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Die Sonnseiten
Nummer 59 - Mai 2018
Gemeinde
Aus der Sitzung vom
22.02.2018
Projekt „Zubau Turnsaal
Volksschule“
Der Gemeinderat hat mit 8 Ja-
Stimmen, 1 Nein-Stimme und
1 Stimmenthaltung beschlos-
sen
(Grundsatzbeschluss)
das Projekt „Zubau Turnsaal/
Mehrzwecksaal Volksschule
Grafendorf“ nach dem Plan-
entwurf des Architekten DI
Martin Valtiner umzusetzen.
Weiters hat der Gemeinde-
rat mit 9 Ja-Stimmen und 1
Stimmenthaltung entschie-
den, das Architekturbüro Val-
tiner & Partner Ziviltechniker
GmbH, 9900 Lienz, für die
Ausschreibung der einzelnen
Gewerke (Rohbaugewerke
und Innenausstattung) zu be-
auftragen.
Bestellung eines Legalisa-
tors
Der Gemeinderat hat mit 8
Ja-Stimmen und 1 Stimment-
haltung beschlossen, Herrn
Bürgermeister
Bernhard
Webhofer für die Bestellung
zum Legalisator in Grund-
buchssachen für das Gemein-
degebiet von Gaimberg vor-
zuschlagen.
Der Legalisator wird vom
Oberlandesgericht Innsbruck
bestellt. Er beglaubigt für
GemeindebürgerInnen
mit
Hauptwohnsitz in Gaimberg
Verträge und Urkunden, die
grundbuchsfähig sein müssen
(kein Autokauf etc.).
Übernahme des Privat-
weges Gp. 232/7, KG Unter-
gaimberg, in das öffentliche
Gut
Der Gemeinderat hat ein-
stimmig die Übernahme der
Wegparzelle Gp. 232/7 KG
Untergaimberg (Peter Girst-
mair, Peheimweg) als Ge-
meindestraße ins öffentliche
Gut (Wege) der Gemeinde
Gaimberg und die Erlassung
folgender Verordnung be-
schlossen:
Der Gemeinderat der Ge-
meinde Gaimberg erklärt die
Wegparzelle Peheimweg (Gp.
232/7 KG Untergaimberg)
gemäß § 13 Tiroler Straßen-
gesetz, LGBl. Nr. 13/1989,
i.d.g.F., zur Gemeindestraße
und beschließt die (kosten-
lose) Übernahme dieser Weg-
parzelle ins öffentliche Gut
(Wege) der Gemeinde Gaim-
berg. Gemäß § 13 Abs. 6 Ti-
roler Straßengesetz wird die
Öffnung dieser (neuen) Ge-
meindestraße zum Gemein-
gebrauch nach Erwerb des
Eigentums an der Wegpar-
zelle Peheimweg (Gp. 232/7
KG Untergaimberg) durch
die Gemeinde Gaimberg vom
Bürgermeister durch An-
schlag an der Amtstafel ge-
sondert bekannt gemacht.
Festsetzung der Waldumla-
ge 2018
Der Gemeinderat hat ein-
stimmig beschlossen, zur
teilweisen Deckung des
Personalaufwandes für den
Gemeindewaldaufseher die
Waldumlage für das Jahr
2018 mit € 6.562,78 festzu-
setzen. Der der Festsetzung
der Waldumlage zugrunde
liegende Gesamtbetrag für
den Gemeindewaldaufseher
(Jahresaufwand) beträgt für
das abgelaufene Jahr 2017
€ 27.544,33. Diesem Betrag
liegt eine Waldfläche von
insgesamt 431,76 Hektar zu-
grunde. Der Hektarsatz be-
trägt somit Euro 63,80. Der
auf die einzelnen Umlage-
pflichtigen entfallende Anteil
am Gesamtbetrag der Umlage
beträgt für den Wirtschafts-
wald im Ertrag 50 %, für den
Schutzwald im Ertrag 15 %
und für den Teilwald im Er-
trag 50 % des Hektarsatzes.
Verordnung über die Fest-
setzung einer Waldumlage
Festlegung
einheitlicher
Hektarsätze für alle Wald-
kategorien zur Erhebung
der Waldumlage ab dem
Jahr 2019
Der Gemeinderat Gaimberg
hat einstimmig nach § 10
Abs. 1 Tiroler Waldordnung
2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt
geändert durch LGBl. Nr.
133/2017, zur teilweisen De-
ckung des jährlichen Perso-
nal- und Sachaufwandes für
die Gemeindewaldaufseher
folgende Verordnung erlas-
sen:
§ 1 (Waldumlage, Umlage-
satz) Die Gemeinde Gaim-
berg erhebt eine Waldumlage
und legt den Umlagesatz ein-
heitlich für die Waldkatego-
rien Wirtschaftswald, Schutz-
wald im Ertrag und Teilwald
im Ertrag mit 100 v. H. der
von der Tiroler Landesre-
gierung durch Verordnung
vom 26.01.2018, LGBl. Nr.
16/2018, festgesetzten Hek-
tarsätze fest. § 2 (Inkrafttre-
ten) Diese Verordnung tritt
mit 01. Jänner 2018 in Kraft.
Änderung eines Bebau-
ungsplanes
Der Gemeinderat hat gemäß
den Bestimmungen des Ti-
roler Raumordnungsgesetzes
2016 eine Änderung des Be-
bauungsplanes imBereich der
Gpn. 213/4, 213/5 und 373/2,
KG Untergaimberg (Fa. Wer-
tel Holding B.V.; Tischlerei
Großlercher)
beschlossen.
Die Änderung wurde auf-
grund der Vorgaben der Wild-
bach- und Lawinenverbauung
erforderlich (Festlegung ei-
ner absoluten Baugrenzlinie
entlang des Uferdammes des
Grafenbaches).
Erlassung eines Bebauungs-
planes
Der Gemeinderat hat ge-
mäß den Bestimmungen des
TROG 2016 die Erlassung
eines Bebauungsplanes und
ergänzenden
Bebauungs-
planes im Bereich der Gpn.
298/5, 295 und 293/1, KG
Obergaimberg (Volksschu-
le, röm.-kath. Pfarrkirche
St. Bartlmä Grafendorf) be-
schlossen und gleichzeitig
den bestehenden allgemeinen
und ergänzenden Bebauungs-
planes im Bereich der Gp.
298/5 (Volksschule, Pavillon)
aufgehoben.
Abschluss eines Raumord-
nungsvertrages (Baugrün-
de Lugger/Peheim)
Mit der Grundstückseigen-
tümerin Frau Martha Lugger
wurde ein Raumordnungs-
vertrag (Vorvertrag) für die
Baugründe Lugger/Peheim
Zettersfeldstraße gemäß GR-
Beschluss vom 27.07.2017
abgeschlossen.
Zwischen-
zeitlich wurde nach mehre-
ren Besprechungen mit der
Grundeigentümerin,
dem
Raumplaner sowie den Bau-
grundinteressenten das Be-
bauungskonzept hinsichtlich
der Erschließung und Parzel-
lierung abgeändert und be-
reits einige Baugründe an die
künftigen BauwerberInnen
zugeteilt. Alle Baugründe „zu
sozial verträglichen Preisen“
haben nunmehr eine Größe
von 400 m². Straßenseitig
sind anstatt drei nur mehr
zwei Parzellen plus eine
Parkfläche ausgewiesen.
Der Gemeinderat hat ein-
stimmig einen Nachtrag zum
Raumordnungsvertrag vom
27.07.2017 mit der Grund-
stückseigentümerin Martha
Lugger für den baulichen
Entwicklungsbereich „W09“
(Baugründe Peheim/Zetters-
feldstraße) beschlossen.
GV Bezirksaltenheime Li-
enz - Änderung der Verein-
barung über die Bildung
des
Gemeindeverbandes
und Erlassung einer neuen
Satzung
Der Gemeinderat hat auf
Grundlage des Beschlusses