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9

ten muss er selbst bezahlen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Anschluss des Objek-

tes HNr. 94 an die Gemeindewas-

serleitung.

Ankauf Laptop

Der Gemeindearbeiter Armin Senf-

ter hat bei der Gemeinde angefragt,

ob es möglich wäre, wenn man ihm

einen Laptop zur Verfügung stel

-

len könnte. Durch diesen Ankauf,

könnte Armin viele Arbeiten auf

dem Laptop erledigen. Da es für

den Gemeindearbeiter von Vorteil

ist, wurde ein Angebot herausge-

sucht, dass den aktuellsten Stand

der Laptops entspricht. Dieser Lap

-

top kostet lt. Angebot € 1668,- net-

to. Laut Vorschlag von Herrn Karl

Schett kam es zur Diskussion, ob

es nicht billigere Laptops mit gleich

guter Ausstattung gibt. Da viele im

Gemeinderat der Meinung waren,

dass Armin sich sicher gut bei den

Laptops und Programmen auskennt

wurde abgestimmt, ob man den

Laptop lt. Angebot um € 1668,- net

-

to kauft oder ob man eine günstige-

re Variante heraussucht und diese

kauft.

Der Gemeinderat beschließt mit 9

gegen 2 Stimmen den Ankauf eines

Laptops laut Angebot für den Ge

-

meindearbeiter.

Ankauf GeoOfice Lizenz

Es wurde auch ein Angebot für den

Ankauf einer weiteren Lizenz für

den Laptop für den Gemeindear

-

beiter bei der Vermessungskanzlei

Neumayr angefordert. Da die Ge-

meinde Innervillgraten aktuell eine

Lizenz auf dem Gemeindecomputer

hat, gibt es für die weitere Lizenz

zwei Möglichkeiten.

Entweder man kauft eine weitere Li

-

zenz oder man macht den Umstieg

auf Dongle – d. h. einer von beiden

Rechner auf den der Dongle steckt

kann das GIS verwenden, der ande-

re nicht. Der Wartungsvertrag wird

vom Bürgermeister nochmals mit

Herrn Neumayr besprochen und

nachgehandelt. Hierzu sollte man

den Wartungsbetrag von jährlich €

400,- nur einmal zahlen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Ankauf einer weiteren

GeoOfice Lizenz für den Gemein

-

dearbeiter.

Verleihung von Gerätschaften

Von der Gemeindeamtsleiterin

Claudia Wiedemair und dem Ge-

meindearbeiter Armin Senfter wur-

de eine Liste der Gerätschaften

erstellt, die die Gemeinde Innervill-

graten besitzt und auch durch die

Gemeinde verliehen werden kön-

nen. Diese Liste der Gerätschaf

-

ten wird in der nächsten Gemein-

dezeitung und auf der Homepage

kundgemacht. Beim Ausleihen der

Gerätschaften werden Lieferschei

-

ne von der jeweiligen Privatperson

unterschrieben, wo aufgelistet wird,

was ausgeliehen wird und wann ge-

nau, dies stattgefunden hat. Somit

hat man bei der Rückgabe (wieder

mit Unterschrift) der Gerätschaften

keine Probleme und man kann die

Abrechnung gewissenhaft machen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Verleihung von Gerät-

schaften der Gemeinde Innervillgra-

ten.

Einhebung Kostenersatz von Ge-

rätschaften

Die Preise wurden durch die Kos-

tensätze vom Maschinenring und

von der Firma OBI entsprechend

auf unsere Gerätschaften ange-

passt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Kostenersatz für die

Verleihung von Gerätschaften der

Gemeinde Innervillgraten.

Zustimmung Überbauung

Mit Schreiben vom 05.09.2017 hat

Herr Alois Haider, Hochberg 18,

9932 Innervillgraten ein Ansuchen

um Zustimmung zur Überbauung

der Gp. 2881, KG Innervillgraten

(öffentliches Gut) mit dem Vordach

seines Geplanten Zubaues lt. Bau-

ansuchen vom 08.06.2017 ange-

sucht.

Der Gemeinderat hat in seiner Sit-

zung vom 19.09.2017 einstimmig

beschlossen, die Zustimmung zur

Überbauung der Gp. 2881, KG

Innervillgraten (öffentliches Gut/

Wege) mit dem Vordach des ge-

planten Zubaues.

Gewährung Baukostenzuschuss

Herr Christian Mayr, Klamperplatz

115c, 9932 Innervillgraten hat mit

Schreiben vom 28.07.2017 bei der

Gemeinde Innervillgraten um die

Rückerstattung von 40% der Er-

schließungskosten des Beschei-

des vom 06.10.2016, GZ. 920-8-

86/2016 angesucht.

Mit der Anzeige der Bauvollendung

vom 28.07.2017 bestätigt der Bau-

werber das Bauvorhaben „Errich-

tung eines Einfamilienhauses mit

Garage“ entsprechend der Bewilli-

gung ausgeführt zu haben.

Der Gemeinderat hat in seiner Sit-

zung vom 08.11.2011 beschlos-

sen ab 01.01.2012 den vollen Er-

schließungsbeitrag

einzuheben

sowie einen Baukostenzuschuss in

der Höhe von 40% zu gewähren.

Wenn ein bewilligungsplichtiges

Bauvorhaben ohne Baubewilligung

errichtet wird, wird kein Baukosten-

zuschuss gewährt. Im Falle einer

Nachverhandlung wird ebenfalls

kein Baukostenzuschuss gewährt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig, Herrn Christian Mayr,

Klamperplatz 115c, 9932 Innervill-

graten einen Baukostenzuschuss

in der Höhe von 40% des Erschlie-

ßungsbeitrages zu gewähren.

Gewährung Baukostenzuschuss

Herr Josef Lanser, Lahnberg 40,

Aus dem Gemeinderat