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Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen Erlass

Vergnügungssteuer Konzert Brass Band R.E.T

Die Brassband Red Eagles Tyrol veranstaltet im Rahmen ihrer

Herbsttournee am 26.10.2015 ein Konzert im Bärenstadel in

Assling. Aus diesem Anlass suchte der Obmann der R.E.T

Band mit Schreiben vom 18.08.2015 bei der Gemeinde Ass-

ling um Erlass der Vergnügungssteuer für diese Veranstaltung

an.

Dieses Ansuchen wurde auch bereits im Gemeindevorstand

besprochen. Dieser ist der Ansicht, dass ein solcher Erlass nur

heimischen Vereinen gewährt werde soll.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Ansuchen der

R.E.T Brass Band einstimmig abzuweisen.

Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf

Geschäftslokal Raika Assling

Der Gemeinderat nimmt das Anbot der Raika Sillian eGen zur

Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Gemeiderat einstimmig,

den Kauf des Geschäftslokales zu den angeführten Bedingun-

gen nicht zu genehmigen. Sollten sich jedoch die Bedingungen

bzw. Konditionen für den Erwerb bei einer allfälligen Veräu-

ßerung ändern, behält man sich vor, neuerlich eine Entschei-

dung zu treffen.

Beratung und Beschlussfassung über die Auflage eines

Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungspla-

nes im Bereich der Gp. 206/3, KG Thal, Weitlaner Doris

Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungspla-

nes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der

Grundparzelle 206/3 KG Thal (zur Gänze) laut planlicher und

schriftlicher Darstellung des DI Wolfgang Mayr durch vier

Wochen hindurch vom 24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffent-

lichen Einsichtnahme aufzulegen.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des

allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im

Bereich des Grundstückes 585/4, KG Kosten, im Gemein-

derat beschlossen am 20.04.1999, VO-Prüfung Zl. Ve1-

546-705/46-4v.A.

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung folgenden Bebau-

ungsplanes:

allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan im Bereich des

Grundstückes 585/4, KG Kosten, im Gemeinderat beschlossen

am 20.04.1999, VO-Prüfung Zl. Ve1-546-705/46-4v.A.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke am Son-

nenhang, Änderung Bebauungsdichten, Antrag Gemein-

devorstand

Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungspla-

nes im Bereich der Grundparzellen 909/12, 909/13, 909/14,

909/15, 909/16, 909/22, 909/23, 909/24, 909/25, 909/26, 962

und 964, KG Oberassling, (Plandatum: 04.11.2011), im

Bereich des Grundstückes 909/17, KG Oberassling, (Planda-

tum: 22.12.2014), sowie im Bereich der Grundstücke 909/18,

909/19, 909/20 und 909/21, KG Oberassling, (Plandatum:

03.02.2015), laut planlicher und schriftlicher Darstellung der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer –

Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15, durch vier Wochen hin-

durch vom 24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen Ein-

sichtnahme aufzulegen.

Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der

Anzahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde gemäß §

13 TGWO 1994

Gemäß den Bestimmungen der TGWO 1994 obliegt dem

Gemeinderat die Entscheidung, wie sich die Gemeindewahl-

behörde zusammensetzt. Der Gemeindet beschließt einstim-

mig, die Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörden für

die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar

2016.

Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der

Anzahl der Beisitzer der Sprengelwahlbehörden gemäß §

14 TGWO 1994

Gemäß den Bestimmungen der TGWO 1994 obliegt dem

Gemeinderat die Entscheidung, aus wie vielen Beisitzern die

Sprengelwahlbehörden bestehen sollen. Ausgenommen davon

ist die Sonderwahlbehörde, die stets aus drei Beisitzern zu

bestehen hat. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien haben

weiters die Möglichkeit, nach verhältnismäßiger Stärke die

ihnen gebührende Anzahl von Beisitzern in den einzelnen

Wahlbehörden namhaft zu machen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Anzahl der Mit-

glieder in den Sprengelwahlbehörden mit drei festzulegen. Die

im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen verzichten auf das

ihnen zustehende Vorschlagsrecht für einzelne Mitglieder und

genehmigen die Zusammensetzung der einzelnen Sprengel-

wahlbehörden.

Ansuchen Bedarfszuweisungen 2016

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die ausgewiesenen

Beträge an Bedarfszuweisungen für 2016 anzusuchen.

Beratung und Beschlussfassung betreffend Änderung Flä-

chenwidmungsplan im Bereich der Gste 591/1, 591/3,

592/1 und 592/4 KG Kosten - Kraler Andreas

Geplant ist die Änderung der Grundstücksgrenzen. Dabei sol-

len diese an den tatsächlichen Straßenverlauf angepasst wer-

den. Durch die Änderung würde das Grundstückes 592/4 die

einheitlichen Bauplatzwidmung verlieren, daher wird der Flä-

chenwidmungsplan geändert.

Der Gemeinderat beschließt, den folgenden von DI Wolfgang

Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch vom

24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme

aufzulegen:

im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 591/1, KG

Kosten, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Kenntlich-

machung als künftige Verkehrsfläche für den örtlichen Ver-

kehr nach § 53 Abs. 1 lit. c, im Bereich einer Teilfläche des

Grundstückes 592/1, KG Kosten, von derzeit Kenntlichma-

chung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 53 Abs. 3 in künf-

tig gemischtes Wohngebiet nach § 38 Abs. 2 sowie im Bereich

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08/2015

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