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FODN - 58/03/2014
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 25. September 2014
Beschlussfassung über Änderung des Flächen-
widmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
(107) im Bereich einer Teilfläche des Gst. 4391, KG Kals
am Großglockner (Bergerweiß Johannes, Großdorf 2) von
dzt. Verkehrsweg in landwirtschaftliches Mischgebiet
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des
Flächenwidmungsplanes lt. Entwurf.
(108) im Bereich einer Teilfläche des Gst. .421/1, KG Kals
am Großglockner (Johannes Riepler, Unterpeischlach 12)
von dzt. Freiland in künftig landwirtschaftliches Misch-
gebiet
Die Fläche 1 beträgt 57 m²und Fläche 2 mit 26 m², diese wer-
den für Neubau Stallgebäude Hannes Riepler benötig. Ein
Vorgespräch mit DI Otto Unterweger von der Wildbach- und
Lawinenverbauung wurde bereits geführt und hat dieser eine
Stellungnahme abgegeben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des
Flächenwidmungsplanes lt. Entwurf.
Beschlussfassung über Änderung und Auflage eines
Entwurfs für einen Bebauungsplan und ergänzenden
Bebauungsplan
(78) im Bereich der Gste. 3826, 3900, 3902 und.763 (ehem.
Jenshof, Scol, Großdorf ) entsprechend dem Planentwurf
der Arch. Gemeinschaft Griessmann-Scherzer-Mayr
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auflage eines Be-
bauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes wie ange-
führt.
Antrag Ralf Kempermann, Scol GmbH, Überbauung
Dorfplatz Großdorf mit Dachflächen und Balkonen
bei Haus Figol
Ralf Kempermann hat Planunterlagen für den Zubau von je
2 Gästezimmern im EG, 1. OG und 2. OG mit Nebeneingang
und Treppe zum bestehenden Gang südseitig, Zubau Balkon
mit Umbau Fenster in Balkontüren für die bestehenden Gäs-
tezimmer westseitig im EG beim Haus Figol auf der Gp. 3927,
KG Kals am Großglockner, erstellt von Franz Ruggenthaler,
Plandatum 14.08.2014 vorbeigebracht.
Diese sind bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz einzubrin-
gen (Gewerbebehörde).
Südlich des Hauses auf der Seite zum Dorfplatz Großdorf ist
ein Vorbau geplant, der die Überbauung des Dorfplatzes mit
Dachflächen und Balkonen erfordert. Lt. Plan ragen die Balko-
ne in einer Höhe von 4,54 m mit einer Breite von 1,20 cm auf
den Platz, das Vordach beträgt max. 2 m. Dafür braucht er die
Zustimmung der Gemeinde Kals am Großglockner.
Für den Dorfplatz ist eine Platzgestaltung von Architekt Peter
Schneider entworfen worden.
Die Pläne von Ralf Kempermann bedeuten keine Einschrän-
kung für die geplante Gestaltung, auch straßenverkehrstech-
nisch hat das Bauvorhaben keine negativen Auswirkungen.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich der Überbauung des
Dorfplatzes auf Grundlage der o.a. Planunterlagen zu.
Beschlussfassung Änderungen im Baurechtsvertrag
Untertunnelung Dorfplatz Großdorf
Verschiedene Punkte im Baurechtsvertrag Untertunnelung
Dorfplatz Großdorf zwischen Gemeinde Kals am Großglock-
ner und Scol GmbH, Ralf Kempermann sollten noch abgeän-
dert bzw. ergänzt werden(Optionsrecht für Vertragsverlän-
gerung am Ende der Vertragslaufzeit, Gebühren für Wasser-,
Kanal und VAAG, Garantie für Rückbaukosten).
Erstellung Einreichplanung für wasserrechtliche
Bewilligung Straßenkanal
In der Zufahrtsstraße zum Gradonna liegt ein Straßenentwäs-
serungskanal für den noch keine wasserrechtliche Bewilli-
gung vorliegt. Ein diesbezügliches Einreichoperat wird von
Ing. Robert Trenkwalder erstellt und der Behörde zur Geneh-
migung vorgelegt.
Bereits im Juli 2014 hat das Baubezirksamt Lienz, Abteilung
Siedlungswasserbau, die Anregung an die Gemeinde Kals am
Großglockner gemacht, für diesen bereits bestehenden Kanal,
eine wasserrechtliche Bewilligung zu erwirken.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Ausführungs-
operat erstellen zu lassen und zur wasserrechtlichen Geneh-
migung bei der Behörde einzureichen.
Antrag Heinz Schultz: Einleitung Oberflächenwässer
in den Straßenkanal Gradonna
Bei der Kollaudierung des Gradonna Mountain Resorts wurde
festgestellt, dass für bestimmte befestigte Oberflächen keine
Entwässerung besteht, die in die betriebseigene Versicke-
rungsanlage eingeleitet werden kann.
Aus diesem Grunde hat Heinz Schultz den Antrag gestellt die-
se Wässer max. 32,4 l/sec. in diesen Oberflächenwasserkanal
einleiten zu dürfen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nach wasserrechtli-
cher Genehmigung des Oberflächenwasserkanals Gradonna
durch die Behörde, den Anschluss der Oberflächenwässer aus
dem Gradonna Mountain Resort im Ausmaß von 32,4 l/sec. zu
genehmigen.