Seite 18 - Oberlienzer Hoargascht Nr. 46

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Oberlienzer Hoargascht [
46]
Seite 18
Dezember 2014
Die Osttiroler Ranggler bzw.
Oberlienzer Ranggler können den
sportlichen Höhenflug auch im Jahre
2014 in der SU Matrei fortsetzen.
Man konnte die Erfolge der letzten
Jahre abermals übertreffen, besonders
in den Schüler- und Jugendklassen war
man fast unschlagbar.
Zum siebten Mal in Folge wurde die
Sektion Ranggeln der TSU Raika
Matrei beste Vereinsmannschaft des
gesamten Alpenraumes von über 40
Vereinen aus Bayern, Schweiz, Salz-
burg, Nord-, Süd- und Osttirol.
Oberlienzer Ranggler hatten Anteil
bei diesen Erfolgen
Vier Ranggler der TSU Raika
Matrei kommen aus Oberlienz (Matteo
Huber, Janik Grünbacher, Matthias
Gsting und Martin In-
drist) und sind seit meh-
reren Jahren beständige
Punktelieferanten
des
Osttiroler Rangglerver-
eins.
Besonders dem jüngs-
ten Ranggler vom Iseltal,
Matteo Huber, wird eine
Rangglerzukunft voraus-
gesagt. Drei Zweite, zwei
Dritte und zwei Vierte so-
wie der 3. Rang bei der
Tiroler
Einzelmeister-
schaft war seine erfolgrei-
che Ausbeute in der ver-
gangenen Saison.
Matteo Huber - Ranggler mit Zukunft
Ebenso beachtliche Erfolge ver-
buchten die Jugendranggler Janik
Grünbacher, Matthias Gstinig und
Martin Indrist.
Ein schöner Gruß gilt wiederum
dem Gründungsmitglied des Tiroler
Rangglerverbandes Michael Waldner
vlg. Moaler und möge er sich noch
viele Jahre über die Erfolge der
Osttiroler Ranggler erfreuen.
Rangglertraining 2015:
Beginn Krafttraining:
Mittwoch 7. Jänner 2015, 18 Uhr
Beginn Rangglertraining:
Mitte Feber; Mittwoch und Freitag
Ort:
Turnsaal der VS St. Johann i. Walde
Auskunft:
Franz Holzer, Tel. 0676/9303018
JUGENDSPORT-
FÖRDERUNG
Maximale Fürderung von € 35,-
bis zur 9. Schulstufe.
Kosten für Sportausübung –
Staffelung:
A
Kosten für
Sportausübung
von € 36,50 bis € 73,-
Förderung: € 20,-
B
Kosten für
Sportausübung über € 73,-
Förderung: € 35,-
Eine zweimalige Inanspruch-
nahme der Förderung von
A
ist bei entsprechendem
Kostennachweis möglich
(Auszahlung Differenzbetrag
auf Förderung
B
)
Mitgliedsbeiträge werden nicht
gefördert
Gefördert werden ausschließ-
lich reine Sportveranstaltungen
(keine Spiel-Sportveranstaltun-
gen)
Gesammelte Einzelkarten sind
nicht förderbar
Die Veranstaltungen müssen für
alle Gemeindebürger (bis zur
9. Schulstufe) zugänglich sein
In Zweifelsfällen (bei der Ab-
rechnung durch die Gemeinde)
soll der Vorsitzende des
Ausschusses zur Entscheidung
beigezogen werden
Förderbar:
Saisonkarten jeder Art, Osttirol
Karte, Top-Ski-Pass, Sportpässe,
Kursbeiträge, Schulveranstaltungen
(Sportwochen, Skikurse, u. a.)
Nicht förderbar:
Kombinierte Sportveranstaltungen,
Mitgliedsbeiträge, Einzelkarten
Die Jugendförderung wird bis
31. Dezember 2015 gewährt.
Für die Gemeinde Oberlienz
Bgm. Martin Huber