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Oberlienzer Hoargascht [

49]

Seite 4

Dezember 2015

Entwurf für die erste Fortschreibung

des örtlichen Raumordnungskonzeptes

Gemäß Tiroler Raumordnungskonzept ist die Gemeinde verpflichtet, ihr örtliches Raumordnungskonzept (kurz ÖROK)

nach 10 Jahren fortzuschreiben. Die Frist für die Fortschreibung ist bei uns (bis 2016) verlängert worden.

In dieser Zeit sind aus „wichtigem

öffentlichen Interesse“ Änderungen

für Baulanderweiterungen (Misch-

und Wohngebiet) beschlossen und

genehmigt worden.

Nunmehr wurden nach langer Vor-

bereitungszeit von unserem Raum-

planer DI Wolfgang Mayr die gefor-

derten Unterlagen ausgearbeitet. Die

Grundlage bildet ein umfangreicher

Umweltbericht, ergänzt mit den Stel-

lungnahmen und Gutachten der

Bezirksforstinspektion, Straßenbau

(BBA), Abt. Wasserwirtschaft, Wild-

bach- und Lawinenverbauung und

Naturschutz.

Bei der Fortschreibung des

Raumordnungskonzeptes war es

unser Ziel, neben der Erschließung

von Gewerbegebieten, ausreichend

Bauplätze für Gemeindebürger und

Interessierte von außen zu widmen.

Aufgrund der negativen Geburtenbi-

lanz (mehr Todesfälle als Geburten)

Das Redaktionsteam bedankt sich

für die vielen positiven Rückmeldungen

und wünscht

eine schöne Weihnachtszeit

und viel Glück und Erfolg

im neuen Jahr!