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Die Sonnseiten

Nummer 59 - Mai 2018

Gemeinde

Aus der Sitzung vom

22.02.2018

Projekt „Zubau Turnsaal

Volksschule“

Der Gemeinderat hat mit 8 Ja-

Stimmen, 1 Nein-Stimme und

1 Stimmenthaltung beschlos-

sen

(Grundsatzbeschluss)

das Projekt „Zubau Turnsaal/

Mehrzwecksaal Volksschule

Grafendorf“ nach dem Plan-

entwurf des Architekten DI

Martin Valtiner umzusetzen.

Weiters hat der Gemeinde-

rat mit 9 Ja-Stimmen und 1

Stimmenthaltung entschie-

den, das Architekturbüro Val-

tiner & Partner Ziviltechniker

GmbH, 9900 Lienz, für die

Ausschreibung der einzelnen

Gewerke (Rohbaugewerke

und Innenausstattung) zu be-

auftragen.

Bestellung eines Legalisa-

tors

Der Gemeinderat hat mit 8

Ja-Stimmen und 1 Stimment-

haltung beschlossen, Herrn

Bürgermeister

Bernhard

Webhofer für die Bestellung

zum Legalisator in Grund-

buchssachen für das Gemein-

degebiet von Gaimberg vor-

zuschlagen.

Der Legalisator wird vom

Oberlandesgericht Innsbruck

bestellt. Er beglaubigt für

GemeindebürgerInnen

mit

Hauptwohnsitz in Gaimberg

Verträge und Urkunden, die

grundbuchsfähig sein müssen

(kein Autokauf etc.).

Übernahme des Privat-

weges Gp. 232/7, KG Unter-

gaimberg, in das öffentliche

Gut

Der Gemeinderat hat ein-

stimmig die Übernahme der

Wegparzelle Gp. 232/7 KG

Untergaimberg (Peter Girst-

mair, Peheimweg) als Ge-

meindestraße ins öffentliche

Gut (Wege) der Gemeinde

Gaimberg und die Erlassung

folgender Verordnung be-

schlossen:

Der Gemeinderat der Ge-

meinde Gaimberg erklärt die

Wegparzelle Peheimweg (Gp.

232/7 KG Untergaimberg)

gemäß § 13 Tiroler Straßen-

gesetz, LGBl. Nr. 13/1989,

i.d.g.F., zur Gemeindestraße

und beschließt die (kosten-

lose) Übernahme dieser Weg-

parzelle ins öffentliche Gut

(Wege) der Gemeinde Gaim-

berg. Gemäß § 13 Abs. 6 Ti-

roler Straßengesetz wird die

Öffnung dieser (neuen) Ge-

meindestraße zum Gemein-

gebrauch nach Erwerb des

Eigentums an der Wegpar-

zelle Peheimweg (Gp. 232/7

KG Untergaimberg) durch

die Gemeinde Gaimberg vom

Bürgermeister durch An-

schlag an der Amtstafel ge-

sondert bekannt gemacht.

Festsetzung der Waldumla-

ge 2018

Der Gemeinderat hat ein-

stimmig beschlossen, zur

teilweisen Deckung des

Personalaufwandes für den

Gemeindewaldaufseher die

Waldumlage für das Jahr

2018 mit € 6.562,78 festzu-

setzen. Der der Festsetzung

der Waldumlage zugrunde

liegende Gesamtbetrag für

den Gemeindewaldaufseher

(Jahresaufwand) beträgt für

das abgelaufene Jahr 2017

€ 27.544,33. Diesem Betrag

liegt eine Waldfläche von

insgesamt 431,76 Hektar zu-

grunde. Der Hektarsatz be-

trägt somit Euro 63,80. Der

auf die einzelnen Umlage-

pflichtigen entfallende Anteil

am Gesamtbetrag der Umlage

beträgt für den Wirtschafts-

wald im Ertrag 50 %, für den

Schutzwald im Ertrag 15 %

und für den Teilwald im Er-

trag 50 % des Hektarsatzes.

Verordnung über die Fest-

setzung einer Waldumlage

Festlegung

einheitlicher

Hektarsätze für alle Wald-

kategorien zur Erhebung

der Waldumlage ab dem

Jahr 2019

Der Gemeinderat Gaimberg

hat einstimmig nach § 10

Abs. 1 Tiroler Waldordnung

2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt

geändert durch LGBl. Nr.

133/2017, zur teilweisen De-

ckung des jährlichen Perso-

nal- und Sachaufwandes für

die Gemeindewaldaufseher

folgende Verordnung erlas-

sen:

§ 1 (Waldumlage, Umlage-

satz) Die Gemeinde Gaim-

berg erhebt eine Waldumlage

und legt den Umlagesatz ein-

heitlich für die Waldkatego-

rien Wirtschaftswald, Schutz-

wald im Ertrag und Teilwald

im Ertrag mit 100 v. H. der

von der Tiroler Landesre-

gierung durch Verordnung

vom 26.01.2018, LGBl. Nr.

16/2018, festgesetzten Hek-

tarsätze fest. § 2 (Inkrafttre-

ten) Diese Verordnung tritt

mit 01. Jänner 2018 in Kraft.

Änderung eines Bebau-

ungsplanes

Der Gemeinderat hat gemäß

den Bestimmungen des Ti-

roler Raumordnungsgesetzes

2016 eine Änderung des Be-

bauungsplanes imBereich der

Gpn. 213/4, 213/5 und 373/2,

KG Untergaimberg (Fa. Wer-

tel Holding B.V.; Tischlerei

Großlercher)

beschlossen.

Die Änderung wurde auf-

grund der Vorgaben der Wild-

bach- und Lawinenverbauung

erforderlich (Festlegung ei-

ner absoluten Baugrenzlinie

entlang des Uferdammes des

Grafenbaches).

Erlassung eines Bebauungs-

planes

Der Gemeinderat hat ge-

mäß den Bestimmungen des

TROG 2016 die Erlassung

eines Bebauungsplanes und

ergänzenden

Bebauungs-

planes im Bereich der Gpn.

298/5, 295 und 293/1, KG

Obergaimberg (Volksschu-

le, röm.-kath. Pfarrkirche

St. Bartlmä Grafendorf) be-

schlossen und gleichzeitig

den bestehenden allgemeinen

und ergänzenden Bebauungs-

planes im Bereich der Gp.

298/5 (Volksschule, Pavillon)

aufgehoben.

Abschluss eines Raumord-

nungsvertrages (Baugrün-

de Lugger/Peheim)

Mit der Grundstückseigen-

tümerin Frau Martha Lugger

wurde ein Raumordnungs-

vertrag (Vorvertrag) für die

Baugründe Lugger/Peheim

Zettersfeldstraße gemäß GR-

Beschluss vom 27.07.2017

abgeschlossen.

Zwischen-

zeitlich wurde nach mehre-

ren Besprechungen mit der

Grundeigentümerin,

dem

Raumplaner sowie den Bau-

grundinteressenten das Be-

bauungskonzept hinsichtlich

der Erschließung und Parzel-

lierung abgeändert und be-

reits einige Baugründe an die

künftigen BauwerberInnen

zugeteilt. Alle Baugründe „zu

sozial verträglichen Preisen“

haben nunmehr eine Größe

von 400 m². Straßenseitig

sind anstatt drei nur mehr

zwei Parzellen plus eine

Parkfläche ausgewiesen.

Der Gemeinderat hat ein-

stimmig einen Nachtrag zum

Raumordnungsvertrag vom

27.07.2017 mit der Grund-

stückseigentümerin Martha

Lugger für den baulichen

Entwicklungsbereich „W09“

(Baugründe Peheim/Zetters-

feldstraße) beschlossen.

GV Bezirksaltenheime Li-

enz - Änderung der Verein-

barung über die Bildung

des

Gemeindeverbandes

und Erlassung einer neuen

Satzung

Der Gemeinderat hat auf

Grundlage des Beschlusses