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ummer

53 - M

ärz

2016

A

llgemein

Neues aus unserer Partnergemeinde Garsten-Dambach

Liebe Frau Bürgermeisterin

Martina Klaunzer!

Die Gemeinde Garsten und

d ie Or t s cha f t Damba ch

möchten sich auf diesem

Wege sehr herzlich bei Dir

für die hervorragende Zu-

sammenarbeit bedanken.

Du hast der Partnerschaft

zwischen Gaimberg und

Dambach durch Dein per-

sönliches Engagement neue

Perspektiven gegeben. Was

vor über 40 Jahren auf Ini-

tiative der Feuerwehr Sand

als Hilfe in einer Notlage be-

gann, wurde über die Jahr-

zehnte eine Partnerschaft

von Vereinen, Musikkapel-

len und Körperschaften wie

die Feuerwehr. Dies kann

aber nur so gedeihlich funk-

tionieren, wenn Menschen

wie Du viel Herz und auch

Zeit investieren, um diese

Beziehungen zu leben. Wir

haben uns immer sehr ge-

freut, Dich und Deine Bür-

gerinnen und Bürger hier in

Oberösterreich begrüßen zu

dürfen und hoffen, dass Dein

Nachfolger diese Tradition

weiterleben lässt.

Für Deinen weiteren Lebens-

weg wünschen wir Dir sehr

viel Erfolg, Gesundheit und

Zufriedenheit und hoffen,

dass unsere Freundschaft wei-

terhin bestehen bleibt.

Lieber neuer Bürgermeister!

Vorerst gratulieren wir Dir

zu Deiner Wahl und wün-

schen Dir für dieses Amt

viel Kraft und Ausdauer,

ei ne g ut e I nt u it ion u nd

viele gute Freundinnen und

Freunde, die gemeinsam mit

Dir für Gaimberg weiter gut

wirken.

Es ist uns aber auch ein Anlie-

gen, noch vor unserem ersten

offiziellen Zusammentref-

fen die Bitte zu formulieren,

die Partnerschaft zwischen

unseren Gemeinden weiter

zu pflegen. Es ist dies nicht

nur eine schöne Tradition

geworden, nein, es sind viele

Freundschaften, nette Begeg-

nungen, schöne Erinnerungen

und gelebte Hilfsbereitschaft,

die wir immer wieder erleben

und erfahren dürfen. Dieses

höchste Gut an Solidarität

zwischen Menschen ist die

Grundlage für das Allge-

meinwohl. So möge der Text

„DemLand, dem ich die Treue

halte“ auch die Grundlage für

die weitere Partnerschaft zwi-

schen Gaimberg und Garsten

sein.

Mag. Anton Silber

Bürgermeister von Garsten

Karl Sallinger

Kommandant der FF Sand

Wahlrecht/Wahlstichtag

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

im Wählerverzeichnis der Gemeinde

Gaimberg eingetragen sind. Das sind

im Wesentlichen alle Gemeindebür-

gerinnen und Gemeindebürger mit ös-

terreichischer Staatsbürgerschaft, die

am Wahltag (24. April 2016) das 16.

Lebensjahr vollendet

haben und die

am Wahlstichtag (23. Feber 2016

) in

Gaimberg ihren Hauptwohnsitz hatten.

Personen, die erst nach dem Stichtag zu

uns zugezogen sind, müssen entweder

in ihrer früheren Wohnsitzgemeinde

wählen oder bei dieser eine Wahlkarte

anfordern, um in der Gemeinde Gaim-

berg wählen zu können.

Wahlkarten

Jede(r) Wahlberechtigte mit Haupt-

wohnsitz in Gaimberg kann die Aus-

stellung einer Wahlkarte im Gemein-

deamt

bis spätestens

20. April 2016

schriftlich bzw. bis spätestens 22.

April 2016, 12.00 Uhr mündlich

(nicht jedoch telefonisch) beantragen,

wenn er/sie amWahltag voraussichtlich

verhindert sein wird, die Stimme vor

der Wahlbehörde Gaimberg abzugeben.

Stimmabgabe mittels Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte kann man außer-

halb der Gemeinde auf folgende Weise

wählen:

• durch

Stimmabgabe vor einer Wahl-

behörde,

und zwar in jedem Wahllokal

in Österreich, das Wahlkarten annimmt;

• durch

Stimmabgabe am Ort der

Bettlägerigkeit oder eingeschränkten

Mobilität

, dies jedoch nur dann, wenn

man im Zusammenhang mit dem An-

trag auf Ausstellung einer Wahlkarte

den Besuch einer sogenannten „fliegen-

den Wahlkommission“ beantragt hat;

• durch

Übermittlung der

(nach der

Stimmabgabe zu Hause oder an jedem

anderen Ort)

verschlossenenWahlkar-

te

an die zuständige Bezirkswahlbehör-

de, entweder von jedem Ort im Inland

oder Ausland

per Post

oder durch

Ab-

gabe

-

Wahlkarten können am Wahltag

persönlich oder durch eine beauftragte

Person bei jeder Bezirkswahlbehörde

und in jedem Wahllokal (solange dieses

geöffnet hat) abgegeben werden.

Die Wahlkarte muss spätestens am Tag

der Wahl (24. April 2016) bis 17.00 Uhr

bei der Bezirkswahlbehörde einlangen

oder in einem Wahllokal (so lange die-

ses am Wahltag geöffnet ist) abgegeben

worden sein, um in die Ergebnisermitt-

lung einbezogen werden zu können.

D

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B

ürgermeisterin

Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016