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Anträge Zustimmung zum Sondergebrauch gem. § 5 Tiro-

ler Straßengesetz (Einbauten)

Die Fa. Brüder Unterweger 1886 GmbH beantragt im Zuge

des Zubaus die Verlegung eines Abwasserkanals (DN 200

mm) für Kühlwasser in den Thaler Bach. Die Querung der

Gemeindestraße weist eine Gesamtlänge von ca. 9 m auf. Dem

Antrag wird unbefristet auf jederzeitigem Widerruf zuge-

stimmt.

Die Wasserinteressentschaft St. Justina

beantragt im Zuge

der Sanierung der Gemeindestraße die Verlegung einer Was-

serleitung (5/4“ Leitung) für Trinkwasser. Die Leitung in der

Gemeindestraße weist in der Längsführung eine Gesamtlänge

von ca. 95 m auf. Die Zustimmung erfolgt unbefristet auf

jederzeitigem Widerruf.

Ansuchen der Wasserrettung um Unterstützung Projekt

Wasserrettung Osttirol NEU

Im Zuge des Umbaus des Dolomitenbades Lienz musste die

Wasserrettung umsiedeln, nun soll die Errichtung von neuen

Räumlichkeiten finanziell unterstützt werden. Für Sanierungs-

und Adaptierungsmaßnahmen wird von einem Gesamtbetrag

von ca. € 300.000,- ausgegangen. Nach Abzug der Förderun-

gen und sonstigen Finanzierungszusagen soll die Gemeinde

Assling laut Kostenschlüssel € 4.867,23 leisten. Es wird

beschlossen, einmalig einen Betrag in der Höhe von €

4.867,23 zu leisten. Dies unter der Voraussetzung, dass diese

einmalige Zusage keine Nachschusspflicht bei einer Kosten-

überschreitung auslöst.

Verkauf der Gp. 909/14 und 909/15 KG Oberassling

Mit der OSG wurden Verhandlungen über den Verkauf von

Grundstücken am Sonnenhang geführt. Nach Prüfung der bau-

lichen Möglichkeiten hat sich die OSG entschlossen, die Gste

909/14 (400 m²) und 909/15 (398 m²) zur Errichtung von vor-

aussichtlich fünf reihenhausartigen Wohneinheiten zu kaufen.

Der derzeitige Grundpreis pro m² beträgt € 70,38, somit

beträgt der Verkaufspreis € 56.163,24. Es wird beschlossen,

die beiden Grundstücke an die OSG zu verkaufen, die Kosten

der Vertragserrichtung und –durchführung übernimmt die

Gemeinde.

Änderung Bebauungsplan und örtliches Raumordnungs-

konzept – Br. Theurl GmbH

Geplant ist die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes sowie

die Verlegung des Rundholzlagerplatzes und der Versicke-

rungsanlage. Auf dem Gst 269 wird ein Parkplatz für 13 LKW

situiert. Damit sollen künftig die inzwischen täglichen Rück-

staus von LKW auf der Zufahrt vermieden werden. Der Lager-

platz soll über die vorhandene Verbindungsstraße zwischen

dem Sägewerk und der THI erschlossen werden. Aufgrund der

Neuschaffung des zentralen Anlaufpunktes wird die Anliefe-

rung primär von Osten erfolgen, der Abtransport zur Verarbei-

tung praktisch ausschließlich Richtung Osten. Zur Betreuung

des Gamsbaches sowie zur Aufschließung der südlich gelege-

nen Waldfläche muss die Wegverbindung erhalten bleiben.

Das Bauvorhaben ist im Freiland unzulässig. Im örtlichen

Raumordnungskonzept liegt die Fläche in einer Freihalteflä-

che Forst (FF). Obgleich die Nutzung der Forstwirtschaft

dient, ist sie gewerblich und nicht typischerweise eine in der

Freihaltefläche Forst zulässige Sondernutzung. Damit muss

der Flächenwidmungsplan geändert werden, was die Ände-

rung des örtlichen Raumordnungskonzeptes voraussetzt. Eine

Änderung des ÖRK ist u.a. zulässig, wenn wichtige im öffent-

lichen Interesse gelegene Gründe hierfür vorliegen und die

Änderung den Zielen der örtlichen Raumordnung nicht wider-

spricht. Aufgrund des Zusammenhangs mit dem Verwaltungs-

gebäude und den damit verbundenen Umstrukturierungen

wird mit wichtigem öffentlichen Interesse argumentiert.

Vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen (WLV, ev. Lan-

desgeologie in Absprache mit WLV, BFI, Naturschutz) wer-

den die Auflage der entsprechenden Pläne beschlossen.

Änderung Bebauungsplan/ergänzender Bebauungsplan -

Gemeindezentrum Assling

Um ein überdachtes Lager zwischen Turnsaal und Kindergar-

ten Assling realisieren zu können, wurde im Gemeinderat am

08.05.2018 ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungs-

plan beschlossen. Im Zuge des Prüfungsverfahrens hat der rau-

mordnungsfachliche Amtssachverständige festgestellt, dass

im Bereich des Grundstücks 38/42, KG Unterassling, die Stra-

ßen- und Baufluchtlinie nicht dem tatsächlichen Verlauf des

öffentlichen Wegs entspricht. Dies wurde im gegenständlichen

Entwurf ergänzt. Die anderen Festlegungen gegenüber dem

Entwurf vom 02.05.2018 blieben unverändert. Die verkürzte

Auflage des geänderten Planentwurfes wurde beschlossen.

Verkauf einer Teilfläche der Gp. 290/16 KG Unterassling

Im Zuge der Durchführung der Teilungsurkunde des DI

Rudolf Neumayr, Zl. 8360/2018, vom 11.05.2018 hat sich her-

ausgestellt, dass auf diese Weise ein 179 m² großes Reststück

des Gst 290/16 KG Unterassling entstehen würde, welches

keine rechtlich gesicherte Zufahrt hätte. Deshalb wurde dem

Grundstücksnachbar, Herrn Wilhelm Libiseller, die betreffen-

de Restfläche zu einen Grundstückspreis von € 18,00/m² zum

Kauf angeboten. Herr Libiseller hat dieses Angebot angenom-

men. Der Verkauf wird beschlossen, die Gemeinde trägt die

Kosten der Vertragserrichtung und –durchführung.

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12/2018

Aus dem Gemeinderat

Beschlüsse der Sitzung vom 11.09.2018

Sprechstunde beim Bürgermeister

Terminvereinbarungen unter 04855/8209-10

Sprechstunden

Gemeindewaldaufseher

Montags, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Tel.-Nr.: 8209 Durchwahl 16 Mobiltel.: 0664/5318409

Sprechstunden der Pflegedienstleitung

des Sozial- und Gesundheitssprengels

Jede Woche von Montag bis Freitag

von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr

im Sprengelbüro in Assling, Telefon: 04855/8133