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FODN - 61/03/2015
AUS DEM GEMEINDERAT
die Garage auch in der offenen Bauweise an der Grundstücks-
grenze situieren zu können. Bei den von Süden erschlossenen
Bauplätzen wird ein 2,0 m breiter Streifen definiert, innerhalb
dessen das Gelände maximal 2,0 m höher als die angrenzende
Erschließungsstraße sein darf. Dies wird im Sinne des Orts-
und Straßenbildes für zweckmäßig gehalten, um keine un-
verträglich hohen Stützmauern zu erhalten. Der Abstand der
Baufluchtlinie zu der Straßenfluchtlinie wird mit 3,0 m bzw.
4,0 m festgelegt.
Der Gemeinderat beschließt die Auflage eines Entwurfs
für einen Bebauungsplan im Bereich je einer Teilfläche der
Grundstücke 4085/3, 4086/1, 4088, 4099 und 4100, KG Kals
am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf der Ar-
chitektengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer –
Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15.
Beschlussfassung über die Gewährung
von Baukostenzuschüssen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Baukos-
tenzuschüsse nach Vorschreibung des Erschließungskosten-
beitrages (gewerbliche Bauten 50 %, sonstige 40 %wie bisher):
Erschließungsbeiträge 33.677,83 €, davon Baukostenzuschüs-
se von 13.532,97 €.
Antrag auf Kostenbeteiligung Renovierung
Kapelle Maria Opferung in Staniska
Josef Schuss, vlg. Lenzer hat einen Antrag auf Zuschuss zu
den Renovierungskosten der Kapelle in Staniska gestellt, die
Gesamtkosten betragen € 2.400. Der Gemeinderat beschließt
einstimmig den Zuschuss von € 300,00 für die Sanierung der
Kapelle auch aufgrund der Wirkung auf das Ortsbild.
Gestattung TINETZ Grundbeanspruchung
Gp. 3579 Öffentliches Gut für Verlegung Erdkabel
Trasse Moaralm
Die TINETZ Tiroler Netze GmbH hat aufgrund einer
Planänderung nach Feintrassierung bei der Verlegung des Erd-
kabels im Bereich Moaralm um Gestattung der Nutzung des
öffentlichen Gutes ersucht.
Der Gemeinderat gestattet einstimmig die Grundbeanspru-
chung, sollten die Einbauten zu einem späteren Zeitpunkt ver-
legt werden müssen, geschieht dies auf Kosten der TINETZ
Tiroler Netze GmbH.
Übernahme und Ausscheidung von Teilflächen
Öffentliche Gut (Straßen, Wege und Plätze) bei Holaus
Christian, Amraser Simon und Recyclinghof
Bereits in vorhergehenden Gemeinderatssitzungen wurden
die Grundabgabe bei allen betreffenden Flächen beschlossen,
nun geht es um die noch nötige Übertragung in das öffent-
liche Gut (Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Kals am
Großglockner) damit die Übernahme und Verbücherung im
Rahmen des Liegenschaftsteilungsgesetzes (§ § 15) erfolgen
kann. Ebenfalls beschlossen wird die Widmung zum Gemein-
gebrauch und/bzw. die Aufhebung aus dem Gemeindgebrauch.
Dies betrifft:
Planurkunde des DI Neumayr GZ 5497/2014
vom
27.01.2015 (Holaus Christian): Der Gemeinderat beschließt
einstimmig die Grundabgabe und Übertragung in das Öffent-
liche Gut
Planurkunde des DI Neumayr GZ 6081/2015
vom
27.08.2015 (Amraser Simon): Übernahme in das Öffentliche
Gut bzw. Ausscheidung aus dem öffentlichen Gut. Der Grund-
tausch bzw. die –abgabe wurde bereits in der Sitzung vom
10.09.2015 beschlossen
Planurkunde DI Neumayr GZ 5335/2014
vom 06.11.2014
(Recyclinghof, Agrargemeinschaft): Übernahme in das öffent-
liche Gut bzw. Ausscheidung aus dem öffentlichen Gut.
Dank an die Agrargemeinschaft Kals, Obmann Alois Gro-
der, für die kostenlose Grundabgabe an die Gemeinde.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die angesproche-
nen Teilflächen im den angegeben Bereichen in das öffentliche
Gut (Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde Kals am Groß-
glockner übernommen bzw. ausgeschieden werden, Beschuss
einstimmig.
Information über Fußgängerbrücke in
Unterpeischlach L 26
Öfters wurde von der Unterpeischlacher Bevölkerung der
Wunsch nach einer Verbesserung der Situation für Fußgänger
bei der Brücke im Bereich der L26 Bereich Huben geäußert.
Dazu haben Beratungen im Baubezirksamt stattgefunden
(Bürgermeister und DI Helmut Brunner BBA, Harald Haider
und Matthias Steiner, Bauhof Matrei) und diverse Lösungen
angedacht.
Die gewünschte Brückenerweiterung mittels Gehsteig ist
aus technischen Gründen nicht möglich, es müsst die Brücke
neu gebaut werden.
Vorschlag: Die Fußgängerverbindung auf der B 108 von
Salzsilo Richtung Iselbrücke soll asphaltiert und eine Abgren-
zung zur Fahrbahn bekommen. Unmittelbar vor der Brücke
soll ein asphaltierter Fußgängerweg bis zur L26 neu errichtet
werden und von dort die bestehende Straße Richtung Feld bis
zur Fußgängerbrücke Huben genutzt werden.
Als langfristige Lösung wäre erstrebenswert parallel zur
Brücke über die Isel der B 108 eine Fußgängerbrücke zu er-
richten und eine Fahrbahnquerung vor der Rechtsabbiegerspur
Richtung Kals am Großglockner vorzusehen. Der Gemeinde-
rat schlägt eine Querung der Isel im Bereich der Brücke über
die Isel beim Haus Wiedenhofer Richtung Fußballplatz Hu-
ben, Querung der Felbertauernstraße unterhalb der Brücke.
Bgm. wird dies dem BBA vorschlagen, ebenfalls informiert
er über die im Rahmen der ff-Gemeinde geäußerten Wunsch
nach einer Fahrrad- und Gehbrücke von Unterpeischlach nach
Kienburg. Ein dementsprechendes Ansuchen wurde an die
Marktgemeinde Matrei gerichtet, die grundsätzlich damit ein-