Oberlienzer Hoargascht [
№
49]
Seite 4
Dezember 2015
Entwurf für die erste Fortschreibung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes
Gemäß Tiroler Raumordnungskonzept ist die Gemeinde verpflichtet, ihr örtliches Raumordnungskonzept (kurz ÖROK)
nach 10 Jahren fortzuschreiben. Die Frist für die Fortschreibung ist bei uns (bis 2016) verlängert worden.
In dieser Zeit sind aus „wichtigem
öffentlichen Interesse“ Änderungen
für Baulanderweiterungen (Misch-
und Wohngebiet) beschlossen und
genehmigt worden.
Nunmehr wurden nach langer Vor-
bereitungszeit von unserem Raum-
planer DI Wolfgang Mayr die gefor-
derten Unterlagen ausgearbeitet. Die
Grundlage bildet ein umfangreicher
Umweltbericht, ergänzt mit den Stel-
lungnahmen und Gutachten der
Bezirksforstinspektion, Straßenbau
(BBA), Abt. Wasserwirtschaft, Wild-
bach- und Lawinenverbauung und
Naturschutz.
Bei der Fortschreibung des
Raumordnungskonzeptes war es
unser Ziel, neben der Erschließung
von Gewerbegebieten, ausreichend
Bauplätze für Gemeindebürger und
Interessierte von außen zu widmen.
Aufgrund der negativen Geburtenbi-
lanz (mehr Todesfälle als Geburten)
Das Redaktionsteam bedankt sich
für die vielen positiven Rückmeldungen
und wünscht
eine schöne Weihnachtszeit
und viel Glück und Erfolg
im neuen Jahr!