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FODN - 61/03/2015

AUS DEM GEMEINDERAT

die Garage auch in der offenen Bauweise an der Grundstücks-

grenze situieren zu können. Bei den von Süden erschlossenen

Bauplätzen wird ein 2,0 m breiter Streifen definiert, innerhalb

dessen das Gelände maximal 2,0 m höher als die angrenzende

Erschließungsstraße sein darf. Dies wird im Sinne des Orts-

und Straßenbildes für zweckmäßig gehalten, um keine un-

verträglich hohen Stützmauern zu erhalten. Der Abstand der

Baufluchtlinie zu der Straßenfluchtlinie wird mit 3,0 m bzw.

4,0 m festgelegt.

Der Gemeinderat beschließt die Auflage eines Entwurfs

für einen Bebauungsplan im Bereich je einer Teilfläche der

Grundstücke 4085/3, 4086/1, 4088, 4099 und 4100, KG Kals

am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf der Ar-

chitektengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer –

Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15.

Beschlussfassung über die Gewährung

von Baukostenzuschüssen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Baukos-

tenzuschüsse nach Vorschreibung des Erschließungskosten-

beitrages (gewerbliche Bauten 50 %, sonstige 40 %wie bisher):

Erschließungsbeiträge 33.677,83 €, davon Baukostenzuschüs-

se von 13.532,97 €.

Antrag auf Kostenbeteiligung Renovierung

Kapelle Maria Opferung in Staniska

Josef Schuss, vlg. Lenzer hat einen Antrag auf Zuschuss zu

den Renovierungskosten der Kapelle in Staniska gestellt, die

Gesamtkosten betragen € 2.400. Der Gemeinderat beschließt

einstimmig den Zuschuss von € 300,00 für die Sanierung der

Kapelle auch aufgrund der Wirkung auf das Ortsbild.

Gestattung TINETZ Grundbeanspruchung

Gp. 3579 Öffentliches Gut für Verlegung Erdkabel

Trasse Moaralm

Die TINETZ Tiroler Netze GmbH hat aufgrund einer

Planänderung nach Feintrassierung bei der Verlegung des Erd-

kabels im Bereich Moaralm um Gestattung der Nutzung des

öffentlichen Gutes ersucht.

Der Gemeinderat gestattet einstimmig die Grundbeanspru-

chung, sollten die Einbauten zu einem späteren Zeitpunkt ver-

legt werden müssen, geschieht dies auf Kosten der TINETZ

Tiroler Netze GmbH.

Übernahme und Ausscheidung von Teilflächen

Öffentliche Gut (Straßen, Wege und Plätze) bei Holaus

Christian, Amraser Simon und Recyclinghof

Bereits in vorhergehenden Gemeinderatssitzungen wurden

die Grundabgabe bei allen betreffenden Flächen beschlossen,

nun geht es um die noch nötige Übertragung in das öffent-

liche Gut (Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Kals am

Großglockner) damit die Übernahme und Verbücherung im

Rahmen des Liegenschaftsteilungsgesetzes (§ § 15) erfolgen

kann. Ebenfalls beschlossen wird die Widmung zum Gemein-

gebrauch und/bzw. die Aufhebung aus dem Gemeindgebrauch.

Dies betrifft:

Planurkunde des DI Neumayr GZ 5497/2014

vom

27.01.2015 (Holaus Christian): Der Gemeinderat beschließt

einstimmig die Grundabgabe und Übertragung in das Öffent-

liche Gut

Planurkunde des DI Neumayr GZ 6081/2015

vom

27.08.2015 (Amraser Simon): Übernahme in das Öffentliche

Gut bzw. Ausscheidung aus dem öffentlichen Gut. Der Grund-

tausch bzw. die –abgabe wurde bereits in der Sitzung vom

10.09.2015 beschlossen

Planurkunde DI Neumayr GZ 5335/2014

vom 06.11.2014

(Recyclinghof, Agrargemeinschaft): Übernahme in das öffent-

liche Gut bzw. Ausscheidung aus dem öffentlichen Gut.

Dank an die Agrargemeinschaft Kals, Obmann Alois Gro-

der, für die kostenlose Grundabgabe an die Gemeinde.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die angesproche-

nen Teilflächen im den angegeben Bereichen in das öffentliche

Gut (Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Kals am Groß-

glockner übernommen bzw. ausgeschieden werden, Beschuss

einstimmig.

Information über Fußgängerbrücke in

Unterpeischlach L 26

Öfters wurde von der Unterpeischlacher Bevölkerung der

Wunsch nach einer Verbesserung der Situation für Fußgänger

bei der Brücke im Bereich der L26 Bereich Huben geäußert.

Dazu haben Beratungen im Baubezirksamt stattgefunden

(Bürgermeister und DI Helmut Brunner BBA, Harald Haider

und Matthias Steiner, Bauhof Matrei) und diverse Lösungen

angedacht.

Die gewünschte Brückenerweiterung mittels Gehsteig ist

aus technischen Gründen nicht möglich, es müsst die Brücke

neu gebaut werden.

Vorschlag: Die Fußgängerverbindung auf der B 108 von

Salzsilo Richtung Iselbrücke soll asphaltiert und eine Abgren-

zung zur Fahrbahn bekommen. Unmittelbar vor der Brücke

soll ein asphaltierter Fußgängerweg bis zur L26 neu errichtet

werden und von dort die bestehende Straße Richtung Feld bis

zur Fußgängerbrücke Huben genutzt werden.

Als langfristige Lösung wäre erstrebenswert parallel zur

Brücke über die Isel der B 108 eine Fußgängerbrücke zu er-

richten und eine Fahrbahnquerung vor der Rechtsabbiegerspur

Richtung Kals am Großglockner vorzusehen. Der Gemeinde-

rat schlägt eine Querung der Isel im Bereich der Brücke über

die Isel beim Haus Wiedenhofer Richtung Fußballplatz Hu-

ben, Querung der Felbertauernstraße unterhalb der Brücke.

Bgm. wird dies dem BBA vorschlagen, ebenfalls informiert

er über die im Rahmen der ff-Gemeinde geäußerten Wunsch

nach einer Fahrrad- und Gehbrücke von Unterpeischlach nach

Kienburg. Ein dementsprechendes Ansuchen wurde an die

Marktgemeinde Matrei gerichtet, die grundsätzlich damit ein-