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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatsbeschlüsse

Gemeinderatssitzung

vom 22.12.2014

Sanierung Gemeindestraße

Hochberg

Im Bauausschuss wurde bereits

diskutiert welche größeren Weg-

projekte verwirklicht werden könn-

ten. Nach einem Gespräch mit DI

Scherer Christoph von der Agrar Li-

enz könnte ein größeres Projekt in

den nächsten 4-5 Jahren durchge-

führt werden. Seitens des Gemein-

derates wurde dazu eingebracht,

dass der Weg Hochberg in einem

schlechten Zustand ist.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Ausbau der Gemein-

destraße Hochberg in den nächsten

Jahren sowie einen Antrag auf die

Agrar Lienz für die Generalsanie-

rung Hochberg zu stellen.

Änderung

Flächenwidmungsplan

Im Bereich der bestehenden Hof-

stelle A. Auer ist eine Erweiterung

in nördlicher Richtung geplant. So

sollen in der Nähe der bestehenden

Stadlbrücke eine Werkstatt sowie

ein Erdkeller entstehen. Um dieses

Bauvorhaben umsetzen zu können,

muss jedoch das Grundstück ver-

größert und die bestehende Wid-

mung „Hofstelle mit gewerblicher

Nebennutzung – SLN-Zi – Zim-

merei“ entsprechend ausgedehnt

werden. Im Zuge dessen kann ein

kleiner, nicht mehr benötigter Teil-

bereich der Gp. 114 KG Innervillgra-

ten in „Freiland“ gem. § 41 TROG

2011 rückgewidmet werden.

Der Gemeinderat Andreas Schett

erklärt sich beim gegenständlichen

Tagesordnungspunkt als Befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 114 KG Innervill-

graten von derzeit „Hofstelle mit

gewerblicher Nebennutzung – SLN-

Zi – Zimmerei“ gem. § 44.5 TROG

2011 in künftig „Freiland“ gem. 41

TROG 2011 bzw. im Bereich der Gp.

115 KG Innervillgraten von derzeit

„Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 in

künftig „Hofstelle mit gewerblicher

Nebennutzung – SLN-Zi – Zimme-

rei“ gem. § 44.5 TROG 2011 ent-

sprechend dem Planentwurf.

Änderung Flächenwidmungsplan

Neuerlassung Bebauungsplan

Martin Fürhapter beabsichtigt die

Erweiterung der Frühstückspensi-

on „Natur Residenz Villgratental“.

Der bestehende Erschließungsweg

für die Gp. 959/3, 959/6, 959/7 und

959/8 im Bereich Jenewein soll als

eigene Wegparzelle ausgebildet

und eine Weggemeinschaft gegrün-

det werden. Im Flächenwidmungs-

plan wird der tatsächliche Weg da-

her im Sinne der Haupterschließung

des Baulandes als „Bestehender

Örtlicher Verkehrsweg“ ausgewie-

sen. Da für die Gp. 959/3, 959/6,

959/7 und 959/8 ein rechtsgültiger

Bebauungsplan besteht, muss die-

ser entsprechend geändert werden,

um letztlich die verkehrsmäßige Er-

schließung sicherzustellen.

Der Gemeinderat Martin Fürhapter

erklärt sich beim gegenständlichen

Tagesordnungspunkt als Befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 959/3, 959/6, 959/7

und 959/8 KG Innervillgraten von

derzeit „Gemischtes Wohngebiet“

gem. § 38.2 TROG 2011 in „Be-

stehender Örtlicher Verkehrsweg“

gem. § 53.3 TROG 2011, sowie im

Bereich der Gp. 959/1, 959/2, 967

und 2391 KG Innervillgraten von

derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG

2011 in „Bestehender Örtlicher Ver-

kehrsweg“ gem. § 53.3 TROG 2011

entsprechend dem Planentwurf

sowie die Neuerlassung eines Be-

bauungsplanes im Bereich der Gp.

959/3, 959/6, 959/7 und 959/8 KG

Innervillgraten entsprechend dem

Planentwurf.

Änderung Raumordnungskonzept

Änderung Flächenwidmungsplan

Im Bereich des bestehenden Ge-

bäudes 59b, auf der Gp. 25/11 KG

Innervillgraten sind diverse Um-

und Zubauten geplant. U.a. soll ein

zusätzlicher Wohnraum geschaffen

werden. Da das Gebäude u.a. auch

gewerblich genutzt wird (Glasbla-

serei), ist eine sinnvolle Erweite-

rung kaum mehr möglich. Um das

Bauvorhaben doch noch umsetzen

zu können, ist eine Änderung des

örtlichen Raumordnungskonzeptes

und Flächenwidmungsplanes erfor-

derlich.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Örtlichen Raumordnungskon-

zeptes im Bereich der Gp. .26, .386,

25/6, 25/7, 25/10, 25/11, 96, 105,

106, 112 und 2875/2 KG Innervill-

graten sowie die Auflage und Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes

im Bereich der Gp. 25/11 KG In-

nervillgraten von derzeit „Freiland“

gem. § 41 TROG 2011 in künftig

„Landwirtschaftliches Mischgebiet“

gem. § 40.5 TROG 2011 entspre-

chend der jeweiligen Planentwürfe