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FODN - 58/03/2014
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Bomag – Tagesmiete ............ € 150,00 pro Tag Bomag / € 35,00 pro Stunde
Stampfer............................... € 40,00 pro Tag (alles inklusive Treibstoff ohne Gemeindearbeiter)
Asphaltschneider.................. € 4,00 pro Laufmeter (inkl. Gde.Arb.)
VW-Pritsche ........................ € 0,80 pro km
Gemeindearbeiter ............... € 35,00 pro Stund
e
Gemäß § 115 Abs. 2 Tiroler Gemeindeordnung 2001 können Gemeindebewohner, die behaupten, dass Organe der
Gemeinde Gesetze oder Verordnungen verletzt haben, beim Gemeindeamt schriŌlich Aufsichtsbeschwerde erheben
1/4 Seite: € 55,00 neƩo / € 66,00 bruƩo
1/8 Seite: € 27,50 neƩo / € 33,00 bruƩo
Gemeindezeitung „Fodn“ – Inseratengebühr:
1/1 Seite: € 250,00 neƩo / € 300,00 bruƩo
1/2 Seite: € 110,00 neƩo / € 132,00 bruƩo
1/3 Seite: € 75,00 neƩo / € 90,00 bruƩo
Von Gemeinde Kals am Großglockner
W
ie im letzten Jahr sind unsere er-
fahrenen Schneeräumer:
Egon Groder
mit Mitarbeiter
Tel. 0650 33 82 533
Burg - Großdorf
Toni Oberhauser
Tel. 0664 201 88 38
Ködnitz-Lesach
Christoph Warscher
Tel. 0676 371 36 02, Unterpeischl.
Fa. Holzer,
Tel. 0664 233
64 42 Oberpeischlach
wieder für uns tätig. Neu dazuge-
kommen und zuständig für Gehsteige,
Wege und Plätze ist
Simon Rogl
, Tel.
0676 640 68 46.
Wir wünschen allen einen unfall-
und konfliktfreien Winter und bedan-
ken uns schon jetzt herzlich für ihren
Einsatz.
Wie schon mehrmals informiert aber
zur eigenen Sicherheit bitten wir zu be-
achten:
Schneeablagerungen auf öffentlichen
und privaten Grundstücken:
Große
Winterdienst in Kals am Großglockner
Schneemassen sind im bisherigen Win-
ter noch ausgeblieben. Es war jedoch in
der Vergangenheit zu beobachten, dass
Hausbesitzer Schnee auf die öffentliche
Straße abschieben. Das Abschieben
von Schnee von privaten Grundstü-
cken auf Straßen ist verboten. Dies gilt
auch, wenn die Räumfahrzeuge noch
nicht durchgefahren sind. Der Grund-
stückseigentümer kann für eventuellen
Unfälle bzw. Schäden haftbar gemacht
werden.
Ist die Lagerung des Schnees auf dem
eigenen Grundstück nicht möglich, ist
Um einen möglichst reibungslosen Winterdienst sicherstellen zu können, ist es erforderlich, neben
einem gut organisierten Räumdienst auch auf einige wichtige Punkte aufmerksam zu machen.
die Ablieferung auf private Rechnung
zu veranlassen.
Auch möchten wir darauf hinwei-
sen, dass die Grundstückseigentümer
die Ablagerung des auf dem Weg ent-
lang ihrer Grundstücke anfallenden
Schnees auf ihren Grundstücken zu
dulden haben. Die Gemeinde ist nicht
verpflichtet, Hauszufahrten freizuma-
chen bzw. freizuhalten oder Schnee zu
verräumen.
Wir bitten um Verständnis und Be-
rücksichtigung!
INFORMATION AUS DER GEMEINDE
Winterdienst 1980 in Oberpeischlach