Previous Page  3 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 3 / 40 Next Page
Page Background

3

Behindertenpass

Wer sich einen Behindertenpass ausstellen lassen kann, kann sich damit einige Vorteile

ermöglichen, wie:

Pauschalierter

Steuerfreibetrag

ab 25 % Behinderung (ausgenommen bei

ganzjährigem Pflegegeldbezug) und/oder Diätverpflegung (mit entsprechender

Zusatzeintragung im Behindertenpass)

Gratis Autobahnvignette

(mit Zusatzeintragung im Behindertenpass über die

Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

Parkausweis gem. § 29 b StVO

(Voraussetzung für die Ausstellung des

Parkausweises ist der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung im Behin-

dertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer

– früher

Kfz-Steuerbefreiung (Voraussetzung: Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO oder

Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung

öffentlicher Verkehrsmittel)

Mautermäßigungen

auf der Großglocknerhochalpenstraße, Nockalmstraße und

Gerlos Alpenstraße genügt der Behindertenpass, für die Felbertauernstraße und auf den

verschiedenen Autobahnmautabschnitten, z. B. A 10, benötigt man den Parkausweis

gem. § 29 b StVO und einen Einschränkungsvermerk im Führerschein,

z. B. Automatikgetriebe

Autofahrerclub Mitgliedsermäßigungen

bei ARBÖ und ÖAMTC (Voraussetzung:

Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO oder Zusatzeintragung im Behindertenpass

über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)

Fahrpreisermäßigungen

bei ÖBB und Verkehrsverbund (je nach Bundesland) mit

einer

Behinderung ab 70 %

(Eintragung im Behindertenpass)

Euro-key

, ein Schlüssel zur Benützung von z. B. WC-Anlagen, die behinderten

Menschen vorbehalten sind (Nachweis: Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO

oder

Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung

öffentlicher Verkehrsmittel)

Eventuell Befreiung von Studiengebühren.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer

Ausbildungsstätte

Versicherte bei der Gewerblichen Sozialversicherung (GSVG)

mit einer

Behinderung ab 50 %

(Eintragung im Behindertenpass) erhalten eine

Befreiung

vom Selbstbehalt

(Kostenanteil = 20 %) für Leistungen aus dieser Versicherung.

Ein Antrag bei der Versicherung ist erforderlich!

Preisermäßigungen

bei Freizeit- und Kultureinrichtungen

(bitte immer vor dem Kartenerwerb anfragen!)

Besonders zu beachten ist, dass bei allen Kfz-bezogenen Vergünstigungen das Fahrzeug

auf die behinderte Person zugelassen sein muss.

Weitere Informationen beim SOZIALMINISTERIUMSERVICE, Babenbergerstraße 5,

1010 Wien, Tel. 059988.

Alfons Monitzer

Der Amtslei ter informier t