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Virgen

Aktiv

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I

Berichte der Gemeindeverwaltung

Friedhofserweiterung

In früheren Ausgaben der Virgerzeitung

haben wir darüber berichtet, dass im

Jahr 2006 das Grundstück nördlich des

Friedhofes von der Gemeinde für eine

Umstellung Wasserzähler

Die Gemeinde Virgen betreut im ge-

meindeeigenen Wasserversorgungsnetz

und auch bei einigen privaten Wasser-

versorgungsanlagen insgesamt ca. 500

Wasserzähler, davon ca. 475 Stk. her-

kömmliche 3-5 m³ Zähler.

Diese Wasserzähler müssen laut Vor-

schriften alle fünf Jahre ausgetauscht und

durch neue, auf fünf Jahre geeichte Was-

serzähler ersetzt werden. Bisher wurde

immer der gesamte Zähler ausgetauscht.

Dies stellte einen erheblichen Arbeits-

aufwand dar.

Der Gemeinderat hat sich dafür ausge-

sprochen, ab dem Jahr 2016 beim

Tausch von 3-5 m³ Zählern sogenannte

„Patronen-Wasserzähler“ zu verwenden.

Der Vorteil dieser Zähler liegt darin, dass

nach erstmaligem Einbau und Ablauf

der fünfjährigen Eichungsfrist nur mehr

die Messpatrone ausgetauscht werden

muss. Es ist nicht mehr notwendig den

gesamten Wasserzähler zu demontieren.

Verbindungsteile von Wasserleitung und

Wasserzähler sind vom Tausch nicht

mehr berührt. Die neuen Zählergehäuse

sind auch für künftige Systeme ver-

wendbar.

Diese Wasserzähler sind in der Anschaf-

fung etwas teurer als die herkömmlichen

Wasserzähler. Durch den geringeren Ar-

beitsaufwand beim Tausch kann der

Mehraufwand kompensiert werden.

Die Umstellung erfolgt ab Anfang 2016

schrittweise, je nach Ablauf der Eichpe-

riode der alten Wasserzähler. Der Groß-

teil der Wasserzähler wird somit bis An-

fang 2018 ausgetauscht sein.

Planausschnitt Friedhofserweiterung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Virgen

hat in seiner Sitzung am 22. Oktober

2015 die Gebühren für das Haushalts-

jahr 2016 neu beschlossen.

Die Anpassung der Gebühren erfolgte

im Rahmen der Steigerung des Verbrau-

cherpreisindexes, Vergleichszeitraum Juli

2014 – Juli 2015, das sind +1,2 %.

Der Gemeinderat hat als familienför-

dernde Maßnahme beschlossen, die Ge-

bühren für die Kinderbetreuung an

Nachmittagen und in den Ferien nicht

zu erhöhen. Bei allen anderen Abgaben,

mit Ausnahme der Gebühren für die Be-

nützung der Tiefgarage, erfolgte die An-

passung im Ausmaß der Erhöhung des

Verbraucherpreisindex.

Jährliche Gebührenanpassungen nach

dem Verbraucherpreisindex sind erfor-

Gebühren und

Abgaben 2016

künftige Friedhofserweiterung erworben

wurde.

Herr Architekt DI Werner Eck hat einen

Entwurf für eine Erweiterung des Orts-

friedhofes ausgearbeitet. Herr Architekt

DI Werner Eck ist zwischenzeitlich in

den Ruhestand getreten. Der Gemein-

derat hat den heimischen Architekten

DI Anton Mariacher mit den Planungs-

arbeiten für dieses Projekt betraut.

Auf Grundlage des Entwurfes von

Herrn Architekt DI Eck hat Architekt

DI Anton Mariacher nun einen neuen

Plan vorgelegt. In einem ersten Schritt

sollen ca. 60 neue Erdgräber und ca.

30 Urnengräbern geschaffen werden.

Ein Platz für Erdurnengräber ist eben-

falls vorgesehen. Ein kleiner Lagerraum

für Werkzeuge und Geräte ist im nörd-

lichen Bereich geplant.

Die Friedhofserweiterung soll im Jahr

2016 durchgeführt werden. Es besteht

dringender Handlungsbedarf, da am

derzeitigen Friedhofsareal nur mehr ca.

zehn freie Gräber zur Verfügung stehen.

Seit der letzten Ausgaben von Virgen

Aktiv haben drei Gemeindegutsagrarge-

meinschaften Sitzungen abgehalten. Bei

der Agrargemeinschaft Welzelach ging es

Großteils um Anträge von Mitgliedern

betreffend benötigter Abstandsflächen

bei bestehenden Almgebäuden, sowie

einer Zusammenlegung zweier Baupar-

zellen eines Mitgliedes. Bei der Agrar-

gemeinschaft Virgen-Wald wurden ein

Holzansuchen eines Mitgliedes, der

Neubau des „Brennriesenweges“, sowie

ebenfalls Anträge von Mitgliedern be-

treffend benötigter Abstandsflächen bei

bestehenden Almgebäuden genehmigt.

Bei der Agrargemeinschaft Göriacher-

Bobojacher-Alpe wurde gemäß § 87

Abs. 2 TFLG 1996 die angepasste Sat-

zung beschlossen, diese wurde zwi-

schenzeitlich bereits von der Abt. Agrar-

gemeinschaften genehmigt und mittels

Bescheid erlassen.

Gemeindegutsagrar-

gemeinschaften