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onnseiten
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ummer
53 - M
ärz
2016
A
llgemein
Neues aus unserer Partnergemeinde Garsten-Dambach
Liebe Frau Bürgermeisterin
Martina Klaunzer!
Die Gemeinde Garsten und
d ie Or t s cha f t Damba ch
möchten sich auf diesem
Wege sehr herzlich bei Dir
für die hervorragende Zu-
sammenarbeit bedanken.
Du hast der Partnerschaft
zwischen Gaimberg und
Dambach durch Dein per-
sönliches Engagement neue
Perspektiven gegeben. Was
vor über 40 Jahren auf Ini-
tiative der Feuerwehr Sand
als Hilfe in einer Notlage be-
gann, wurde über die Jahr-
zehnte eine Partnerschaft
von Vereinen, Musikkapel-
len und Körperschaften wie
die Feuerwehr. Dies kann
aber nur so gedeihlich funk-
tionieren, wenn Menschen
wie Du viel Herz und auch
Zeit investieren, um diese
Beziehungen zu leben. Wir
haben uns immer sehr ge-
freut, Dich und Deine Bür-
gerinnen und Bürger hier in
Oberösterreich begrüßen zu
dürfen und hoffen, dass Dein
Nachfolger diese Tradition
weiterleben lässt.
Für Deinen weiteren Lebens-
weg wünschen wir Dir sehr
viel Erfolg, Gesundheit und
Zufriedenheit und hoffen,
dass unsere Freundschaft wei-
terhin bestehen bleibt.
Lieber neuer Bürgermeister!
Vorerst gratulieren wir Dir
zu Deiner Wahl und wün-
schen Dir für dieses Amt
viel Kraft und Ausdauer,
ei ne g ut e I nt u it ion u nd
viele gute Freundinnen und
Freunde, die gemeinsam mit
Dir für Gaimberg weiter gut
wirken.
Es ist uns aber auch ein Anlie-
gen, noch vor unserem ersten
offiziellen Zusammentref-
fen die Bitte zu formulieren,
die Partnerschaft zwischen
unseren Gemeinden weiter
zu pflegen. Es ist dies nicht
nur eine schöne Tradition
geworden, nein, es sind viele
Freundschaften, nette Begeg-
nungen, schöne Erinnerungen
und gelebte Hilfsbereitschaft,
die wir immer wieder erleben
und erfahren dürfen. Dieses
höchste Gut an Solidarität
zwischen Menschen ist die
Grundlage für das Allge-
meinwohl. So möge der Text
„DemLand, dem ich die Treue
halte“ auch die Grundlage für
die weitere Partnerschaft zwi-
schen Gaimberg und Garsten
sein.
Mag. Anton Silber
Bürgermeister von Garsten
Karl Sallinger
Kommandant der FF Sand
Wahlrecht/Wahlstichtag
Wahlberechtigt sind alle Personen, die
im Wählerverzeichnis der Gemeinde
Gaimberg eingetragen sind. Das sind
im Wesentlichen alle Gemeindebür-
gerinnen und Gemeindebürger mit ös-
terreichischer Staatsbürgerschaft, die
am Wahltag (24. April 2016) das 16.
Lebensjahr vollendet
haben und die
am Wahlstichtag (23. Feber 2016
) in
Gaimberg ihren Hauptwohnsitz hatten.
Personen, die erst nach dem Stichtag zu
uns zugezogen sind, müssen entweder
in ihrer früheren Wohnsitzgemeinde
wählen oder bei dieser eine Wahlkarte
anfordern, um in der Gemeinde Gaim-
berg wählen zu können.
Wahlkarten
Jede(r) Wahlberechtigte mit Haupt-
wohnsitz in Gaimberg kann die Aus-
stellung einer Wahlkarte im Gemein-
deamt
bis spätestens
20. April 2016
schriftlich bzw. bis spätestens 22.
April 2016, 12.00 Uhr mündlich
(nicht jedoch telefonisch) beantragen,
wenn er/sie amWahltag voraussichtlich
verhindert sein wird, die Stimme vor
der Wahlbehörde Gaimberg abzugeben.
Stimmabgabe mittels Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann man außer-
halb der Gemeinde auf folgende Weise
wählen:
• durch
Stimmabgabe vor einer Wahl-
behörde,
und zwar in jedem Wahllokal
in Österreich, das Wahlkarten annimmt;
• durch
Stimmabgabe am Ort der
Bettlägerigkeit oder eingeschränkten
Mobilität
, dies jedoch nur dann, wenn
man im Zusammenhang mit dem An-
trag auf Ausstellung einer Wahlkarte
den Besuch einer sogenannten „fliegen-
den Wahlkommission“ beantragt hat;
• durch
Übermittlung der
(nach der
Stimmabgabe zu Hause oder an jedem
anderen Ort)
verschlossenenWahlkar-
te
an die zuständige Bezirkswahlbehör-
de, entweder von jedem Ort im Inland
oder Ausland
per Post
oder durch
Ab-
gabe
-
Wahlkarten können am Wahltag
persönlich oder durch eine beauftragte
Person bei jeder Bezirkswahlbehörde
und in jedem Wahllokal (solange dieses
geöffnet hat) abgegeben werden.
Die Wahlkarte muss spätestens am Tag
der Wahl (24. April 2016) bis 17.00 Uhr
bei der Bezirkswahlbehörde einlangen
oder in einem Wahllokal (so lange die-
ses am Wahltag geöffnet ist) abgegeben
worden sein, um in die Ergebnisermitt-
lung einbezogen werden zu können.
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B
ürgermeisterin
Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016