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ten muss er selbst bezahlen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Anschluss des Objek-
tes HNr. 94 an die Gemeindewas-
serleitung.
Ankauf Laptop
Der Gemeindearbeiter Armin Senf-
ter hat bei der Gemeinde angefragt,
ob es möglich wäre, wenn man ihm
einen Laptop zur Verfügung stel
-
len könnte. Durch diesen Ankauf,
könnte Armin viele Arbeiten auf
dem Laptop erledigen. Da es für
den Gemeindearbeiter von Vorteil
ist, wurde ein Angebot herausge-
sucht, dass den aktuellsten Stand
der Laptops entspricht. Dieser Lap
-
top kostet lt. Angebot € 1668,- net-
to. Laut Vorschlag von Herrn Karl
Schett kam es zur Diskussion, ob
es nicht billigere Laptops mit gleich
guter Ausstattung gibt. Da viele im
Gemeinderat der Meinung waren,
dass Armin sich sicher gut bei den
Laptops und Programmen auskennt
wurde abgestimmt, ob man den
Laptop lt. Angebot um € 1668,- net
-
to kauft oder ob man eine günstige-
re Variante heraussucht und diese
kauft.
Der Gemeinderat beschließt mit 9
gegen 2 Stimmen den Ankauf eines
Laptops laut Angebot für den Ge
-
meindearbeiter.
Ankauf GeoOfice Lizenz
Es wurde auch ein Angebot für den
Ankauf einer weiteren Lizenz für
den Laptop für den Gemeindear
-
beiter bei der Vermessungskanzlei
Neumayr angefordert. Da die Ge-
meinde Innervillgraten aktuell eine
Lizenz auf dem Gemeindecomputer
hat, gibt es für die weitere Lizenz
zwei Möglichkeiten.
Entweder man kauft eine weitere Li
-
zenz oder man macht den Umstieg
auf Dongle – d. h. einer von beiden
Rechner auf den der Dongle steckt
kann das GIS verwenden, der ande-
re nicht. Der Wartungsvertrag wird
vom Bürgermeister nochmals mit
Herrn Neumayr besprochen und
nachgehandelt. Hierzu sollte man
den Wartungsbetrag von jährlich €
400,- nur einmal zahlen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Ankauf einer weiteren
GeoOfice Lizenz für den Gemein
-
dearbeiter.
Verleihung von Gerätschaften
Von der Gemeindeamtsleiterin
Claudia Wiedemair und dem Ge-
meindearbeiter Armin Senfter wur-
de eine Liste der Gerätschaften
erstellt, die die Gemeinde Innervill-
graten besitzt und auch durch die
Gemeinde verliehen werden kön-
nen. Diese Liste der Gerätschaf
-
ten wird in der nächsten Gemein-
dezeitung und auf der Homepage
kundgemacht. Beim Ausleihen der
Gerätschaften werden Lieferschei
-
ne von der jeweiligen Privatperson
unterschrieben, wo aufgelistet wird,
was ausgeliehen wird und wann ge-
nau, dies stattgefunden hat. Somit
hat man bei der Rückgabe (wieder
mit Unterschrift) der Gerätschaften
keine Probleme und man kann die
Abrechnung gewissenhaft machen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Verleihung von Gerät-
schaften der Gemeinde Innervillgra-
ten.
Einhebung Kostenersatz von Ge-
rätschaften
Die Preise wurden durch die Kos-
tensätze vom Maschinenring und
von der Firma OBI entsprechend
auf unsere Gerätschaften ange-
passt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Kostenersatz für die
Verleihung von Gerätschaften der
Gemeinde Innervillgraten.
Zustimmung Überbauung
Mit Schreiben vom 05.09.2017 hat
Herr Alois Haider, Hochberg 18,
9932 Innervillgraten ein Ansuchen
um Zustimmung zur Überbauung
der Gp. 2881, KG Innervillgraten
(öffentliches Gut) mit dem Vordach
seines Geplanten Zubaues lt. Bau-
ansuchen vom 08.06.2017 ange-
sucht.
Der Gemeinderat hat in seiner Sit-
zung vom 19.09.2017 einstimmig
beschlossen, die Zustimmung zur
Überbauung der Gp. 2881, KG
Innervillgraten (öffentliches Gut/
Wege) mit dem Vordach des ge-
planten Zubaues.
Gewährung Baukostenzuschuss
Herr Christian Mayr, Klamperplatz
115c, 9932 Innervillgraten hat mit
Schreiben vom 28.07.2017 bei der
Gemeinde Innervillgraten um die
Rückerstattung von 40% der Er-
schließungskosten des Beschei-
des vom 06.10.2016, GZ. 920-8-
86/2016 angesucht.
Mit der Anzeige der Bauvollendung
vom 28.07.2017 bestätigt der Bau-
werber das Bauvorhaben „Errich-
tung eines Einfamilienhauses mit
Garage“ entsprechend der Bewilli-
gung ausgeführt zu haben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sit-
zung vom 08.11.2011 beschlos-
sen ab 01.01.2012 den vollen Er-
schließungsbeitrag
einzuheben
sowie einen Baukostenzuschuss in
der Höhe von 40% zu gewähren.
Wenn ein bewilligungsplichtiges
Bauvorhaben ohne Baubewilligung
errichtet wird, wird kein Baukosten-
zuschuss gewährt. Im Falle einer
Nachverhandlung wird ebenfalls
kein Baukostenzuschuss gewährt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig, Herrn Christian Mayr,
Klamperplatz 115c, 9932 Innervill-
graten einen Baukostenzuschuss
in der Höhe von 40% des Erschlie-
ßungsbeitrages zu gewähren.
Gewährung Baukostenzuschuss
Herr Josef Lanser, Lahnberg 40,
Aus dem Gemeinderat