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FODN - 61/03/2015

AUS DEM GEMEINDERAT

Gemeinderatssitzung

am 10. September 2015

Beratung und Beschlussfassung Änderung ÖRK

25) im Bereich des Gst. 4104/1, KG Kals, Schnell Alois,

Lana

(siehe dazu Bericht Fodn 60 – Stellungnahme Raum-

planer).

Aufgrund der vielen Fragen in der Sitzung des Gemeinde-

rates am 1. Juli 2015 wurde die ÖRK Änderung vertragt und

Herr Stark eingeladen sich und sein Projekt persönlich vorzu-

stellen.

Ein Standbein dabei sollte die Vermietung von Ferienwoh-

nungen in Kals sein. Er kennt die Region seit ca. 15 Jahren

und schätzt die Gegend sehr. Die Investition beträgt insgesamt

€ 1,2 Mio. und wird über Privatkapital aber auch Fremdka-

pital finanziert, dies schließt auch aus, dass es sich um einen

versteckten Freizeitwohnsitz handelt. Die Investition soll sich

selber finanzieren durch die entsprechende Auslastung. Die

vom Gemeinderat beanstandeten Wohnungsgrößen wurden so

gewählt, weil dies ein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Auch

wird er Angestellte vor Ort benötigen, die die Vermietung und

Wartung der Anlage übernehmen, dadurch entstehen Arbeits-

plätze. Er spricht in erster Linie Selbstversorger an, daher sieht

er auch kein Problem in der fehlenden Gastronomie. Er hat

diesen Bauplatz gewählt, weil die Gemeinde zwar bodenstän-

dig aber nicht rückständig ist, dies zeigt der moderne Ortskern.

Herr Stark glaubt, dass seine Mieter mit dem PKW zum Lift

fahren werden, er braucht keine weitere Infrastruktur, auch

keinen Schibus.

Die Planung sieht so aus, dass ein Baubeginn im Mai 2016

möglich sein sollte. Die Investition ist für ihn ein großes Pro-

jekt, er kennt seit vielen Jahren die Reisebranche, er glaubt

dass er ein Gespür hat für die Kundenwünsche und ist über-

zeugt, dass seine Idee funktionieren wird. Aber er garantiert,

dass er keinen Freizeitwohnsitz beabsichtigt. Langfristige

plant er, mit seiner Familie, den Hauptwohnsitz hier her zu

verlegen.

Einige Mitglieder des Gemeinderates sind von der Standort-

wahl in Lana nicht überzeugt, sie denken, dass es nicht leicht

sein wird die touristische Vermietung in Lana gewinnbrin-

gend bzw. kostendeckend zu führen. Jedoch ist für Kals eine

weitere touristische Entwicklung wünschenswert und sollte

auch ein gewerblicher Standort in Lana möglich sein, da nicht

ausgeschlossen ist, dass sich auch ortsansässige Betriebe dort

entwickeln können und wäre dann auch ein gewerbliche Nut-

zung zu genehmigen. In Abwesenheit von Herrn Stark findet

eine Beratung statt.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, mit 7 Stimmen

dafür und 4 dagegen, die Änderung des Örtlichen Raumord-

nungskonzeptes entsprechend dem Planentwurf der Architek-

tengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer – Mayr,

9900 Lienz, Alleestraße.

Beratung und Beschlussfassung

über Änderung Flächenwidmungsplan

(116) im Bereich des Gst. 4104/1, KG Kals, Schnell Alois

Lana

Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des Flächenwid-

mungsplanes im Bereich des Grundstückes 4104/1, KG Kals

am Großglockner, folgende Stellungnahme ab: Geplant ist der

Verkauf von 2 Bauplätzen. Dafür liegt ein Kaufinteressent vor,

da ein Bebauungskonzept für die 2 Bauplätze vorliegt. Dieses

sieht die Errichtung von 2 ähnlichen Baukörpern vor. In einem

sind 2 Ferienwohnungen, im anderen (nördlich) 2 Ferienwoh-

nungen und Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht. Im

Sinne des Projektes das eine Betriebsorganisationelle Einheit

darstellt, werden die zwei Bauplätze miteinander vereinigt.

Damit ist der konkrete Bedarf nachgewiesen, was im Sinne

der Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept Voraus-

setzung für eine Baulandwidmung ist. Die Änderung des ÖRK

ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der gegenständlichen

Änderung des Flächenwidmungsplanes (geplante Ausweitung

als baulicher Entwicklungsbereich „W37“).

Die geplante Vereinigung der beiden Bauplätze ist mit der

Beschreibung des Konzeptplanes vereinbar, bedingt aller-

dingst die Erlassung eines Bebauungsplanes. Im Hinblick

auf die geplante Nutzung wird die Widmung von Gemeinde-

wohngebiet vorgeschlagen. Die im Gemeindewohngebiet zu-

gelassenen Nutzungen führen zu keinen Nutzungskonflikten

zum Wohngebiet oder zum landwirtschaftlichen Mischgebiet.

Damit wird die Widmung für den Bereich, welcher zwischen

landwirtschaftlichem Mischgebiet im Osten und künftigem

Wohngebiet im Westen bzw. Wohngebiet im Norden liegt, für

zweckmäßig gehalten.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme mehr-

heitlich die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich einer Teilfläche des Grundstückes 4104/1, KG Kals am

Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig ge-

mischtes Wohngebiet nach § 38, Abs. 2, beide TROG 2011,

LGBl. 56/2011 entsprechend dem Planentwurf der Architek-

tengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer – Mayr,

9900 Lienz, Alleestraße 15.

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des

Bebauungsplanes u. ergänzenden Bebauungsplanes

(88) im Bereich des Gst. 4104/1, KG Kals, Schnell Alois,

Lana

Geplant ist der Verkauf von 2 Bauplätzen. Dafür liegt ein

Kaufinteressent vor, da ein Bebauungskonzept für die 2 Bau-

plätze vorliegt. Dieses sieht die Errichtung von 2 ähnlichen

Baukörpern vor. In einem sind 2 Ferienwohnungen, im an-