FODN - 61/03/2015
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AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 10. November 2015
Beratung und Beschlussfassung über Änderung
des Flächenwidmungsplanes:
(117) Gp. von Freiland in Wohngebiet 4099 und 4100 (Ag-
rargemeinschaft Lanagründe) und Teilflächen von Frei-
land in künftig Verkehrsfläche
Geplant ist die Schaffung eines Siedlungsgebietes. Die
Vorarbeiten dafür sind weitgehend abgeschlossen (Planung,
Rodungsbewilligung, sonstige Genehmigungen, Tauschver-
trag, Vergaberegeln). Aufgrund der Nachfrage und aufgrund
der Situierung des gegenständlichen Bauplatzes wird der
Baulandbereich vergrößert. Damit werden die vier Bauplätze,
welche von der geplanten Erschließungsstraße umschlossen
werden, als Bauland ausgewiesen. Dies erscheint im Hinblick
auf eine zweckmäßige Bebauung und der Förderbestimmun-
gen der Wohnbauförderung (verdichtete Bauweise) notwendig.
Im Hinblick auf die Aufgaben und Ziele der örtlichen Raum-
ordnung ist die Vergrößerung des Baulandes aus Sicht der
örtlichen Raumordnung vertretbar. Die Bedarfsorientierung
ist durch die Nachfrage gegeben. Die vertraglichen Bestim-
mungen für die Vergabe stellen die Einhaltung der Ziele der
örtlichen Raumordnung sicher (Wohnbedarf, Vergaberegeln,
Bauverpflichtung, Rückkaufoption, spekulationshemmende
Bestimmungen).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich je einer Teilfläche der
Grundstücke 4099 und 4100, KG Kals am Großglockner, von
derzeit Freiland nach § 41, in künftig Wohngebiet nach § 38,
Abs. 1, sowie im Bereich je einer weiteren Fläche der Grund-
stücke 4099 und 4100, KG Kals am Großglockner, von derzeit
Freiland nach § 41 in künftig Kenntlichmachung als künftige
Verkehrsfläche nach § 53 Abs. 1 lit.. c, alle TROG 2011, LGBl.
56/2011.
(118) Gp. 3765 und .738 (Jan Bart van Swoll) von Freiland
und Wohngebiet in gemischtes Wohngebiet
Beim Haus in Unterberg 5 hat es einen Eigentümerwechsel
gegeben. Der nunmehrige Eigentümer plant die Umnutzung
des Hauses – Errichtung von Gästeappartements, Wellness-
bereich, Hausbar. Die Gästevermietung soll gewerblich erfol-
gen. Das Grundstück 3765 ist nicht einheitlich als Wohnge-
biet gewidmet. Einmal ist die einheitliche Bauplatzwidmung
Voraussetzung für eine Bauführung und zum anderen ist das
Bauvorhaben im Wohngebiet nicht zulässig. Das gegenständ-
liche Gebäude markiert den Rand einer Gebäudereihe, welche
einen räumlich abgetrennten Siedlungsbereich darstellen. Die
vorhandenen Nutzungen lassen die Widmung von gemisch-
tem Wohngebiet zu, ohne die Gefahr von Nutzungskonflikten
zu erhöhen. Folgende Nutzungen sind gemäß „§ 38 Abs. 2,
TROG 2011, zulässig:
Wohngebäude;
Ferienwohnungen und Gästezimmer im Rahmen der
Privatzimmervermietung (max. 3 Ferien-
wohnungen, max. 10 Gästebetten);
Wohngebäude mit untergeordneten Büros, Kanzleien,
Ordinationen und dergleichen;
Gebäude für Betriebe und Einrichtungen zur täglichen
Versorgung oder der Befriedigung der sozialen
und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung;
Öffentliche Gebäude;
Geschäfts- und Verwaltungsgebäude;
Gebäude für Gastgewerbebetriebe zur Beherbergung
von Gästen mit höchstens 40 Betten;
Gebäude für sonstige Kleinbetriebe;
Es darf allerdings durch die Einrichtung von Gebäuden
die Wohnqualität im betroffenen Gebiet, insbesondere durch
Lärm, Geruch, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen
und dessen Charakter als Wohngebiet nicht wesentlich beein-
trächtigt werden.
Damit ist das geplante Bauvorhaben möglich, Widerspruch
zu den Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept bzw.
zu den Aufgaben und Zielen der örtlichen Raumordnung ent-
steht durch die gegenständliche Änderung des Flächenwid-
mungsplans keiner.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes .738 und
einer Teilfläche des Grundstückes 3765, KG Kals am Groß-
glockner, von derzeit Wohngebiet nach § 38, abs. 1, und im
Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 3765, KG Kals am
Großglockner, von derzeit Freiland nach § 41, in künftig ge-
mischtes Wohngebiet nach § 38, Abs. 2, beide TROG 2011,
LGBl. 56/2011.
Beratung und Beschlussfassung über Änderung
des Bebauungsplanes
(90) Gste. 4085/3, 4086/1, 4088, 4099 und 4100 in Lana
Der örtliche Raumplaner gibt zum Bebauungsplan im Be-
reich der Grundstücke 4085/3, 4086/1, 4088, 4099 und 4100,
KG Kals am Großglockner, folgende Stellungnahme ab: Ge-
plant ist die Schaffung eines Siedlungsgebietes. Die dafür er-
forderlichen Vorarbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Des-
halb soll nun der Bebauungsplan erlassen werden. Dadurch
soll eine gesamtheitliche, geordnete Bebauung sichergestellt
und damit die Vergaberegeln für die Gestaltung der Gebäude
ergänzt werden.
Festgelegt wird die offene Bauweise, die Abstandsbestim-
mung wird bei den außen liegenden Grundstücken (Grundstü-
cke A und D sowie den beiden Bauplätzen von Philipp Jans
lt. Bebauungsstudie vom 21.10.2014) mit dem 0,6-fachen der
Höhe jeden Punktes, mindestens 4,0 m festgelegt, bei den 6
anderen im Planungsbereich mit dem 0,4-fachen der Höhe
jeden Punktes, mindestens 3,0 m. Bei den im Norden er-
schließbaren Bauplätzen wird eine Höhenlage festgelegt, um