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GR-Beschlüsse | Impressum
Dezember 2014
gem Beschluss stattgegeben.
Der Gemeinderat hat die Gewäh-
rung einer Subvention für den Verein
Bildungshaus Osttirol für das Jahr 2014
in Höhe von
699,50 einstimmig be-
schlossen (1.399 Einwohner zum Stich-
tag 01.01.2013 lt. Statistik Austria à
0,50).
Der Gemeinderat hat den vom Ob-
mann des Überprüfungsausschusses,
GV Klocker Franz vorgetragenen Be-
richt über die am 07.07.2014 für den
Zeitraum 05.04.2014 bis 04.07.2014
durchgeführte Kassenprüfung einhellig
zu Kenntnis genommen. Bei der Prü-
fung der Richtigkeit und Vollständigkeit
der Buchungen und Belege wurden
zwei Mängel festgestellt (1.: Fehlende
Unterschrift Bürgermeister; 2.: Falscher
Verwendungszweck angeführt). Weiters
hat der Gemeinderat die im Rahmen
dieser Kassenprüfung festgestellten
Überschreitungen im Gesamtbetrag
von
19.336,55 sowie die diesbezügl.
Bedeckung aus dem Rechnungsüber-
schuss des Vorjahres und aus Mehrein-
nahmen bei diversen Haushaltspositio-
nen einstimmig beschlossen.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, dem Sozialverein „Osttirol
für Jalimo“ für eine am 25.10.2014
im großen Gemeindesaal stattfindende
Benefizveranstaltung keine Saalbenütz-
ungsgebühren und auch keine sonstigen
Gemeindeabgaben zu verrechnen.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, Herrn Pfarrer Cons. Ind-
rist Josef aus Anlass seiner Pensionie-
rung bzw. in Anerkennung seiner lang-
jährigen, seelsorglichen Tätigkeit in der
Gemeinde Tristach ein Präsent der Ge-
meinde Tristach im Wert von
1.000,--
zu überreichen.
Sitzung vom 06.11.2014
Der Gemeinderat hat je einstimmig
beschlossen: a) Vierwöchige Auflage des
Entwurfes einer Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Tristach
im Bereich der Grundstücke Bp./Gp.
.87, .89, .90, 1388, 1389/1, 1390,
1391/1, 1392/1, 1727 und 1728, alle
KG Tristach (Bereich Bad Jungbrunn);
b) Änderung des Flächenwidmungspla-
nes im Bereich der o.a. Grundstücke
lt. Änderungsentwurf, wobei dieser Be-
schluss nur rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellung-
nahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Im Zusammenhang mit der Erwei-
terung des Golfplatzes Lavant bzw. dem
für die in Frage stehenden Erweite-
rungsflächen anhängigen Zusammenle-
gungsverfahren hat der Gemeinderat je
mehrheitlich beschlossen: a) Übernah-
me der bisher angefallenen Interessen-
tenleistungen in Höhe von
12.542,31
für die Gemeinsame Anlage „Mitterweg“
durch die Gemeinde Tristach. b) Auf-
bringung von ca. 1.550 m² durch die
Gemeinde Tristach im ggst. Zusammen-
legungsverfahren zur Verbreiterung des
Mitterweges auf ca. 4,00 m.
Der Gemeinderat hat je einstimmig
beschlossen: a) Die Gemeinde Tristach
bekennt sich zum Projekt „Sicherung
der flugtechnischen Erreichbarkeit für
Osttirol“ und erklärt sich bereit, für die
Finanzierung der Gesellschaftsgrün-
dung anteilsmäßig einen Betrag von
1.621,80 zur Gesellschaftsgründung
beizutragen, respektive als Gesell-
schaftskapital einzubringen. Die Ge-
meinde Tristach beteiligt sich auf Basis
des Gesellschaftsvertrages (AZ 3024/
Dr.F/Ma-Fassung 1.1) mit
1.621,80
an der „Flugplatz Lienz/Nikolsdorf, Be-
triebs-GmbH“ als Gesellschafter. Fest-
gehalten wird, dass für die Gemeinde
Tristach aus dieser Beteiligung keine
Nachschussverpflichtung entsteht. b)
Der vorhin genannte Gesellschaftsver-
trag wird zustimmend zur Kenntnis
genommen und der Abschluss dieses
Vertrages wird genehmigt. c) Im Inter-
esse einer einheitlichen Ausübung der
Gesellschaftsrechte genehmigt der Ge-
meinderat weiters den zwischen den 15
Gemeinden des Planungsverbandes 36
Lienz und Umgebung abzuschließenden
Stimmbindungsvertrag in der Version
„AZ 3024/Dr.F/M“ (Anm.: Zu ggst. Pt.
3 ist eine separate Kundmachung nach
§ 60 TGO 2001 an der Amtstafel be-
reits erfolgt).
Auf der Liegenschaft in EZ 31
Grundbuch 85038 Tristach im Eigen-
tum der Republik Österreich – öffentli-
ches Wassergut, lastet nachstehende
Dienstbarkeit für die Agrargemeinschaft
und die Gemeinde Tristach, nämlich:
„2a 369/1961 - DIENSTBARKEIT Wei-
de und Streubezug für Agrargemein-
schaft Tristach und Gemeinde Tristach
(Zl III b 1 - 1310/15)“. Aufgrund des
Kaufvertrages vom 03.07.2014 und
28.07.2014 hat die Republik Öster-
reich das laut Vermessungsurkunde
des DI Rudolf Neumayr, 9900 Lienz
vom 25.04.2014, GZl. 4810/2014,
neu vermessene Grundstück Gp. 1827
(Teilstück 1) im künftigen Ausmaß
von 480 m² aus ihrer Liegenschaft in
EZ 31 Grundbuch 85038 Tristach an
die Transalpine Ölleitung in Österreich
GmbH verkauft. Der Gemeinderat hat
mit einstimmigem Beschluss die aus-
drückliche Einwilligung zur lastenfreien
Abschreibung des lt. o.a. Vermessungs-
urkunde neu vermessenen Grundstü-
ckes Gp. 1827 im Ausmaß von 480 m²
von EZ 31 Grundbuch 85038 Tristach
erteilt (Freilassungserklärung). Weiters
hat der Gemeinderat einstimmig be-
schlossen, dass - analog der Vorgehens-
weise der Agrargemeinschaft Tristach
– pro Quadratmeter Grund der in Frage
stehenden Gp. 1827
1,-- als finanzi-
eller Ausgleich für den Verzicht auf die
genannte Dienstbarkeit bzw. die Abga-
be der ggst. Freilassungserklärung, also
der Betrag von
480,--, gemeindeseits
verlangt wird.
Der Gemeinderat hat eine Grund-
stücksgrenzänderung bzw. –bereinigung
im Bereich Friedhof bzw. im westlichen
Bereich des Anwesens „Veidler“, Jo-
hann Oberhuber, Dorfstraße 20, 9907
Tristach, gemäß der Vermessungsurkun-
de des DI Neumayr Rudolf, 9900 Lienz,
GZl. 5206/2014 vom 28.08.2014 ein-
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
Oberdruck Digital
Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
Anzeigeninfo:
GRAFIK
ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-
fice@grafikzloebl.at.
Hinweise, Reaktionen und
Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
E-Mail: georg.neudert@cebs.at. Sämtliche Fo-
tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. März 2015
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahme finden sollen, könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.