Anträge Zustimmung zum Sondergebrauch gem. § 5 Tiro-
ler Straßengesetz (Einbauten)
Die Fa. Brüder Unterweger 1886 GmbH beantragt im Zuge
des Zubaus die Verlegung eines Abwasserkanals (DN 200
mm) für Kühlwasser in den Thaler Bach. Die Querung der
Gemeindestraße weist eine Gesamtlänge von ca. 9 m auf. Dem
Antrag wird unbefristet auf jederzeitigem Widerruf zuge-
stimmt.
Die Wasserinteressentschaft St. Justina
beantragt im Zuge
der Sanierung der Gemeindestraße die Verlegung einer Was-
serleitung (5/4“ Leitung) für Trinkwasser. Die Leitung in der
Gemeindestraße weist in der Längsführung eine Gesamtlänge
von ca. 95 m auf. Die Zustimmung erfolgt unbefristet auf
jederzeitigem Widerruf.
Ansuchen der Wasserrettung um Unterstützung Projekt
Wasserrettung Osttirol NEU
Im Zuge des Umbaus des Dolomitenbades Lienz musste die
Wasserrettung umsiedeln, nun soll die Errichtung von neuen
Räumlichkeiten finanziell unterstützt werden. Für Sanierungs-
und Adaptierungsmaßnahmen wird von einem Gesamtbetrag
von ca. € 300.000,- ausgegangen. Nach Abzug der Förderun-
gen und sonstigen Finanzierungszusagen soll die Gemeinde
Assling laut Kostenschlüssel € 4.867,23 leisten. Es wird
beschlossen, einmalig einen Betrag in der Höhe von €
4.867,23 zu leisten. Dies unter der Voraussetzung, dass diese
einmalige Zusage keine Nachschusspflicht bei einer Kosten-
überschreitung auslöst.
Verkauf der Gp. 909/14 und 909/15 KG Oberassling
Mit der OSG wurden Verhandlungen über den Verkauf von
Grundstücken am Sonnenhang geführt. Nach Prüfung der bau-
lichen Möglichkeiten hat sich die OSG entschlossen, die Gste
909/14 (400 m²) und 909/15 (398 m²) zur Errichtung von vor-
aussichtlich fünf reihenhausartigen Wohneinheiten zu kaufen.
Der derzeitige Grundpreis pro m² beträgt € 70,38, somit
beträgt der Verkaufspreis € 56.163,24. Es wird beschlossen,
die beiden Grundstücke an die OSG zu verkaufen, die Kosten
der Vertragserrichtung und –durchführung übernimmt die
Gemeinde.
Änderung Bebauungsplan und örtliches Raumordnungs-
konzept – Br. Theurl GmbH
Geplant ist die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes sowie
die Verlegung des Rundholzlagerplatzes und der Versicke-
rungsanlage. Auf dem Gst 269 wird ein Parkplatz für 13 LKW
situiert. Damit sollen künftig die inzwischen täglichen Rück-
staus von LKW auf der Zufahrt vermieden werden. Der Lager-
platz soll über die vorhandene Verbindungsstraße zwischen
dem Sägewerk und der THI erschlossen werden. Aufgrund der
Neuschaffung des zentralen Anlaufpunktes wird die Anliefe-
rung primär von Osten erfolgen, der Abtransport zur Verarbei-
tung praktisch ausschließlich Richtung Osten. Zur Betreuung
des Gamsbaches sowie zur Aufschließung der südlich gelege-
nen Waldfläche muss die Wegverbindung erhalten bleiben.
Das Bauvorhaben ist im Freiland unzulässig. Im örtlichen
Raumordnungskonzept liegt die Fläche in einer Freihalteflä-
che Forst (FF). Obgleich die Nutzung der Forstwirtschaft
dient, ist sie gewerblich und nicht typischerweise eine in der
Freihaltefläche Forst zulässige Sondernutzung. Damit muss
der Flächenwidmungsplan geändert werden, was die Ände-
rung des örtlichen Raumordnungskonzeptes voraussetzt. Eine
Änderung des ÖRK ist u.a. zulässig, wenn wichtige im öffent-
lichen Interesse gelegene Gründe hierfür vorliegen und die
Änderung den Zielen der örtlichen Raumordnung nicht wider-
spricht. Aufgrund des Zusammenhangs mit dem Verwaltungs-
gebäude und den damit verbundenen Umstrukturierungen
wird mit wichtigem öffentlichen Interesse argumentiert.
Vorbehaltlich der positiven Stellungnahmen (WLV, ev. Lan-
desgeologie in Absprache mit WLV, BFI, Naturschutz) wer-
den die Auflage der entsprechenden Pläne beschlossen.
Änderung Bebauungsplan/ergänzender Bebauungsplan -
Gemeindezentrum Assling
Um ein überdachtes Lager zwischen Turnsaal und Kindergar-
ten Assling realisieren zu können, wurde im Gemeinderat am
08.05.2018 ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungs-
plan beschlossen. Im Zuge des Prüfungsverfahrens hat der rau-
mordnungsfachliche Amtssachverständige festgestellt, dass
im Bereich des Grundstücks 38/42, KG Unterassling, die Stra-
ßen- und Baufluchtlinie nicht dem tatsächlichen Verlauf des
öffentlichen Wegs entspricht. Dies wurde im gegenständlichen
Entwurf ergänzt. Die anderen Festlegungen gegenüber dem
Entwurf vom 02.05.2018 blieben unverändert. Die verkürzte
Auflage des geänderten Planentwurfes wurde beschlossen.
Verkauf einer Teilfläche der Gp. 290/16 KG Unterassling
Im Zuge der Durchführung der Teilungsurkunde des DI
Rudolf Neumayr, Zl. 8360/2018, vom 11.05.2018 hat sich her-
ausgestellt, dass auf diese Weise ein 179 m² großes Reststück
des Gst 290/16 KG Unterassling entstehen würde, welches
keine rechtlich gesicherte Zufahrt hätte. Deshalb wurde dem
Grundstücksnachbar, Herrn Wilhelm Libiseller, die betreffen-
de Restfläche zu einen Grundstückspreis von € 18,00/m² zum
Kauf angeboten. Herr Libiseller hat dieses Angebot angenom-
men. Der Verkauf wird beschlossen, die Gemeinde trägt die
Kosten der Vertragserrichtung und –durchführung.
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12/2018
Aus dem Gemeinderat
Beschlüsse der Sitzung vom 11.09.2018
Sprechstunde beim Bürgermeister
Terminvereinbarungen unter 04855/8209-10
Sprechstunden
Gemeindewaldaufseher
Montags, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Tel.-Nr.: 8209 Durchwahl 16 Mobiltel.: 0664/5318409
Sprechstunden der Pflegedienstleitung
des Sozial- und Gesundheitssprengels
Jede Woche von Montag bis Freitag
von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr
im Sprengelbüro in Assling, Telefon: 04855/8133