit der ggst. Grundstücksgrenzän-

derung bzw. -bereinigung gehen

zu Lasten des Eigentümers der Gp.

666/6. Weiters hat der Gemeinde-

rat einstimmig beschlossen: Die Teil-

flächen 3 und 5 scheiden aus dem

öffentlichen Gut der Gemeinde Tris-

tach aus, für diese Teilflächen wird

der Gemeingebrauch aufgehoben.

Die Teilfläche 4 kommt zum öffent-

lichen Gut der Gemeinde Tristach

(Gp. 1710/1, Ehrenburgstraße), diese

Teilfläche wird daher dem Gemeinge-

brauch gewidmet.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, das Beschäftigungsausmaß

einer Reinigungskraft mit Wirksamkeit

zum 01.09.2018 auf 15 Wochenstun-

den bzw. 37,5 % der Vollbeschäfti-

gung zu erhöhen. Die Bedienstete hat

zusätzliche Reinigungsbereiche in der

Volksschule übernommen.

Mit einstimmigem Beschluss hat der

Gemeinderat die Richtlinien für die

Gewährung von Mietzins- und An-

nuitätenbeihilfen hinsichtlich fol-

gender Punkte mit Wirksamkeit ab

01.01.2019 geändert bzw. ergänzt:

a) Anspruchsberechtigt sind eigenbe-

rechtige österreichische Staatsbürger

und ihnen im Sinne der Bestimmun-

gen des Tiroler Wohnbauförderungsge-

setzes 1991 gleichgestellte Personen

(z.B. Unionsbürger). b) Anwartschafts-

zeit (Mindestdauer meldepolizeilicher

Meldung/en): Hauptwohnsitz durch-

gehend seit mindestens zwei Jah-

ren oder insgesamt 15 Jahre Haupt-

wohnsitz in der Gemeinde Tristach.

c) Kostenverteilung: 20 % Gemeinde /

80 % Land Tirol.

Der Gemeinderat hat Beratung über

das E-Carsharing-Projekt FLUGS ge-

führt. In der nächsten Ausgabe der

Gemeindezeitung „Koflkurier“ soll da-

rüber informiert sowie eine diesbezügl.

Bedarfserhebung durchgeführt wer-

den.

Die Gewährung einer finanziellen Un-

terstützung im Betrag von

1.000,--

für die Neuanschaffung eines Verstär-

kers für die Lautsprecheranlage der

Pfarrkirche bzw. des Friedhofes Tris-

tach wurde einstimmig beschlossen.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, der Tiroler Bergwacht, Ein-

satzstelle Lienz, eine finanzielle Sub-

vention in Höhe von

150,-- für das

Jahr 2018 zu gewähren.

Der Gemeinderat hat den Ankauf ei-

ner Ballfanganlage für den Trainings-

platz im Bereich „Marxer Aue“ (nördl.

Sandspitzweg) lt. Offert der Fa. Jou

Sports e.U. vom 10.04.2018, Anbot-

Nr. 10104/18 über

3.769,90 inkl.

MwSt. einstimmig beschlossen. Wei-

ters werden die Kosten für die Errich-

tung der erforderlichen 7 Sockelfunda-

mente gemeindeseits getragen.

Gem. vorliegender Ansuchen hat der

Gemeinderat die Gewährung von Förde-

rungen für die Anschaffung von Elektro-

Fahrrädern (E-Bikes) an insgesamt vier

Antragsteller/-innen im Betrag von je

75,-- (gesamt:

300,--) einstimmig

beschlossen.

Der Gemeinderat hat die Gewäh-

rung eines Baukostenzuschusses

im Betrag von

2.039,61 ein-

Impressum:

Auflage:

730 Stück. Ergeht an alle Haushalte

der Gemeinde Tristach.

Herausgeber

und für den

Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-

germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:

buergermeister@tristach.at,

Tel.0650/5495540.

Layout:

GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.

Satz:

Hannes Hofer.

Druck:

Oberdruck Digital

Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Burgl Kofler, Franz

Zoier, Mag. Georg Neudert.

Anzeigeninfo:

GRAFIK

ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-

fice@grafikzloebl.at

.

Hinweise, Reaktionen und

Vorschläge bitte an:

Mag. Georg Neudert, Althu-

berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,

E-Mail:

cebs.ital@netway.at

. Sämtliche Fo-

tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.

Redaktionsschluss nächste

Ausgabe:

1. März 2019

Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe

desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis

Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach

vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.