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Seite 5

Gemeindezeitung Kartitsch

November 2015

Gemeinden eine positive Ent-

wicklung ermöglicht wird.

Abstimmung: 11/0/0

Beratung und Beschlussfassung –

Vergabe der – Vergabe der Sa-

nierungsarbeiten der Wege im

Friedhof Kartitsch

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, die Wegsa-

nierung im Friedhof Kartitsch,

laut vorliegendem Angebot vom

16. 09. 2015, an den Billigstbie-

ter, die Firma Viertler Bau, 9920

Sillian zu vergeben.

Abstimmung: 7/1/2 (1 GR war ab

diesem TO-Punkt abwesend)

Beratung und Beschlussfassung –

Festlegung der Schneeräumung

im Winter 2015/ 2016

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt folgende

Schneeräum- und Streuregelung

für den Winter 2015/2016:

Reihenfolge der Räumung:

Landesstraße, Gemeindestraßen,

öffentliche Interessentenstraßen;

Parkplatz Neuwirt; beantragte

Räumung von Privatwegen;

Plätze, Rodelbahnen und Eislauf-

platz.

Der Tarif für private Schneeräu-

mungsaufträge beträgt incl. 20 %

MWSt € 60,00/h. Die Mindest-

verrechnungszeit pro Einsatz be-

trägt jeweils 10 Minuten.

Für die Räumung des Parkplatzes

„Neuwirt“ werden 50% der an-

fallenden Kosten dem Eigentü-

mer vorgeschrieben.

Der Winterdienst auf der Holl-

brucker Landesstraße wird auch

in diesem Winter im Sinne der

mit dem Baubezirksamt getroffe-

nen Vereinbarung durchgeführt.

Abstimmung: 10/0/0

Beratung und Beschlussfassung –

Gemeindestraße Außerlerch – 3.

Bauabschnitt 2016

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, die Sanie-

rung der Gemeindestraße Au-

ßerlerch im Jahr 2016 fortzuset-

zen und die Baumaßnahmen an

die Agrar Lienz zu übertragen.

Die Finanzierung wird laut Vor-

schlag der Agrar Lienz ange-

nommen. Die Restfinanzierung

soll über Bedarfszuweisungen

gesichert werden.

Der vorliegende Finanzierungs-

plan wird genehmigt

:

Kostenschätzung:

EUR 300.000,--

Bedarfszuweisungen:

EUR 130.000,--;

Agrar Lienz EUR 150.000,--;

Ordentl. Haushalt EUR 20.000,-

Abstimmung: 10/0/0

Beratung und Beschlussfassung

– Antrag Außerlechner Stefan –

Öffentlicher Weg Gp. 1952

Eine Hinweistafel mit folgender

Information wird aufgestellt:

Öffentliches Gut, kein Erhal-

tungs- und Winterdienst durch

die Gemeinde Kartitsch, Benüt-

zung auf eigene Gefahr!

Beratung und Beschlussfassung

– Freiwillige Feuerwehr – not-

stromversorgte Sirene Kartitsch

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, die Sire-

nenstelle Kartitsch im Rahmen

der Erneuerung des Alarmsys-

tems mit einem digitalen Sys-

tem auszustatten. Als Standort

wird das Gemeindehaus, HNr.

80, festgelegt.

Der Auftrag wird laut Angebot

vom 07. 04. 2015 an die Firma

AGE-tech GmbH vergeben.

Abstimmung: 10/0/0

Beratung und Beschlussfassung

– Wartungsvertrag für die Trep-

penlifte Gemeinde und Schule

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, die Wartung

der Treppenlifte in der Gemeinde

und in der Volksschule an Fir-

men auszuschreiben, die beide

Anlagen betreuen können.

Abstimmung: 9/0/1

Beratung und Beschlussfassung –

Antrag Sint Albert, Verlängerung

Mietvertrag Wohnung DG Süd

Der Gemeinderat beschließt, neu-

erlich einen befristeten Mietver-

trag mit Herrn Sint Albert zu den

gleichen Konditionen wie bisher

abzuschließen. Der Bürgermeis-

ter und der Gemeindevorstand

werden ermächtigt, den Mietver-

trag zu unterzeichnen.

Abstimmung: 10/0/0

Beratung und Beschlussfassung -

Verlegung der LWL Schutzrohre

durch die Gemeinde im Zuge der

Erdverkabelung der TINETZ

Der Gemeinderat der Gemeinde

Kartitsch beschließt, die Licht-

wellenleiter-Schutzrohrverlegung

für die Breitbandanbindung im

Bereich Hollbruck lt. Angebot

der Firma Swietelsky vom

18.09.2015 zu vergeben.

Die Materialkosten werden laut

vorliegendem Angebot der Firma

LWL Lichtwellenleiter Kompe-

tenz Center vom 18.09.2015 ver-

geben.

Die Schutzrohrverlegung erfolgt

im Rahmen der TINETZ Erdver-

kabelung im Bereich Hollbruck.

Weiters nimmt der Gemeinderat

der Gemeinde Kartitsch das vor-

liegende Übereinkommen für die

Mitlegung

von

LWL

-

Schutzrohren

zur

Kenntnis

(wurde landesweit für alle Ge-

meinden erarbeitet) und ermäch-

tigt den Bürgermeister dieses zu

unterzeichnen.

Abstimmung: 10/0/0