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Aus dem Gemeinderat

trägt € -261.580,68 und das Ge-

samtsparbuchguthaben €47.561,94.

Zum Abgang im außerordentlichen

Haushalt – Kraftwerk wurde folgen-

des vermerkt:

Die Gesamtkosten von 2006 bis

31.12.2014 für das Kleinwasser-

kraftwerk betragen insgesamt

€ 246.668,92. Davon wurden €

46.425,17 über den ordentlichen

Haushalt 2006 und 2007 finanziert.

Die Kosten wurden vom Kassier auf

einer separaten Aufstellung jährlich

aufgegliedert. Der Verschuldungs-

grad 2014 liegt bei 60,01%.

Betreffend dem Schuldenstand zum

31.12.2014 wurde folgende Aufstel-

lung gemacht:

Gemeindeeigene Darlehen

(Zollhausgrund) € 31.661,40

Gemeindeeigene Darlehen

(Zollhausareal)

€ 194.858,35

Gesamt

€ 226.519,75

Leasing-Turnsaal € 110.972,42

Projektbezogenen Darlehen

(Wasser-Kanal) € 1.787.495,95

Gesamtschuldenstand 31.12.2013

€ 2.124.988,12

Der Gesamtschuldenstand erhöhte

sich zum Vorjahr um € 39.131,10.

Jahresrechnung 2014

Der Gemeindekassier FÜRHAP-

TER Oswald bringt dem Gemein-

derat die Jahresrechnung 2014 und

die dort enthaltenen Aufstellungen

zur Kenntnis.

Nachdem der Bürgermeister sämt-

liche Fragen beantwortet hat, über-

nimmt der Bürgermeister Stell-

vertreter FÜRHAPTER Josef den

Vorsitz und der Bürgermeister ver-

lässt das Sitzungszimmer.

Die Erläuterungen zu den Abwei-

chungen über € 4.000,-- gegenüber

dem Voranschlag 2014 wurden

durch Mehrausgaben und Minder-

ausgaben bzw. Mehreinnahmen

und Mindereinnahmen schriftlich

begründet und werden mit 7 Ja-

Stimmen und einer Stimmenenthal-

tung (Bgm.) beschlossen.

Die Zuführung zu den Rücklagen

bzw. die Entnahme aus Rücklagen,

werden seitens des Gemeinderates

ebenfalls mit 7 Ja-Stimmen und ei-

ner Stimmenenthaltung ( Bgm. ) be-

schlossen.

Die Jahresrechnung 2014, die in

der Zeit vom 03.03.2015 bis zum

25.03.2015 öffentlich aufgelegen ist

und vom Gemeindeüberwachungs-

ausschuss vorgeprüft wurde, wird

vom Gemeinderat mit 7 Ja-Stim-

men und einer Stimmen-Enthal-

tung (Bgm) mit einer Einnahmen-

vorschreibung von € 2.184.616,95

und einer Ausgabenvorschreibung

von € 2.162.091,49 daher mit ei-

nem Rechnungsüberschuss von €

22.525,46 im ordentlichen Haushalt

und im außerordentlichen Haus-

halt mit Einnahmenvorschreibun-

gen von € 234.345,73 und einer

Ausgabenvorschreibungen von €

434.589,48 daher mit einem Rech-

nungsabgang von € 200.243,75 ge-

nehmigt und den Funktionären die

Entlastung erteilt.

Neuerlassung Bebauungsplan

Für die geplanten Um- und Zubau-

ten im Bereich des bestehenden

Gebäudes 59b auf der Gp. 25/11

KG Innervillgraten wurde bereits

das örtliche Raumordnungskonzept

sowie der Flächenwidmungsplan

entsprechend angepasst Im Zuge

der Vermessung wurde festgestellt,

dass Richtung Norden nur mehr

ein Abstand von 3.60 m besteht.

Um das Bauvorhaben umsetzen

zu können, muss daher ein Bebau-

ungsplan mit der Festlegung einer

Baugrenzlinie erlassen werden.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Neuerlassung eines

Bebauungsplanes im Bereich der

Gp. 25/11 KG Innervillgraten ent-

sprechend dem Planentwurf auf die

Tagesordnung zu setzen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Neuerlassung eines

Bebauungsplanes im Bereich der

Gp. 25/11 KG Innervillgraten ent-

sprechend dem Planentwurf.

Gemeinderatssitzung

vom 28.04.2015

Abbruch und Entsorgung

„Zollhaus“

Da die Gemeinde nun das Dorfzen-

trum in diesem Bereich plant und

umsetzen will muss das Zollhaus

abgetragen werden. Es gibt ver-

schiedene Möglichkeiten wie das

Zollhaus abgetragen und entsorgt

werden kann. Zum einen kann die

Gemeinde die Arbeiten selber ma-

chen, muss dafür aber Arbeiter

anmelden und muss auch die Haf-

tung übernehmen und zum ande-

ren können die gesamten Arbeiten

an ein zertifiziertes Unternehmen

abgeben werden. Seitens des Ab-

fallwirtschaftsberater wird geraten,

den Abbruch samt Entsorgung an

eine Firma zu vergeben, da die Ge-

meinde dann auch keine Haftungen

übernehmen muss.

Der Gemeinderat beschließt mit 5

Stimmen gegen 1 Stimme den Ab-

bruch und die Entsorgung des „Zoll-

haus“ auf der Gp. 157/6, KG Inner-

villgraten an die Fa. Wibmer Erdbau

Steinbruch Schotter GmbH, 9952

St. Johann im Walde 9 lt. Angebot

zu einer Pauschale von € 47.800,--

exkl. MWSt. zu vergeben wobei das

Zertifizierte Material im Eigentum

der Gemeinde Innervillgraten bleibt.