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"Charakteristik: Touristisches Entwicklungsgebiet;
Entwicklung: Entwicklungsgebiet für touristische
Einrichtungen, die eine mäßige, dem Gelände ange-
passte Höhenentwicklung aufweisen (nach Westen
abgestuft). Widmungsvoraussetzungen sind eine
gesicherte verkehrstechnische Erschließung, die
Erlassung eines Bebauungsplanes (ev. ergänzenden
Bebauungsplanes), sowie positive Beurteilung durch
die WLV-Gebietsbauleitung. Auf eine dem
Charakteristikum des Ortes entsprechende äußere
Gestaltung in Form und Proportion ist zu achten.”
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