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März 2016

GR-Beschlüsse

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Sitzung vom 02.12.2015

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen, die Anzahl der Beisitzer

für die Gemeinderats- und Bürgermeis-

terwahlen am 28.02.2016 mit fünf

festzusetzen. Lt. Berechnung nach dem

sogenannten „d’Hondtsches Verfahren“

verteilen sich diese 5 Beisitzerstellen

wie folgt auf die Gemeinderatsparteien:

Liste 1 – Gemeinsam für Tristach – ÖVP:

4 Beisitzer | Top Team Tristach (TTT): 1

Beisitzer.

Der Gemeinderat hat den einstimmi-

gen Beschluss gefasst, für die Wintersai-

son 2015/16 wiederum einen Zuschuss

(Kostendrittel) zur Führung des Schi- und

Sportbusses in voraussichtlicher Höhe

von rund

6.850,-- exkl. 10 % MwSt.

aus Gemeindemitteln zu leisten.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, Tristacher Gemeindebürgern/-

innen ab dem Jahr 2016 50 % der für

Veranstaltungen des Bildungshauses

Osttirol anfallenden Kursbeiträge bzw.

Teilnahmegebühren zu refundieren bzw.

seitens der Gemeinde als finanzielle

Unterstützung zu gewähren, maximal je-

doch

50,-- pro Person und Jahr.

Der Gemeinderat hat die Gewährung

eines Baukostenzuschusses im Betrag

von

900,52 einstimmig beschlossen.

Dem Kirchenchor Tristach wurde

für 2016 eine finanzielle Subvention in

Höhe von

800,-- mit einstimmigem

Beschluss gewährt.

Der Gemeinderat hat mehrheit-

lich beschlossen, der FPÖ Osttirol den

„Parteischilling“ für 2015 in Höhe von

17,28 (48 Stimmen bei der Landtags-

wahl 2013 à

0,36) zu gewähren.

Sitzung vom 16.12.2015

Die vom Bürgermeister vorgetrage-

nen Jahresvoranschläge 2016, sowie

2017 bis 2020 der „Gemeinde Tristach

Immobilien KG“ wurden vom Gemeinde-

rat einstimmig genehmigt.

Mit einstimmigem Beschluss hat

der Gemeinderat die Gebühren, Steu-

ern und Abgaben mit Wirksamkeit ab

01.01.2016 neu festgesetzt. Von ei-

nigen Ausnahmen abgesehen, erfolgte

eine generelle Anpassung um die Er-

höhung des Verbraucherpreisindexes

von 1,0417 %. Neu eingeführt wurde

ein „Seminartarif“ wie folgt: Für Se-

minare im großen Gemeindesaal mit

einer Seminardauer von maximal 4

Stunden wird eine Ermäßigung von

30 % auf die Saalbenützungsgebühr ge-

währt (Anm.: Die ab 2016 gültigen Ge-

bühren, Steuern und Abgaben sind auf

der Homepage der Gemeinde Tristach

www.tristach.gv.at

im Menü „Informati-

onen"

„Gebühren, Steuern, Abgaben“

ab dem 01.01.2016 abrufbar).

Der Unterschiedsbetrag zwischen

der Summe der vorgeschriebenen Beträ-

ge (Soll) und der veranschlagten Beträge

im Rechnungsjahr 2015 gem. § 15 (1),

Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und Rech-

nungsabschlussverordnung) wurde vom

Gemeinderat mit

10.000,-- festgesetzt

(einstimmig).

Der Haushaltsplan 2016, welcher

Einnahmen im ordentlichen Haushalt

in der Höhe von

2.459.100, und

450.000,-- im außerordentlichen

Haushalt, und Ausgaben in der Höhe

von

2.459.100,-- im ordentlichen

Haushalt und

450.000,-- im außer-

ordentlichen Haushalt vorsieht, und so-

mit ausgeglichen ist, wurde in der vom

Bürgermeister detailliert vorgetragenen

Form vom Gemeinderat genehmigt und

zum Beschluss erhoben (mehrheitlicher

Beschluss).

Der Landjugend/Jungbauernschaft

Tristach wurde für 2015 eine finanziel-

le Subvention in Höhe von

400,-- mit

einstimmigem Beschluss gewährt.

Sitzung vom 25.2.2016

Der Gemeinderat hat eine Änderung

des Flächenwidmungsplanes im Bereich

der Bp. .33, Gp. 255, Gp. 256, Gp.

263, Gp. 1680 und Gp. 1699 einstim-

mig beschlossen.

Die Neuerlassung eines Bebauungs-

planes und ergänzenden Bebauungs-

„Bericht aus der Gemeindestube“

Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Tristach

Impressum:

Auflage:

700 Stück. Ergeht an alle Haushalte

der Gemeinde Tristach.

Herausgeber

und für den

Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-

germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:

buergermeister@tristach.at

,Tel.0650/5495540.

Layout:

GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.

Satz:

Hannes Hofer.

Druck:

Oberdruck Digital

Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Burgl Kofler, Franz

Zoier, Mag. Georg Neudert.

Anzeigeninfo:

GRAFIK

ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-

fice@grafikzloebl.at

.

Hinweise, Reaktionen und

Vorschläge bitte an:

Mag. Georg Neudert, Althu-

berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,

E-Mail:

georg.neudert@cebs.at

. Sämtliche Fo-

tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.

Redaktionsschluss nächste

Ausgabe:

1. Juni 2016

Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe

desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis

Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach

vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.

Gemeindeförderungen

Die Gemeinde Tristach gewährt fol-

gende Förderungen:

• Baukostenzuschuss

• Kinder- u. Jugendsportförderung

• Förderung Schulsprachwochen

• Förderung Wien-Wochen Pflicht-

schulen sowie Oberstufe BG/

BRG bzw. BORG Lienz

• Taxi-Gutschein-Aktion für Ju-

gendliche und Senioren

• Förderung von Solar- und Pho-

tovoltaikanlagen, E-Bikes sowie

E-Motorrädern

• Förderung Kurse/Veranstaltun-

gen des Bildungshauses Osttirol

• Mietzinsbeihilfe

• Müll-Freisäcke für Babywindeln

und für inkontinente Personen

Nähere Details finden Sie auf www.

tristach.gv.at

im Menü „Informatio-

nen“ - „Subventionen“ oder unter

http://tinyurl.com/trisub