Seite 16 - Gemeindezeitung_2014_dez

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Informationsblatt der Gemeinde Amlach
Ausgabe 24 Dezember 2014 Seite 16
Agrargemeinschaft Amlach
Nach der Bestätigung des Erstbescheides des
Amtes der Tiroler Landesregierung durch das
Landesverwaltungsgericht steht seit dem
Frühjahr 2014 fest, dass die Agrargemeinschaft
Amlach zur Gänze eine sogenannte
Gemeindegutsagrargemeinschaft
ist.
Das
bedeutet,
dass
künftig
sämtliche
Substanzerlöse, wie z. B. der Jagdpacht, aber
auch die Überschüsse aus Holzschlägerungen
(Überling) und Finanzrücklagen daraus, der
Gemeinde zustehen. Den Mitgliedern gebührt
gemäß der Entscheidung des Höchstgerichts
nur noch der sogenannte Haus- und Gutsbedarf,
für den ein konkreter Bedarf nachzuweisen ist.
Dazu zählt u. a. das Brennholz für die
Beheizung der Wohnräume oder das Bauholz
für die Instandhaltung der Hofstelle.
Aufgrund der Regelungen des überarbeiteten
Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes (TFLG
2014)
mussten
sämtliche
Unterlagen,
Sparbücher, etc. mit 1. Juli 2014 an die
Gemeinde übergeben werden. Genauer gesagt
an den Substanzverwalter, zu dem mit
Gemeinderatsbeschluss vom 17. Juli 2014 der
Bürgermeister bestellt wurde. Dieser ist ab
diesem Zeitpunkt für den Großteil der
Vertretungs-
und
Verwaltungsaufgaben
zuständig. Da die Agrargemeinschaft Amlach
hauptsächlich über Wald- bzw. unproduktive
Flächen
verfügt,
umfasst
dieser
Aufgabenbereich hauptsächlich die Pflege und
Nutzung des ca. 400 ha großen Forstbesitzes
samt dem dazugehörigen Wegenetz. Zu den
Aufgaben zählt auch die Führung der
finanziellen Gebarung einschließlich der
Erstellung des Haushaltsplanes und der
Jahresrechnung. Die gesetzliche Regelung gibt
vor, dass dem Bürgermeister im Falle seiner
Bestellung zum Substanzverwalter, keine
zusätzliche Entschädigung zusteht. Für die
Abwicklung der umfangreichen Aufgaben kann
sich dieser jedoch des Gemeindeamtes
bedienen. Nach diesen Vorgaben erfolgt die
Abwicklung der Arbeiten ab heuer auch in der
Gemeinde Amlach.
Hinsichtlich der Abgeltung des Haus- und
Gutsbedarfes
sind
sowohl
die
Gemeindeführung als auch die Vertreter der
Agrargemeinschaftsmitglieder der Meinung,
dass zukünftig eine unkomplizierte Lösung
gesucht werden muss. Die Ansprüche aus dem
Haus- und Gutsbedarf müssen aufrecht bleiben,
jede Veränderung bei der Agrargemeinschaft
ist durch einstimmige Beschlüsse abzusegnen.
Selbverständlich müssen auch die Entschlüsse
der Gemeinde durch Beschlüsse abgesegnet
werden. Dort gilt jedoch nicht das
Einstimmigkeitsprinzip.
Da die Natur trotz dieser – für die
Agrargemeinschaft Amlach doch maßgeblichen
Umstellung – nicht stehenbleibt, wurden in den
vergangenen Monaten in Abstimmung mit dem
Obmann, als Vertreter der Mitglieder, dem
Gemeinderat
und
der
Forstbehörde
verschiedenste Maßnahmen gesetzt:
Im Bereich der sogenannten „Wildebene“
wurde eine Holznutzung im Ausmaß des
jährlichen Hiebsatzes in Höhe von ca. 350
Festmeter getätigt. Die Schlägerungs- und
Aufräumungsarbeiten wurden zur vollsten
Zufriedenheit von Herrn Walter Kuenz aus
Gödnach durchgeführt.
(Holzschlägerung – 1. Tag)
Das Nutzholz wurde an den Bestbieter (Fa.
Theurl Holz, Assling) und das Brennholz an
Interessenten aus dem Dorf bzw. an Mitglieder
verkauft.