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durchführenden Unternehmen für

die Schneeräumung sowie für die

Splittstreuung.

Antrag Abwassergenossen-

schaft Alfenalm

Die Abwassergenossenschaft Al-

fenalm hat einAbwasserprojekt zum

Anschluss des Almdorfes Alfenalm

an den bestehenden Ortskanal aus-

gearbeitet. Nunmehr ersucht die

Abwassergenossenschaft Alfenalm

die Gemeinde Innervillgraten ihr bei

den Kosten der Kanalanschlussge-

bühren entgegenzukommen.

Ebenso ersucht die Abwasserge-

nosschenschaft Alfenalm die Ge-

meinde Innervillgraten den neu zu

errichtenden

Anschlussschacht

am bereits bestehenden Ortskanal

(unterhalb der Badl Alm) zu errich-

ten, da die AWG Alfenalm den be-

stehenden Kanalschacht laut Plan

zum Projekt aufgrund geograisch/

örtlicher Verhältnisse nicht als An-

schlussschacht verwenden kann.

Aus touristischer Sicht sollte man

dieses Projekt auf jeden Fall unter-

stützen, aber ohne die Kanalord-

nung und die Kanalgebührenord-

nung zu ändern. Deshalb müsste

man eine einmalige Lösung inden.

Vorgeschlagen wird eine 40%ige

Rückerstattung

der

Kanalan-

schlussgebühr nach Bauvollendung

der Abwassergenossenschaft Al-

fenalm. Dazu muss die Abwasser-

genossenschaft Alfenalm die Re-

alisierung des Projektes anzeigen

(Kollaudierung) und die Kosten mit-

tels Belege der Gemeinde Innervill-

graten nachweisen.

Die Abwassergenossenschaft Al-

fenalm ersucht die Gemeinde Inner-

villgraten um die Herstellung eines

Anschlussschachtes. Der Gemein-

derat ist der Meinung, dass dieser

Anschlussschacht von der Abwas-

sergenossenschaft Alfenalm im

Zuge der Projektrealisierung selbst

herzustellen ist.

Der Gemeinderat beschließt mit

9 Stimmen gegen 2 Stimmen die

Rückerstattung von 40% der Ka-

nalanschlussgebühr nach Bau-

vollendung (Kollaudierung) und

Nachweis der Kosten durch die Ab-

wassergenossenschaft Alfenalm.

Zustimmung Förderantrag

Die Abwassergenossenschaft Al-

fenalm hat einen Förderantrag für

die Förderung das geplante Abwas-

serprojekt von den Alfenalmen nach

Kalkstein eingereicht. Nach den Be-

stimmungen des § 5 Abs. 5 der För-

derungsrichtlinien der kommunalen

Siedlungswasserwirtschaft

2016

(Bundesförderung) besteht eine

Förderungsvoraussetzung dann,

wenn die zuständige Gemeinde

dieser Förderung zustimmt. Die

Gemeinde selbst geht dadurch kei-

ne Verplichtungen jeglicher Art ein.

Die Gemeinde Innervillgraten

stimmt dem Förderantrag für eine

Bundesförderung im Sinne des § 5

Abs. 5 der Förderungsrichtlinien für

die kommunale Siedlungswasser-

wirtschaft 2016 für die Errichtung

der Abwasseranlage Alfenalm BA

01 durch die Abwassergenossen-

schaft Alfenalm einstimmig zu.

Zustimmung Förderantrag

Walder Alois, Hochberg 56 hat ei-

nen Förderantrag für die Förderung

der geplanten Abwasseranlage Un-

terstalleralm eingereicht. Nach den

Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der

Förderungsrichtlinien der kommu-

nalen Siedlungswasserwirtschaft

2016 (Bundesförderung) besteht

eine

Förderungsvoraussetzung

dann, wenn die zuständige Ge-

meinde dieser Förderung zustimmt.

Die Gemeinde selbst geht dadurch

keine Verplichtungen jeglicher Art

ein.

Die Gemeinde Innervillgraten

stimmt dem Förderantrag für eine

Bundesförderung im Sinne des § 5

Abs. 5 der Förderungsrichtlinien für

die kommunale Siedlungswasser-

wirtschaft 2016 für die Errichtung

der Abwasseranlage Unterstal-

leralm durch Walder Alois, Hoch-

berg 56, 9932 Innervillgraten mit 7

Stimmen gegen 4 Stimmen zu.

Hebesätze, Steuern und Abga-

ben Haushaltsjahr 2018

Die einzelnen Hebesätze zu den

Steuern und Abgaben wurden für

das Jahr 2018 in allen Abgabenar-

ten um die Indexerhöhung von 1,85

% (2,5 Punkte) neu festgesetzt.

Die Müllabfuhrgebühr erhöht sich

um die laufende Indexanpassung

auf Grund der Wertbeständigkeit

der Müllabfuhrpreise (Vereinbarung

mit dem Abfuhrunternehmen). Die

Anzahl der auszugebenden Müllsä-

cke wird unverändert übernommen,

von der Fa. Rossbacher wurden für

das Jahr 2018 vorerst 3000 Säcke

angekauft.

Die einzelnen Hebesätze zu den

Steuern und Abgaben für das Jahr

2018 werden wie folgt angeführt

und einstimmig festgesetzt.

Überprüfungsausschuss

Die Obfrau des Überprüfungsaus-

schusses Frau Martina Steidl bringt

dem Gemeinderat die Niederschrift

über das Ergebnis der Überprüfung

vom 16.10.2017 zur Kenntnis. Es

wird festgestellt, dass der Kassen-

bestand bei der Raika Villgratental

€ 298.187,55 beträgt.

Die Aufnahme des buchmäßigen

Kassenbestandes hat ergeben,

dass die Summe der gebuchten

Einnahmen-Abstattung 2017 bis

13.10.2017 € 3.588.353,20 und die

Summe der gebuchten Ausgaben-

Abstattung 2017 bis 13.10.2017 €

3.290.165,65 beträgt. Somit ergibt

sich ein buchmäßiger Kassenbe-

stand von € 298.187,55. Die Kas-

senübereinstimmung ist somit ge-

Aus dem Gemeinderat