Gemeindezeitung - page 4

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Gemeinderatsbeschlüsse | Jugendtreff
März 2015
ordentlichen Haushalt vorsieht, und so-
mit ausgeglichen ist, wurde in der vom
Bürgermeister detailliert vorgetragenen
Form vom Gemeinderat genehmigt und
zum Beschluss erhoben (mehrheitlicher
Beschluss).
Der Bürgermeister hat dem Gemein-
derat mitgeteilt, dass er auf Grund eines
unlängst eingelangten Ansuchens die im
Haushaltsplan 2014 für die Landjugend/
Jungbauernschaft Tristach vorgesehenen
Subventionsmittel zur Auszahlung anord-
nen werde.
Der Gemeinderat hat eine Grund-
stücksgrenzänderung lt. Vermessungsur-
kunde („Teilungsvorschlag II“) des DI Neu-
mayr R., 9900 Lienz GZl. 5206A/2014
vom 15.12.2014 bzw. den Ankauf von
2.017 m² um
38,--/m² von Herrn Hu-
ber Christian, Seebachstraße 2, 9907
Tristach, zur (südseitigen) Friedhofser-
weiterung einstimmig beschlossen.
Sitzung vom 20.02.2015
Der Gemeinderat hat je mehrheitlich
beschlossen: a) Der vom beauftragten
Raumplaner ausgearbeitete Entwurf über
die Änderung eines Bebauungsplanes
und eines ergänzenden Bebauungspla-
nes für den Bereich des Grundstückes
Gp. 1791, KG Tristach, wird durch vier
Wochen hindurch zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufgelegt. b) Erlassung (Be-
schluss) der vorhin genannten Änderung
des Bebauungsplanes und ergänzenden
Bebauungsplanes. Dieser Beschluss
wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle ab-
gegeben wird.
Der Gemeinderat hat je einstimmig
beschlossen: a) Der vom beauftragten
Raumplaner ausgearbeitete Entwurf über
die Erlassung eines Bebauungsplanes
und eines ergänzenden Bebauungspla-
nes für den Bereich der Grundstücke
Gp. 949/1 und 949/7, beide KG Tris-
tach, wird durch vier Wochen hindurch
zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
b) Erlassung (Beschluss) des vorhin ge-
nannten Bebauungsplanes und ergänzen-
den Bebauungsplanes. Dieser Beschluss
wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle ab-
gegeben wird.
Der Gemeinderat hat je einstimmig
beschlossen: a) Der vom beauftragten
Raumplaner ausgearbeitete Entwurf über
die Erlassung eines Bebauungsplanes für
den Bereich der Grundstücke Bp. .244,
Gp. 670/2, Gp. 670/3, 690, 704/3, Gp.
949/1 und 949/7, alle KG Tristach, wird
durch vier Wochen hindurch zur öffentli-
chen Einsichtnahme aufgelegt. b) Erlas-
sung (Beschluss) des vorhin genannten
Bebauungsplanes. Dieser Beschluss
wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle ab-
gegeben wird.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, die Baumeisterarbeiten
für den Bauabschnitt 02 der Abwas-
serbeseitigungsanlage Tristach, BA 06
(Bad Jungbrunn), als Folgeauftrag an
die Fa. Empl-Bau EMPL Baugesellschaft
mb.H., 5730 Mittersill lt. Angebot vom
15.01.2015 über
68.780,98 brutto
zu vergeben, wobei es sich bei dieser
Summe nicht um den Endbetrag handelt,
da im genannten Offert ein falscher (zu
hoher) Indexierungsschlüssel angewen-
det wurde. Die Abrechnung hat nach
dem tatsächlichen Preisindex für die Ar-
beitskategorie Siedlungswasserbau der
WKO, Basis Sept. 2013, zu erfolgen.
Mit einstimmigem Beschluss hat
der Gemeinderat eine Verordnung be-
treffend die Waldumlage 2015 erlassen
bzw. einstimmig beschlossen, gem. den
gesetzlichen Bestimmungen der Tiroler
Waldordnung 2005, die Waldumlage für
das Jahr 2015 für den Wirtschaftswald
(WW) mit einem Ha-Satz von
26,57
sowie für den Schutzwald im Ertrag (SiE)
mit einem Ha-Satz von
7,97 festzuset-
zen. Somit betragen die auf die einzelnen
Waldbesitzer umzulegenden Waldaufse-
herkosten für das Jahr 2015 insgesamt
12.870,53. Der Berechnung wurden
nur die tatsächlichen für forstliche Belan-
ge von GWA Amort Franz aufgewendeten
Arbeitsstunden 2014 zu Grunde gelegt
(außer Betracht blieben z.B. die für die
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
Oberdruck Digital
Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
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ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-
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Hinweise, Reaktionen und
Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
E-Mail:
. Sämtliche Fo-
tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Juni 2015
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.
Also so richtiger Winter war das keiner. Es ging zwar eine
Zeit lang zum Schifahren und auch zum Rodeln, aber
so richtig Lust kam bei dem bisschen Schnee nicht auf.
Dafür war im Jugendtreff umso mehr los. Ist ja auch kein
Wunder, inzwischen haben die Betreuer ja richtig Übung
bei der Hot-Dog-Zubereitung. Vor allem John erfüllt die
Kundenwünsche mit ausreichend Zwiebel und Ketchup
am schnellsten. Aber auch alle anderen Betreuer ha-
ben Spaß an der Sache. Und dass sie das nicht ganz so
schlecht machen, zeigt die steigende Anzahl ihrer Kunden :-).
Also nicht vergessen: Der Jugendtreff hat jeden Monat
die ersten drei Freitage offen, immer von 18:00 bis
21:00 Uhr. Du findest uns im Landjugendraum des Ge-
meindezentrums. Und zurzeit in Aktion: Die große Co-
ladose (0,5 l) – extragünstig, solange der Vorrat reicht!
Franz Zoier
Was ist los im Tristacher Jugendtreff?
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