Seite 17 - Gemeindezeitungen

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Aus DEM GEMEiNDErAT
Volksschule und des Kindergartens stattgefunden habe. Anhand deren
Angaben wurde eine Aufstellung gemacht, die die Belegung der Räumlich-
keiten und deren Reinigungserfordernisse ersichtlich macht. GR Helmut Senfter
hat sodann Vier-Augen-Mitarbeitergespräche mit allen Raumpflegerinnen geführt. Das
Ergebnis wird anhand einer kurzen, schriftlichen Zusammenfassung dem Gemeinde-
rat zur Kenntnis gebracht. Nach einer längeren Diskussion wird folgender Vorschlag
des Bgm.-Stv. Ing. Bernhard vom Gemeinderat goutiert: In ca. drei Monaten wird
noch einmal in dieser Angelegenheit beraten, bis dorthin sollten die Zerwürfnisse ge-
klärt werden. Eventuell kann dies durch ein klärendes Gespräch mit allen Beteiligten
oder durch Vier-Augengespräche gelingen. Hinsichtlich der Ersuchen um eine Lohn-
erhöhung kann der Gemeindevorstand einen Vorschlag ausarbeiten.
Beratung und Beschlussfassung zum Ankauf der Gp. 822, KG leisach:
Dem Antrag des Gemeindevorstandes folgend, beschließt der Gemeinderat nach Be-
ratungen einhellig, die Grundparzelle Nr. 822 (KG Leisach) im Ausmaß von 3.730 m²
im Bereich nördlich der Drautalstraße von den Grundbesitzern, Franz und Maria
Mitteregger, anzukaufen. Alle Kosten der Eigentumsübertragung gehen zu Lasten der
Gemeinde.
wir BEGrÜssEN DiE NEuE GEMEiNDEBEDiENsTETE
Mag. Eva weiler,
geb. Hofer, aufgewachsen in Lambach, wohnt
mit ihrem Mann Florian und den beiden Kin-
dern in Lienz, arbeitet seit 1. Oktober 2014 im
Kindergarten Leisach als weitere pädagogische
Fachkraft und übernimmt ab Jänner 2015 die
Kindergartenleitung als Karenzvertretung für
Carina Altenberger.
Wir wünschen der neuen Gemeindebedienste-
ten viel Freude bei der Ausübung ihrer neuen
Aufgaben.
Der Bürgermeister Dietmar Zant
EiN ABBucHuNGsAuFTrAG – viElE vorTEilE!
L i ebe Mi tbürger i nnen
und Mi tbürger !
Jedes Unternehmen und jede Institution versucht,
seinen Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Bitte unterstützen Sie auch uns dabei!
Ein großer Schritt in diese Richtung wäre ein
Abbuchungsauftrag für anfallende Gemeinde-
gebühren und Steuern (Wassergebühr, Kanal-
gebühr, Müllgebühr, Kindergartengebühr,
Grundsteuer…).
Falls Sie sich für diese Lösung entscheiden, hat
das folgende Vorteile für Sie:
1. Sie brauchen nicht an lästige Zahlungster-
mine denken. Das erledigen wir für Sie.
2. Sie zahlen immer richtig.
3. Die Zahlungsinformationen (Bescheide und
Rechnungen) erhalten Sie weiterhin wie ge-
wohnt.
4. Zahlung immer pünktlich und erst am Fällig-
keitstag.
5. Sie brauchen sich nicht über lästige Mahnun-
gen und Mahngebühren ärgern.
6. Sie sparen sich den zusätzlichen Weg zu
Ihrem Bankinstitut.
Den Antrag für die Ermächtigung zum Einzug
der Gemeindeabgaben kann direkt im Gemein-
deamt ausgefüllt werden.
Sie benötigen lediglich Ihre Bankverbindung
(IBAN und BIC).
unterstützen sie uns!