Previous Page  10 / 64 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 10 / 64 Next Page
Page Background

10

9932 Innervillgraten hat mit Sch-

reiben vom 13.03.2017 bei der

Gemeinde Innervillgraten um die

Rückerstattung von 40% der Er-

schließungskosten des Beschei-

des vom 12.05.2015, GZ. 920-8-

40/2015 angesucht.

Mit der Anzeige der Bauvollendung

vom 02.06.2017 bestätigt der Bau-

werber das Bauvorhaben „Zubau

einer Wohnheit zum Wohn- und

Wirtschaftsgebäude“ entsprechend

der Bewilligung ausgeführt zu ha-

ben.

Der Gemeinderat hat in seiner Sit-

zung vom 08.11.2011 beschlos-

sen ab 01.01.2012 den vollen Er-

schließungsbeitrag

einzuheben

sowie einen Baukostenzuschuss in

der Höhe von 40% zu gewähren.

Wenn ein bewilligungsplichtiges

Bauvorhaben ohne Baubewilligung

errichtet wird, wird kein Baukosten-

zuschuss gewährt. Im Falle einer

Nachverhandlung wird ebenfalls

kein Baukostenzuschuss gewährt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig, Herrn Josef Lanser, Lahn

-

berg 40, 9932 Innervillgraten einen

Baukostenzuschuss in der Höhe

von 40% des Erschließungsbeitra-

ges zu gewähren.

Anstellung einer Reinigungskraft

Bei der Gemeindevorstandsitzung

am 04.09.2017 wurden die Bewer-

bungsgespräche für die Anstellung

einer Reinigungskraft durchgeführt.

Insgesamt haben sich 4 Personen

beworben. Der Gemeinderat be-

schließt einstimmig Frau Annelies

Schmitz, Klamperplatz 115, 9932

Innervillgraten als Reinigungskraft

zu beschäftigen. Die Anstellung er-

folgt nach den Bestimmungen des

G-VBG 2012, Entlohnungsschema

II, Entlohnungsgruppe p5 mit einem

Beschäftigungsausmaß von 15 Wo-

chenstunden.

Gemeinderatssitzung am

10.10.2017

Vergabe Schneeräumung

Die Schneeräumung wurde wie-

der für die nächsten 3 Jahre aus-

geschrieben. Angeboten haben

wiederum dieselben Betriebe, Erd-

bau Mayr, Erdbau Fürhapter, Peter

Schett und Manfred Haider.

Der Gemeinderat beschließt mit 10

Stimmen und 1 Stimmenenthaltung

die Schneeräumung an die Firmen

Erdbau Mayr, Gasse 120d; Erd-

bau Fürhapter, Ebene 123e; Peter

Schett, Gasse 97d und Manfred

Haider, Hochberg 31 zu vergeben.

Die Aufteilung der Wege wird wie in

den letzten drei Jahren übernom-

men.

Abtretung Teilläche

Herr Michael Steidl, Klamperplatz

113, hat bei der Gemeinde Innervill-

graten die Abtretung einer Teilläche

aus der Gp. 2945/2 (öffentliches

Gut), KG Innervillgraten angesucht.

Die Gemeinderäte Albin Steidl und

Karl Schett erklären sich beim ge-

genständlichen

Tagesordnungs-

punkt für befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die kostenlose Abtretung

einer Teilläche aus der Gp. 2945/2

(öffentliches Gut), KG Innervillgra-

ten an Herrn Michael Steidl, Klam-

perplatz 113.

Anstellung Pädagogischen

Fachkraft

Für die Stelle einer Pädagogischen

Fachkraft zur Karenzvertretung

sind insgesamt 5 Bewerbungen im

Gemeindeamt eingelangt wobei

zwei Bewerberinnen ihre Bewer-

bungen zurückgezogen haben. Die

Vorstellungsgespräche fanden am

04.10.2017 statt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig Frau Magdalena Moser,

Sonnenboden 16/3, 9912 Anras

als Pädagogische Fachkraft in

Karenzvertretung für die 2. Kin-

dergartengruppe zu beschäftigen.

Die Anstellung erfolgt nach den

Bestimmungen des G-VGB 2012,

Entlohnungsgruppe ki2 mit einem

Beschäftigungsausmaß von 25 Wo-

chenstunden.

Stallerbachmühle

Schon im Vorhinein fand eine Ge-

richtsverhandlung statt in der der

Vergleich für die Stallerbachmühle

behandelt wurde. Die Stallerbach-

mühle sollte bis zum 30.11.2019

renoviert werden. Wenn dies nicht

der Fall ist, erlöschen sämtliche

Forderungen die an die Gemeinde

gestellt wurden. Die Vereinbarung

vom 11.02.2009 samt Nachtrag

vom 19.10.2009 und alle damit ver-

bunden Nachfolgevereinbarungen

betreffend die „Stallerbachmühle“

sind aufgehoben, sodass daraus

wechselseitig keinerlei Rechte und

Plichten mehr resultieren. Die Ge

-

meinde gewährt den Herren Schett

Josef, Mair Johann, Mayr Josef,

Schett Johann und Bachmann Josef

einen Investitionskostenzuschuss

in Höhe von pauschal € 5.000,00,

wenn die Stallerbachmühle auf-

grund rechtskräftiger wasser- und

naturschutzrechtlicher Bewilligung

bis längstens 30.11.2019 saniert

und reaktiviert worden ist, wobei

der Gemeinde Innervillgraten spä-

testens am 30.11.2019 die Investiti-

onskostenaufstellung zur Sanierung

und Reaktivierung der Stallerbach-

mühle und die Rechnungen zuge-

gangen sein müssen, widrigenfalls

die Gemeinde Innervillgraten von

der Leistung dieses Investitionskos

-

tenzuschusses endgültig entbun-

den ist. Die Prozesskosten von €

3.392,04 muss Herr LASchett Josef

den Rechtsanwälten Dr. Gasser und

Dr. Schneeberger bis spätestens

Aus dem Gemeinderat