Seite 4 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

4
4
D
ie
S
onnseiten
N
ummer
49 - D
ezember
2014
G
emeinde
Allgemeine Informationen zum Thema
Gemeindegutsagrargemeinschaft
A
nlässlich der Erkennt-
nisse vom Verfassungs-
gerichtshof im Oktober 2013,
fasste der Tiroler Landtag
einen Gesetzesbeschluss zur
Novellierung des Tiroler
Flurverfassungslandesgeset-
zes, welches mit 1. Juli 2014
in Kraft getreten ist. Wur-
de eine Agrargemeinschaft
als
„eine aus Gemeindegut
entstandene“
festgestellt, so
übernehmen die Gemeinden
wieder die Verwaltung über
ihr Gemeindegut, das in den
1950er Jahren verfassungs-
widrig an die Agrargemein-
schaften übertragen wurde.
Sitz der Gemeindegutsag-
rargemeinschaft ist das Ge-
meindeamt. Der Gemeinde
steht der Substanzwert zu.
Der Substanzwert ist jener
Wert, der nach Abzug der
Belastungen durch die land-
und
forstwirtschaftlichen
Nutzungsrechte
verbleibt.
Der Substanzwert umfasst
die Substanzerlöse und den
Überling.
Substanzerlöse
sind Erträge aus der Nutzung
dieser Grundstücke, ein-
schließlich des beweglichen
und unbeweglichen Vermö-
gens, das daraus erwirtschaf-
tet wird (z. B. die Jagdpacht).
Der
Überling
ist der über
den Umfang des Haus- und
Gutsbedarfs hinausgehende
Überschuss aus der forstwirt-
schaftlichen Nutzung.
Den Nutzungsberechtigten
steht lediglich ein Sachbezug
im Ausmaß ihrer Nutzungs-
rechte zu, welcher durch eine
Bedarfserhebung
ermittelt
wird, wobei der Regulie-
rungsplan aus den 1950er und
1960er Jahren als Grundlage
herangezogen wird. Diese
Auflistung wird von der Ag-
rarbehörde I. Instanz geprüft
und genehmigt.
Wesentliches Element der
Novelle in organisatorischer
Hinsicht ist die Einrichtung
eines neuen Organs der Ag-
rargemeinschaft, nämlich ei-
nes durch
den Gemeinderat
aus seiner Mitte bestellten
Substanzverwalters.
Dem
Substanzverwalter
kommt
die Leitung der Agrargemein-
schaft in allen wesentlichen
Belangen zu, wobei er an
den Willen des Gemeindera-
tes der substanzberechtigten
Gemeinde gebunden ist. Der
Substanzverwalter vertritt die
Agrargemeinschaft in Sub-
stanzangelegeneheiten allein
nach außen. Der Substanzver-
walter hat Infomationspflicht
gegenüber dem Gemeinderat
und dem Obmann.
In Angelegenheiten, die die
land- und forstwirtschaftli-
chen Nutzungsrechte betref-
fen, entscheidet weiterhin
der Ausschuss bzw. die Voll-
versammlung, jedoch nur mit
Zustimmung des Substanz-
verwalters, der auch hier die
alleinige Außenvertretungs-
befugnis inne hat. Dazu zäh-
len gemeinsame Wald- und
Weidebewirtschaftungsmaß-
nahmen, der Waldwirtschafts-
plan und die Bedarfsprüfung
in Bezug auf die Nutzung der
Holzbezugs- und Weiderech-
te. Steuerlich gibt es keine
Veränderung.
Die alleinige Zuständigkeit
des Obmannes betrifft die
Angelegenheiten,
welche
ausschließlich die Mitglieder
bzw. die Nutzungsrechte be-
treffen (z. B. die Meldung des
aufzutreibenden Viehs).
Was heißt das für die Ge-
meindegutsagrargemein-
schaft Gaimberg?
Als Bürgermeisterin wurde
ich vom Gemeinderat zur
Substanzverwalterin
und
Herr Alfred Lugmayr zum
ersten Rechnungsprüfer be-
stellt. Das Gesetz sieht vor,
dass der Bürgermeisterin für
diese Aufgabe
keine
Entschä-
digung gebührt.
Im Amt als Substanzverwal-
terin waren ab 1. Juli 2014
folgende Arbeiten abzuleis-
ten:
- Aufarbeitung von ca. 800
efm
Windwurf- und Schnee-
druck-Holz und deren Ver-
wertung
- Ansuchen/Anträge div. För-
derungen (Almprämien, Öpul
usw.)
- Einheitswertneufeststellung
- Vorort AMA Kontrolle
- Finanzgebarung
- Diverse Gespräche mit Be-
hörden, Institutionen und
Vertragspartnern
In den nächsten Wochen ist
noch der Bewirtschaftungs-
beitrag (vormals Grasgeld)
einzuheben, das Inventar
aufzulisten und die Jahres-
rechnung bzw. der Jahres-
vorschlag zu erstellen. Die
Jahresrechnung wird ab
kommenden März im Inter-
net abrufbar sein. Bei jeder
Gemeinderatssitzung
wird
der Gemeinderat in einem
eigenen Tagesordnungspunkt
über die Geschäftstätigkei-
ten der Gemeindegutsag-
rargemeinschaft informiert
und es werden für sämtliche
Ausgaben und Vergaben Be-
schlüsse gefasst.
Bei der Durchführung
dieses neuen Aufgabenfel-
des möchte ich mich ganz
herzlich bei der Gemeinde-
verwaltung und beim Ge-
meindewaldaufseher für die
Unterstützung bedanken.
In Anbetracht der neuen
gesetzlichen Lage galt es,
all den damit verbundenen
Forderungen nachzukom-
men. Die geänderte Situa-
tion ist sicherlich für uns
alle gewöhnungsbedürftig,
doch gibt es keine Alterna-
tive. Ich bitte daher umVer-
ständnis und ersuche um
eine gute Zusammenarbeit
mit allen Beteiligten.
B
gm
.
in
M
artina
K
launzer
S
ubstanzverwalterin
Gaimberger Alm
Foto: Gemeinde Gaimberg