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Aus dem Gemeinderat
trägt € -261.580,68 und das Ge-
samtsparbuchguthaben €47.561,94.
Zum Abgang im außerordentlichen
Haushalt – Kraftwerk wurde folgen-
des vermerkt:
Die Gesamtkosten von 2006 bis
31.12.2014 für das Kleinwasser-
kraftwerk betragen insgesamt
€ 246.668,92. Davon wurden €
46.425,17 über den ordentlichen
Haushalt 2006 und 2007 finanziert.
Die Kosten wurden vom Kassier auf
einer separaten Aufstellung jährlich
aufgegliedert. Der Verschuldungs-
grad 2014 liegt bei 60,01%.
Betreffend dem Schuldenstand zum
31.12.2014 wurde folgende Aufstel-
lung gemacht:
Gemeindeeigene Darlehen
(Zollhausgrund) € 31.661,40
Gemeindeeigene Darlehen
(Zollhausareal)
€ 194.858,35
Gesamt
€ 226.519,75
Leasing-Turnsaal € 110.972,42
Projektbezogenen Darlehen
(Wasser-Kanal) € 1.787.495,95
Gesamtschuldenstand 31.12.2013
€ 2.124.988,12
Der Gesamtschuldenstand erhöhte
sich zum Vorjahr um € 39.131,10.
Jahresrechnung 2014
Der Gemeindekassier FÜRHAP-
TER Oswald bringt dem Gemein-
derat die Jahresrechnung 2014 und
die dort enthaltenen Aufstellungen
zur Kenntnis.
Nachdem der Bürgermeister sämt-
liche Fragen beantwortet hat, über-
nimmt der Bürgermeister Stell-
vertreter FÜRHAPTER Josef den
Vorsitz und der Bürgermeister ver-
lässt das Sitzungszimmer.
Die Erläuterungen zu den Abwei-
chungen über € 4.000,-- gegenüber
dem Voranschlag 2014 wurden
durch Mehrausgaben und Minder-
ausgaben bzw. Mehreinnahmen
und Mindereinnahmen schriftlich
begründet und werden mit 7 Ja-
Stimmen und einer Stimmenenthal-
tung (Bgm.) beschlossen.
Die Zuführung zu den Rücklagen
bzw. die Entnahme aus Rücklagen,
werden seitens des Gemeinderates
ebenfalls mit 7 Ja-Stimmen und ei-
ner Stimmenenthaltung ( Bgm. ) be-
schlossen.
Die Jahresrechnung 2014, die in
der Zeit vom 03.03.2015 bis zum
25.03.2015 öffentlich aufgelegen ist
und vom Gemeindeüberwachungs-
ausschuss vorgeprüft wurde, wird
vom Gemeinderat mit 7 Ja-Stim-
men und einer Stimmen-Enthal-
tung (Bgm) mit einer Einnahmen-
vorschreibung von € 2.184.616,95
und einer Ausgabenvorschreibung
von € 2.162.091,49 daher mit ei-
nem Rechnungsüberschuss von €
22.525,46 im ordentlichen Haushalt
und im außerordentlichen Haus-
halt mit Einnahmenvorschreibun-
gen von € 234.345,73 und einer
Ausgabenvorschreibungen von €
434.589,48 daher mit einem Rech-
nungsabgang von € 200.243,75 ge-
nehmigt und den Funktionären die
Entlastung erteilt.
Neuerlassung Bebauungsplan
Für die geplanten Um- und Zubau-
ten im Bereich des bestehenden
Gebäudes 59b auf der Gp. 25/11
KG Innervillgraten wurde bereits
das örtliche Raumordnungskonzept
sowie der Flächenwidmungsplan
entsprechend angepasst Im Zuge
der Vermessung wurde festgestellt,
dass Richtung Norden nur mehr
ein Abstand von 3.60 m besteht.
Um das Bauvorhaben umsetzen
zu können, muss daher ein Bebau-
ungsplan mit der Festlegung einer
Baugrenzlinie erlassen werden.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Neuerlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich der
Gp. 25/11 KG Innervillgraten ent-
sprechend dem Planentwurf auf die
Tagesordnung zu setzen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Neuerlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich der
Gp. 25/11 KG Innervillgraten ent-
sprechend dem Planentwurf.
Gemeinderatssitzung
vom 28.04.2015
Abbruch und Entsorgung
„Zollhaus“
Da die Gemeinde nun das Dorfzen-
trum in diesem Bereich plant und
umsetzen will muss das Zollhaus
abgetragen werden. Es gibt ver-
schiedene Möglichkeiten wie das
Zollhaus abgetragen und entsorgt
werden kann. Zum einen kann die
Gemeinde die Arbeiten selber ma-
chen, muss dafür aber Arbeiter
anmelden und muss auch die Haf-
tung übernehmen und zum ande-
ren können die gesamten Arbeiten
an ein zertifiziertes Unternehmen
abgeben werden. Seitens des Ab-
fallwirtschaftsberater wird geraten,
den Abbruch samt Entsorgung an
eine Firma zu vergeben, da die Ge-
meinde dann auch keine Haftungen
übernehmen muss.
Der Gemeinderat beschließt mit 5
Stimmen gegen 1 Stimme den Ab-
bruch und die Entsorgung des „Zoll-
haus“ auf der Gp. 157/6, KG Inner-
villgraten an die Fa. Wibmer Erdbau
Steinbruch Schotter GmbH, 9952
St. Johann im Walde 9 lt. Angebot
zu einer Pauschale von € 47.800,--
exkl. MWSt. zu vergeben wobei das
Zertifizierte Material im Eigentum
der Gemeinde Innervillgraten bleibt.