März 2016
GR-Beschlüsse
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Sitzung vom 02.12.2015
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, die Anzahl der Beisitzer
für die Gemeinderats- und Bürgermeis-
terwahlen am 28.02.2016 mit fünf
festzusetzen. Lt. Berechnung nach dem
sogenannten „d’Hondtsches Verfahren“
verteilen sich diese 5 Beisitzerstellen
wie folgt auf die Gemeinderatsparteien:
Liste 1 – Gemeinsam für Tristach – ÖVP:
4 Beisitzer | Top Team Tristach (TTT): 1
Beisitzer.
Der Gemeinderat hat den einstimmi-
gen Beschluss gefasst, für die Wintersai-
son 2015/16 wiederum einen Zuschuss
(Kostendrittel) zur Führung des Schi- und
Sportbusses in voraussichtlicher Höhe
von rund
€
6.850,-- exkl. 10 % MwSt.
aus Gemeindemitteln zu leisten.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, Tristacher Gemeindebürgern/-
innen ab dem Jahr 2016 50 % der für
Veranstaltungen des Bildungshauses
Osttirol anfallenden Kursbeiträge bzw.
Teilnahmegebühren zu refundieren bzw.
seitens der Gemeinde als finanzielle
Unterstützung zu gewähren, maximal je-
doch
€
50,-- pro Person und Jahr.
Der Gemeinderat hat die Gewährung
eines Baukostenzuschusses im Betrag
von
€
900,52 einstimmig beschlossen.
Dem Kirchenchor Tristach wurde
für 2016 eine finanzielle Subvention in
Höhe von
€
800,-- mit einstimmigem
Beschluss gewährt.
Der Gemeinderat hat mehrheit-
lich beschlossen, der FPÖ Osttirol den
„Parteischilling“ für 2015 in Höhe von
€
17,28 (48 Stimmen bei der Landtags-
wahl 2013 à
€
0,36) zu gewähren.
Sitzung vom 16.12.2015
Die vom Bürgermeister vorgetrage-
nen Jahresvoranschläge 2016, sowie
2017 bis 2020 der „Gemeinde Tristach
Immobilien KG“ wurden vom Gemeinde-
rat einstimmig genehmigt.
Mit einstimmigem Beschluss hat
der Gemeinderat die Gebühren, Steu-
ern und Abgaben mit Wirksamkeit ab
01.01.2016 neu festgesetzt. Von ei-
nigen Ausnahmen abgesehen, erfolgte
eine generelle Anpassung um die Er-
höhung des Verbraucherpreisindexes
von 1,0417 %. Neu eingeführt wurde
ein „Seminartarif“ wie folgt: Für Se-
minare im großen Gemeindesaal mit
einer Seminardauer von maximal 4
Stunden wird eine Ermäßigung von
30 % auf die Saalbenützungsgebühr ge-
währt (Anm.: Die ab 2016 gültigen Ge-
bühren, Steuern und Abgaben sind auf
der Homepage der Gemeinde Tristach
www.tristach.gv.atim Menü „Informati-
onen"
„Gebühren, Steuern, Abgaben“
ab dem 01.01.2016 abrufbar).
Der Unterschiedsbetrag zwischen
der Summe der vorgeschriebenen Beträ-
ge (Soll) und der veranschlagten Beträge
im Rechnungsjahr 2015 gem. § 15 (1),
Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und Rech-
nungsabschlussverordnung) wurde vom
Gemeinderat mit
€
10.000,-- festgesetzt
(einstimmig).
Der Haushaltsplan 2016, welcher
Einnahmen im ordentlichen Haushalt
in der Höhe von
€
2.459.100, und
€
450.000,-- im außerordentlichen
Haushalt, und Ausgaben in der Höhe
von
€
2.459.100,-- im ordentlichen
Haushalt und
€
450.000,-- im außer-
ordentlichen Haushalt vorsieht, und so-
mit ausgeglichen ist, wurde in der vom
Bürgermeister detailliert vorgetragenen
Form vom Gemeinderat genehmigt und
zum Beschluss erhoben (mehrheitlicher
Beschluss).
Der Landjugend/Jungbauernschaft
Tristach wurde für 2015 eine finanziel-
le Subvention in Höhe von
€
400,-- mit
einstimmigem Beschluss gewährt.
Sitzung vom 25.2.2016
Der Gemeinderat hat eine Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Bereich
der Bp. .33, Gp. 255, Gp. 256, Gp.
263, Gp. 1680 und Gp. 1699 einstim-
mig beschlossen.
Die Neuerlassung eines Bebauungs-
planes und ergänzenden Bebauungs-
„Bericht aus der Gemeindestube“
Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Tristach
►
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
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Mitarbeiter dieser Ausgabe:
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Zoier, Mag. Georg Neudert.
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Hinweise, Reaktionen und
Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
E-Mail:
georg.neudert@cebs.at. Sämtliche Fo-
tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Juni 2016
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.
Gemeindeförderungen
Die Gemeinde Tristach gewährt fol-
gende Förderungen:
• Baukostenzuschuss
• Kinder- u. Jugendsportförderung
• Förderung Schulsprachwochen
• Förderung Wien-Wochen Pflicht-
schulen sowie Oberstufe BG/
BRG bzw. BORG Lienz
• Taxi-Gutschein-Aktion für Ju-
gendliche und Senioren
• Förderung von Solar- und Pho-
tovoltaikanlagen, E-Bikes sowie
E-Motorrädern
• Förderung Kurse/Veranstaltun-
gen des Bildungshauses Osttirol
• Mietzinsbeihilfe
• Müll-Freisäcke für Babywindeln
und für inkontinente Personen
Nähere Details finden Sie auf www.
tristach.gv.atim Menü „Informatio-
nen“ - „Subventionen“ oder unter
http://tinyurl.com/trisub