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FODN - 61/03/2015
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 10. September 2015
Beratung und Beschlussfassung Änderung ÖRK
25) im Bereich des Gst. 4104/1, KG Kals, Schnell Alois,
Lana
(siehe dazu Bericht Fodn 60 – Stellungnahme Raum-
planer).
Aufgrund der vielen Fragen in der Sitzung des Gemeinde-
rates am 1. Juli 2015 wurde die ÖRK Änderung vertragt und
Herr Stark eingeladen sich und sein Projekt persönlich vorzu-
stellen.
Ein Standbein dabei sollte die Vermietung von Ferienwoh-
nungen in Kals sein. Er kennt die Region seit ca. 15 Jahren
und schätzt die Gegend sehr. Die Investition beträgt insgesamt
€ 1,2 Mio. und wird über Privatkapital aber auch Fremdka-
pital finanziert, dies schließt auch aus, dass es sich um einen
versteckten Freizeitwohnsitz handelt. Die Investition soll sich
selber finanzieren durch die entsprechende Auslastung. Die
vom Gemeinderat beanstandeten Wohnungsgrößen wurden so
gewählt, weil dies ein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Auch
wird er Angestellte vor Ort benötigen, die die Vermietung und
Wartung der Anlage übernehmen, dadurch entstehen Arbeits-
plätze. Er spricht in erster Linie Selbstversorger an, daher sieht
er auch kein Problem in der fehlenden Gastronomie. Er hat
diesen Bauplatz gewählt, weil die Gemeinde zwar bodenstän-
dig aber nicht rückständig ist, dies zeigt der moderne Ortskern.
Herr Stark glaubt, dass seine Mieter mit dem PKW zum Lift
fahren werden, er braucht keine weitere Infrastruktur, auch
keinen Schibus.
Die Planung sieht so aus, dass ein Baubeginn im Mai 2016
möglich sein sollte. Die Investition ist für ihn ein großes Pro-
jekt, er kennt seit vielen Jahren die Reisebranche, er glaubt
dass er ein Gespür hat für die Kundenwünsche und ist über-
zeugt, dass seine Idee funktionieren wird. Aber er garantiert,
dass er keinen Freizeitwohnsitz beabsichtigt. Langfristige
plant er, mit seiner Familie, den Hauptwohnsitz hier her zu
verlegen.
Einige Mitglieder des Gemeinderates sind von der Standort-
wahl in Lana nicht überzeugt, sie denken, dass es nicht leicht
sein wird die touristische Vermietung in Lana gewinnbrin-
gend bzw. kostendeckend zu führen. Jedoch ist für Kals eine
weitere touristische Entwicklung wünschenswert und sollte
auch ein gewerblicher Standort in Lana möglich sein, da nicht
ausgeschlossen ist, dass sich auch ortsansässige Betriebe dort
entwickeln können und wäre dann auch ein gewerbliche Nut-
zung zu genehmigen. In Abwesenheit von Herrn Stark findet
eine Beratung statt.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, mit 7 Stimmen
dafür und 4 dagegen, die Änderung des Örtlichen Raumord-
nungskonzeptes entsprechend dem Planentwurf der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer – Mayr,
9900 Lienz, Alleestraße.
Beratung und Beschlussfassung
über Änderung Flächenwidmungsplan
(116) im Bereich des Gst. 4104/1, KG Kals, Schnell Alois
Lana
Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich des Grundstückes 4104/1, KG Kals
am Großglockner, folgende Stellungnahme ab: Geplant ist der
Verkauf von 2 Bauplätzen. Dafür liegt ein Kaufinteressent vor,
da ein Bebauungskonzept für die 2 Bauplätze vorliegt. Dieses
sieht die Errichtung von 2 ähnlichen Baukörpern vor. In einem
sind 2 Ferienwohnungen, im anderen (nördlich) 2 Ferienwoh-
nungen und Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht. Im
Sinne des Projektes das eine Betriebsorganisationelle Einheit
darstellt, werden die zwei Bauplätze miteinander vereinigt.
Damit ist der konkrete Bedarf nachgewiesen, was im Sinne
der Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept Voraus-
setzung für eine Baulandwidmung ist. Die Änderung des ÖRK
ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der gegenständlichen
Änderung des Flächenwidmungsplanes (geplante Ausweitung
als baulicher Entwicklungsbereich „W37“).
Die geplante Vereinigung der beiden Bauplätze ist mit der
Beschreibung des Konzeptplanes vereinbar, bedingt aller-
dingst die Erlassung eines Bebauungsplanes. Im Hinblick
auf die geplante Nutzung wird die Widmung von Gemeinde-
wohngebiet vorgeschlagen. Die im Gemeindewohngebiet zu-
gelassenen Nutzungen führen zu keinen Nutzungskonflikten
zum Wohngebiet oder zum landwirtschaftlichen Mischgebiet.
Damit wird die Widmung für den Bereich, welcher zwischen
landwirtschaftlichem Mischgebiet im Osten und künftigem
Wohngebiet im Westen bzw. Wohngebiet im Norden liegt, für
zweckmäßig gehalten.
Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme mehr-
heitlich die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes 4104/1, KG Kals am
Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig ge-
mischtes Wohngebiet nach § 38, Abs. 2, beide TROG 2011,
LGBl. 56/2011 entsprechend dem Planentwurf der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer – Mayr,
9900 Lienz, Alleestraße 15.
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des
Bebauungsplanes u. ergänzenden Bebauungsplanes
(88) im Bereich des Gst. 4104/1, KG Kals, Schnell Alois,
Lana
Geplant ist der Verkauf von 2 Bauplätzen. Dafür liegt ein
Kaufinteressent vor, da ein Bebauungskonzept für die 2 Bau-
plätze vorliegt. Dieses sieht die Errichtung von 2 ähnlichen
Baukörpern vor. In einem sind 2 Ferienwohnungen, im an-