Previous Page  7 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 60 Next Page
Page Background

7

Aus dem Gemeinderat

Kassenbestand von € -261.580,68.

Die Aufnahme des buchmäßigen

Kassenbestandes hat ergeben,

dass die Summe der gebuch-

ten Einnahmen-Abstattung 2014

bis 31.12.2014 € 2.897.101,40

beträgt und die Summe der ge-

buchten

Ausgaben-Abstattung

2014 bis 31.12.2014 insgesamt

€ 3.158.682,08 beträgt. Somit er-

gibt sich ein buchmäßiger Kassen-

bestand von € -261.580,68. Die

Kassenübereinstimmung ist somit

gegeben. Die Kassenbestands-

aufnahme der Nebenkasse stimmt

überein. Die Buchungs- und Be-

legprüfung ergab keine Mängel.

Die Überprüfung der rechtzeitigen

Erhebung und Leistung der Zahlun-

gen ergab keine Mängel.

Gemeinderatssitzung

vom 10.02.2015

Fördermodell Kraftwerke Staller-

und Kalksteinbach

Bereits vor Weihnachten wurde

im Gemeinderat kurz über die ver-

schiedenen Tarifmodelle diskutiert.

Nun muss gewählt werden, für

welches Fördermodell sich die Ge-

meinde Innervillgraten entscheidet.

Seitens Ing. Pirker Erwin wurden

beide Modelle erläutert.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig das Tarifmodell bezüglich

der Ökostromförderung bei den

Kraftwerken Stallerbach und Kalk-

steinbach zu nehmen.

Waldaufseherumlage 2015

Auf Grund der Jahresrechnung

2014 stehen die Ausgaben für den

Gemeindewaldaufseher RAINER

Hermann fest, sodass der Gesamt-

betrag der Gemeindewaldaufsehe-

rumlage nach den Bestimmungen

der Tiroler Waldordnung festgesetzt

werden kann.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig, zur teilweisen Deckung

des Personalaufwandes für den Ge-

meindewaldaufseher RAINER Her-

mann gemäß § 10 der Tiroler Wald-

ordnung, LGBl. Nr. 55/2005, den

Gesamtbetrag von € 7.869,41 für

das Jahr 2014 einzuheben. Diesem

Umlagebetrag liegt ein Gesamtper-

sonalaufwand laut Jahresrechnung

2014 von € 39.912,77, eine Ertrags-

waldfläche laut Waldkataster der

BFI von 1217 ha, davon sind 164

ha Wirtschaftswald, daher mit 50%

und 1053 ha Schutzwald im Ertrag,

mit 15% zu beumlagen, zugrunde.

Änderung Kanalgebühren-

ordnung

Die Kanalgebührenordnung wurde

grundsätzlich dahingehend geän-

dert, sodass der Ablesezeitpunkt

nunmehr der September eines je-

den Jahres ist. Die Schätzung erfolgt

somit im März. Dadurch erleichtert

sich die Arbeit für die Amtsleiterin,

da bisher die Gemeindezeitung

und die Kanalgebührenverrech-

nung jeweils im Juni und Dezember

zu machen war. Ein weiterer Vor-

teil ist, dass man bereits im März

Steuergelder erhält und somit, das

Girokonto bei der Raiffeisenkasse

Villgratental entlastet wird. Weiters

wird bei den Gebühren hinzuge-

fügt dass sich die Anschlussgebüh-

ren jährlich mit dem VPI 2010 vom

Juni erhöhen und vom Gemeinde-

rat jährlich gleichzeitig mit der Be-

schlussfassung der Steuer- und He-

besätze neu festgelegt werden. Der

bisherige § 7 über die Fälligkeit und

Entrichtung der Anschlussgebühr

entfällt zur Gänze.

Die Kanalgebührenordnung wurde

von der Abteilung Gemeinden Vor-

geprüft und wurden diese Änderun-

gen in die Kanalgebührenordnung

eingearbeitet.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die geänderte Kanalgebüh-

renordnung der Gemeinde Innervill-

graten.

Sonderurlaub - Dienstbefreiungen

Für den Landesdienst wurden die

Sonderurlaube bzw. Dienstbefrei-

ungen für bestimmte Anlässe durch

Regierungsbeschluss geregelt. Im

Bereich der Gemeinden und Ge-

meindeverbände hat im Einzelfall

der Bürgermeister bzw. der Ver-

bandsobmann die Entscheidung zu

treffen.

Der Gemeinderat beschließt mit 8

Stimmen gegen 1 Stimme die Son-

derurlaub bzw. Dienstbefreiungen

bei bestimmten Anlässen wie für

den Landesdienst zu übernehmen.

Gemeinderatssitzung

vom 31.03.2015

Änderung Flächenwidmungsplan

Im Bereich nordöstlich der beste-

henden Hofstelle A. Lanser auf

der Gp. 105 KG Innervillgraten ist

die Errichtung eines Austraghau-

ses geplant. Daher wurde bereits

am 25.07.2014 ein Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Ge-

meinderat beschlossen. Laut den

Einreichplänen des Austraghauses

können die erforderlichenAbstands-

flächen nicht eingehalten werden,

sodass der Flächenwidmungsplan

angepasst werden muss.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Änderung des Flächen-

widmungsplanes im Bereich der Gp.

105 und 106 KG Innervillgraten von

derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG

2011 in künftig „Sonderfläche Hof-

stelle“ gem. § 44 TROG 2011 ent-

sprechend dem Planentwurf.