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Aus dem Gemeinderat
Gemeinderatsbeschlüsse
Gemeinderatssitzung
vom 22.12.2014
Sanierung Gemeindestraße
Hochberg
Im Bauausschuss wurde bereits
diskutiert welche größeren Weg-
projekte verwirklicht werden könn-
ten. Nach einem Gespräch mit DI
Scherer Christoph von der Agrar Li-
enz könnte ein größeres Projekt in
den nächsten 4-5 Jahren durchge-
führt werden. Seitens des Gemein-
derates wurde dazu eingebracht,
dass der Weg Hochberg in einem
schlechten Zustand ist.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Ausbau der Gemein-
destraße Hochberg in den nächsten
Jahren sowie einen Antrag auf die
Agrar Lienz für die Generalsanie-
rung Hochberg zu stellen.
Änderung
Flächenwidmungsplan
Im Bereich der bestehenden Hof-
stelle A. Auer ist eine Erweiterung
in nördlicher Richtung geplant. So
sollen in der Nähe der bestehenden
Stadlbrücke eine Werkstatt sowie
ein Erdkeller entstehen. Um dieses
Bauvorhaben umsetzen zu können,
muss jedoch das Grundstück ver-
größert und die bestehende Wid-
mung „Hofstelle mit gewerblicher
Nebennutzung – SLN-Zi – Zim-
merei“ entsprechend ausgedehnt
werden. Im Zuge dessen kann ein
kleiner, nicht mehr benötigter Teil-
bereich der Gp. 114 KG Innervillgra-
ten in „Freiland“ gem. § 41 TROG
2011 rückgewidmet werden.
Der Gemeinderat Andreas Schett
erklärt sich beim gegenständlichen
Tagesordnungspunkt als Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 114 KG Innervill-
graten von derzeit „Hofstelle mit
gewerblicher Nebennutzung – SLN-
Zi – Zimmerei“ gem. § 44.5 TROG
2011 in künftig „Freiland“ gem. 41
TROG 2011 bzw. im Bereich der Gp.
115 KG Innervillgraten von derzeit
„Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 in
künftig „Hofstelle mit gewerblicher
Nebennutzung – SLN-Zi – Zimme-
rei“ gem. § 44.5 TROG 2011 ent-
sprechend dem Planentwurf.
Änderung Flächenwidmungsplan
Neuerlassung Bebauungsplan
Martin Fürhapter beabsichtigt die
Erweiterung der Frühstückspensi-
on „Natur Residenz Villgratental“.
Der bestehende Erschließungsweg
für die Gp. 959/3, 959/6, 959/7 und
959/8 im Bereich Jenewein soll als
eigene Wegparzelle ausgebildet
und eine Weggemeinschaft gegrün-
det werden. Im Flächenwidmungs-
plan wird der tatsächliche Weg da-
her im Sinne der Haupterschließung
des Baulandes als „Bestehender
Örtlicher Verkehrsweg“ ausgewie-
sen. Da für die Gp. 959/3, 959/6,
959/7 und 959/8 ein rechtsgültiger
Bebauungsplan besteht, muss die-
ser entsprechend geändert werden,
um letztlich die verkehrsmäßige Er-
schließung sicherzustellen.
Der Gemeinderat Martin Fürhapter
erklärt sich beim gegenständlichen
Tagesordnungspunkt als Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 959/3, 959/6, 959/7
und 959/8 KG Innervillgraten von
derzeit „Gemischtes Wohngebiet“
gem. § 38.2 TROG 2011 in „Be-
stehender Örtlicher Verkehrsweg“
gem. § 53.3 TROG 2011, sowie im
Bereich der Gp. 959/1, 959/2, 967
und 2391 KG Innervillgraten von
derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG
2011 in „Bestehender Örtlicher Ver-
kehrsweg“ gem. § 53.3 TROG 2011
entsprechend dem Planentwurf
sowie die Neuerlassung eines Be-
bauungsplanes im Bereich der Gp.
959/3, 959/6, 959/7 und 959/8 KG
Innervillgraten entsprechend dem
Planentwurf.
Änderung Raumordnungskonzept
Änderung Flächenwidmungsplan
Im Bereich des bestehenden Ge-
bäudes 59b, auf der Gp. 25/11 KG
Innervillgraten sind diverse Um-
und Zubauten geplant. U.a. soll ein
zusätzlicher Wohnraum geschaffen
werden. Da das Gebäude u.a. auch
gewerblich genutzt wird (Glasbla-
serei), ist eine sinnvolle Erweite-
rung kaum mehr möglich. Um das
Bauvorhaben doch noch umsetzen
zu können, ist eine Änderung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes
und Flächenwidmungsplanes erfor-
derlich.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Örtlichen Raumordnungskon-
zeptes im Bereich der Gp. .26, .386,
25/6, 25/7, 25/10, 25/11, 96, 105,
106, 112 und 2875/2 KG Innervill-
graten sowie die Auflage und Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes
im Bereich der Gp. 25/11 KG In-
nervillgraten von derzeit „Freiland“
gem. § 41 TROG 2011 in künftig
„Landwirtschaftliches Mischgebiet“
gem. § 40.5 TROG 2011 entspre-
chend der jeweiligen Planentwürfe