Seite 3 - Gemeindezeitungen

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G E M E I
N D E R A T
Der GemeindeBOTE!
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GR-Sitzung vom 18.03.2014
Information über 1. Teilabschnitt Zufahrt Stronach
:
Die
Baus t e l l e wi rd a l s Ei genreg i ebaus t e l l e mi t Os t t i ro l er
Güterwegarbeitern ausgeführt werden. Ebenfalls sollen die
Bauvorhaben Wasserleitung-Ringleitung Stronach, Busbucht B100
Bereich Abzweigung Stronach Richtungsfahrbahn Winklern und der
Abwasserkanal zum Haus Iselsberg 111 als Eigenregiebaustelle
der Gemeinde mit Osttiroler Güterwegarbeiter ausgeführt werden.
Herr DI Olsacher erläutert seine Projektvorschläge und gibt auch
noch darüber Auskunft, dass Herr DI Albert Pichler von der WLV
angeregt habe, dass die Gemeinde unterhalb des bereits
bestehenden Retentionsbeckens beim Wachtweg ein weiteres
Retentionswerk errichten soll. Der GR ist sich einig, dass das
Projekt Straßensanierung Stronach Priorität hat und durch die
Einholung einer erweiterten wasserrechtliche Bewilligung nicht
verzögert werden darf.
Beschluss Jahresrechnung 2013
Der Bürgermeister-Stellvertreter beantragt, die Jahresrechnung
2013 mit folgenden Summen zu beschließen:
o.HH:
Einnahmen: ! 1.502.108,33
Ausgaben: ! 1.393.972,97
ao. HH:
Einnahmen: ! 115.890,54
Ausgaben: ! 115.890,54
Somit ist ein Sollüberschuss von ! 108.135,36 vorhanden.
Der GR beschließt die Jahresrechnung 2013 mit obigen Summen
und erteilt dem Bürgermeister die Entlastung.
Beschluss über Festsetzung der Waldumlage
Wirtschaftswald:
! 16.148.94
Schutzwald im Ertrag:
! 1.528,32
Waldumlage gesamt:
! 17.677,27
Beratung und Beschlussfassung Kontokorrentkredit
Zur Bedeckung der Ausgaben für das Projekt „Straßensanierung
St ronach“ wurde e i n F i nanz i erungsvor sch l ag be i der
kon t o f ührenden Bank der Geme i nde bezüg l i ch e i nes
Kontokorrentkredites eingeholt. Der GR beschließt die Aufnahme
des Kontokorrentkredites in Höhe von EUR 70.000,00 bei der
Raiffeisenkasse Lienzer Talboden.
Winterdienst
Der Bürgermeister erläutert noch Probleme, welche sich aufgrund
der enormen Schneefälle im heurigen Winter ergeben haben. Vor
allem ist es immer wieder problematisch, dass obwohl die
Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dazu verpflichtet
sind, den Straßenrand entlang ihres Grundstückes in der Breite von
1 m vom Schnee zu befreien und auch eisfrei zu halten, teilweise
das Gegenteil der Fall ist, und noch der Schnee aus dem privaten
Einfahrtsbereich auf die öffentliche Straße verbracht wir. Auch sei
rechtlich gesehen der Schnee, den das Räumfahrzeug eventuell in
eine Einfahrt schiebt, auf dem eigenen Grund zu verbringen.
Der Bürgermeister gibt Auskunft darüber, dass es im Winter immer
wieder zu großen Problemen wegen parkender Autos im Bereich
Straße Richtung „Schöne Aussicht“ kommt. Der GR beschließt,
keine Verkehrsregelung im gegenständlichen Bereich zu erlassen,
da diese Problematik auch durch eine Verordnung nicht verbessert
wird.
Der Bürgermeister berichtet über die Besprechung mit dem
örtlichen Raumplaner Herrn Dr. Thomas Kranebitter. Dieser schlägt
die Verlängerung des örtlichen Raumordnungskonzeptes vor. Dies
wäre für die Gemeinde auch die kostengünstigste Variante. Der GR
b e s c h l i e ß t d i e V e r l ä n g e r u n g d e s ö r t l i c h e n
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Iselsberg-Stronach
anzustreben.
GR-Sitzung vom 03.06.2014
Der GR beschließt die Mitgliedschaft beim Verein
Regionsmanagement Osttirol für die EU-Förderperiode 2014 –
2020 (Ausfinanzierung bis 2023) vorbehaltlich einer positiven
Bewerbung um den LEADER/CLLD-Status im Rahmen der
diesbezüglichen Ausschreibung. Der jährliche Mitgliedsbeitrag der
Gemeinde beträgt ab dem Jahr 2015 EUR 1,75 je Einwohner.
Jährliche Indexierungen bzw. Anpassungen des Mitgliedsbeitrages
sind vorgesehen.
Die A1 Telekom AG hat mit Schreiben vom 18.04.2014 der
Gemeinde mitgeteilt, dass sie auf den Liegenschaften Gp. 626 und
625/1, beide KG Iselsberg und beide öffent l iches Gut,
Grabungsarbeiten zur Verbesserung und Erweiterung des
öffentlichen Telekommunikationsnetzes i.S. des gesetzlichen
Auf t rages der fernmeldetechnischen Versorgungspf l icht
durchführen wird. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. Der
GR beschließt die Verlegung der A1 Telekom Kabel unter der
Bedingung, dass die Grabungsarbei ten erst nach der
Sommerperiode, also im Herbst 2014, stattfinden dürfen.
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
im Bereich
der Gp. 340/3, 342/1, 342/2, 343/1, 343/2 und 344/1, alle KG
Iselsberg
Zur Schaffung von Bauland für Einheimische und somit i.S. des
öffentlichen Interesses ist im gegenständlichen Bereich die
Änderung des örtlichen Raumordungskonzeptes erforderlich. Dem
GR wird die Stellungnahme des örtlichen Raumplaners vom
20.05.2014, GZl. 1087ruv/14, vorgetragen.
Der anwesende Anrainer Joachim Defregger weist darauf
hin, dass in diesem Bereich starke oberflächl iche
Vernässungen sind, die auch im Winter zu Eisbildung auf der
da r un t e r l i egenden Geme i ndes t r aße f üh r en . De r
Bürgermeister weist darauf hin, dass bereits eine
Vorortbesichtigung mit der Abteilung Raumordnung und dem
örtlichen Raumplaner Dr. Kranebitter stattgefunden hat und
festgestellt wurde, dass der im ursprünglichen ROK
festgehaltene Ensembleschutz durch die umliegende
Bauführung (Neubau Defregger Harald und Neubau
Gumpitsch Hubert) nicht mehr gegeben ist. Wenn in der
N
atur gegenständlicher Bereich verbaut wird, ist dies als
Lückenschluss i.S. des ROK zu sehen. Der vorgesehene Stempel
W28, Z1, D1 beinhaltet, dass die Erschließung durch einen
Bebauungsplan sicherzustellen ist und ein Gesamtkonzept
Voraussetzung ist. Neben dem Bedarf ist auch die Verfügbarkeit
Widmungsvoraussetzung. Ein angemessener, sozial verträglicher
Grundpreis ist anzustreben, eine entsprechende privatrechtliche
Vereinbarung ist abzuschließen.
Der Gemeinderat beschließt daher den Änderungsentwurf des Dr.
Thomas Kranebitter vom 20.05.2014, GZl. 1087ruv/14, betreffend
die Änderung des Raumordnungskonzeptes im Bereich der
Grundstücke Gp. 340/3, 342/1, 343/1, 343/2 und 344/1, alle KG
Iselsberg, über 4 Wochen hindurch im Gemeindeamt zur
allgemeinen Einsicht aufzulegen.
Sofern innerhalb der Einspruchsfrist keine Stellungnahme hierzu
einlangt, gilt der Änderungsentwurf als beschlossen.
Mit Schreiben vom 01.05.2013, ha. eingelangt am 04.04.2014,
haben Bernhard und Edmund Wallensteiner um Übernahme der
„Weganlage“ auf der Gp. 190/2 sowie auf der Gp. 191/1, beide KG
Iselsberg, ins öffentliche Gut angesucht. Der Gemeinderat
beschließt den Weg nicht ins öffentliche Gut zu übernehmen,
da
die Voraussetzungen für eine Übernahme nicht gegeben
sind.
Interessantes, Wichtiges, Wissenswertes ...
... aus den Gemeinderatssitzungen ab März 2014
Hinweis: Es handelt sich hierbei nur um eine auszugsweise Veröffentlichung und keine
Originalwiedergabe der Sitzungsprotokolle.