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durchführenden Unternehmen für
die Schneeräumung sowie für die
Splittstreuung.
Antrag Abwassergenossen-
schaft Alfenalm
Die Abwassergenossenschaft Al-
fenalm hat einAbwasserprojekt zum
Anschluss des Almdorfes Alfenalm
an den bestehenden Ortskanal aus-
gearbeitet. Nunmehr ersucht die
Abwassergenossenschaft Alfenalm
die Gemeinde Innervillgraten ihr bei
den Kosten der Kanalanschlussge-
bühren entgegenzukommen.
Ebenso ersucht die Abwasserge-
nosschenschaft Alfenalm die Ge-
meinde Innervillgraten den neu zu
errichtenden
Anschlussschacht
am bereits bestehenden Ortskanal
(unterhalb der Badl Alm) zu errich-
ten, da die AWG Alfenalm den be-
stehenden Kanalschacht laut Plan
zum Projekt aufgrund geograisch/
örtlicher Verhältnisse nicht als An-
schlussschacht verwenden kann.
Aus touristischer Sicht sollte man
dieses Projekt auf jeden Fall unter-
stützen, aber ohne die Kanalord-
nung und die Kanalgebührenord-
nung zu ändern. Deshalb müsste
man eine einmalige Lösung inden.
Vorgeschlagen wird eine 40%ige
Rückerstattung
der
Kanalan-
schlussgebühr nach Bauvollendung
der Abwassergenossenschaft Al-
fenalm. Dazu muss die Abwasser-
genossenschaft Alfenalm die Re-
alisierung des Projektes anzeigen
(Kollaudierung) und die Kosten mit-
tels Belege der Gemeinde Innervill-
graten nachweisen.
Die Abwassergenossenschaft Al-
fenalm ersucht die Gemeinde Inner-
villgraten um die Herstellung eines
Anschlussschachtes. Der Gemein-
derat ist der Meinung, dass dieser
Anschlussschacht von der Abwas-
sergenossenschaft Alfenalm im
Zuge der Projektrealisierung selbst
herzustellen ist.
Der Gemeinderat beschließt mit
9 Stimmen gegen 2 Stimmen die
Rückerstattung von 40% der Ka-
nalanschlussgebühr nach Bau-
vollendung (Kollaudierung) und
Nachweis der Kosten durch die Ab-
wassergenossenschaft Alfenalm.
Zustimmung Förderantrag
Die Abwassergenossenschaft Al-
fenalm hat einen Förderantrag für
die Förderung das geplante Abwas-
serprojekt von den Alfenalmen nach
Kalkstein eingereicht. Nach den Be-
stimmungen des § 5 Abs. 5 der För-
derungsrichtlinien der kommunalen
Siedlungswasserwirtschaft
2016
(Bundesförderung) besteht eine
Förderungsvoraussetzung dann,
wenn die zuständige Gemeinde
dieser Förderung zustimmt. Die
Gemeinde selbst geht dadurch kei-
ne Verplichtungen jeglicher Art ein.
Die Gemeinde Innervillgraten
stimmt dem Förderantrag für eine
Bundesförderung im Sinne des § 5
Abs. 5 der Förderungsrichtlinien für
die kommunale Siedlungswasser-
wirtschaft 2016 für die Errichtung
der Abwasseranlage Alfenalm BA
01 durch die Abwassergenossen-
schaft Alfenalm einstimmig zu.
Zustimmung Förderantrag
Walder Alois, Hochberg 56 hat ei-
nen Förderantrag für die Förderung
der geplanten Abwasseranlage Un-
terstalleralm eingereicht. Nach den
Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der
Förderungsrichtlinien der kommu-
nalen Siedlungswasserwirtschaft
2016 (Bundesförderung) besteht
eine
Förderungsvoraussetzung
dann, wenn die zuständige Ge-
meinde dieser Förderung zustimmt.
Die Gemeinde selbst geht dadurch
keine Verplichtungen jeglicher Art
ein.
Die Gemeinde Innervillgraten
stimmt dem Förderantrag für eine
Bundesförderung im Sinne des § 5
Abs. 5 der Förderungsrichtlinien für
die kommunale Siedlungswasser-
wirtschaft 2016 für die Errichtung
der Abwasseranlage Unterstal-
leralm durch Walder Alois, Hoch-
berg 56, 9932 Innervillgraten mit 7
Stimmen gegen 4 Stimmen zu.
Hebesätze, Steuern und Abga-
ben Haushaltsjahr 2018
Die einzelnen Hebesätze zu den
Steuern und Abgaben wurden für
das Jahr 2018 in allen Abgabenar-
ten um die Indexerhöhung von 1,85
% (2,5 Punkte) neu festgesetzt.
Die Müllabfuhrgebühr erhöht sich
um die laufende Indexanpassung
auf Grund der Wertbeständigkeit
der Müllabfuhrpreise (Vereinbarung
mit dem Abfuhrunternehmen). Die
Anzahl der auszugebenden Müllsä-
cke wird unverändert übernommen,
von der Fa. Rossbacher wurden für
das Jahr 2018 vorerst 3000 Säcke
angekauft.
Die einzelnen Hebesätze zu den
Steuern und Abgaben für das Jahr
2018 werden wie folgt angeführt
und einstimmig festgesetzt.
Überprüfungsausschuss
Die Obfrau des Überprüfungsaus-
schusses Frau Martina Steidl bringt
dem Gemeinderat die Niederschrift
über das Ergebnis der Überprüfung
vom 16.10.2017 zur Kenntnis. Es
wird festgestellt, dass der Kassen-
bestand bei der Raika Villgratental
€ 298.187,55 beträgt.
Die Aufnahme des buchmäßigen
Kassenbestandes hat ergeben,
dass die Summe der gebuchten
Einnahmen-Abstattung 2017 bis
13.10.2017 € 3.588.353,20 und die
Summe der gebuchten Ausgaben-
Abstattung 2017 bis 13.10.2017 €
3.290.165,65 beträgt. Somit ergibt
sich ein buchmäßiger Kassenbe-
stand von € 298.187,55. Die Kas-
senübereinstimmung ist somit ge-
Aus dem Gemeinderat