Seite 13 - Gemeindezeitungen

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Seite 13
12/2014
Achtung: Im Monat Jänner 2015 wer-
den keine Sammeltage für Sperrmüll
und Problemstoffe durchgeführt. Das
Sammellager bleibt daher am Freitag,
2. Jänner 2015 geschlossen.
Die nächsten Sammeltage sind …
am Donnerstag, 05.02.2015 in der Zeit
von 13:00 bis 16:30 Uhr (erster Sam-
meltag 2015) und
am Freitag, 06.02.2015 in der Zeit
von 12:00 bis 19:00 Uhr sowie
am Donnerstag, 05.03.2015 von
13:00 bis 16:00 Uhr und
am Freitag, 06.03.2015 von 12.00
bis 19:00 Uhr.
Der Recyclinghof ist zu diesen Termi-
nen auch
Altkleiderabgabestelle
für
den sozialökonomischen Betrieb
„s’
Gwandtl“.
Die Sammelsäcke für Altkleider und
Alttextilien gibt es in der Gemeinde, in
der Geschäftsstelle Thal der Raika Silli-
an und an den Sammeltagen auch im
Abfallsammellager in der Gewerbezone.
Dienstleistungen von Schindel & Holz
Mobil
Schindel & Holz bietet verschiedene
Dienstleistungen an:
„Wir tischlern vor Ort, wir montieren
und demontieren Einrichtungsgegen-
stände, wir erledigen Ausbesserungsar-
beiten, wir verlegen Böden, wir montie-
ren Zäune!
Wir helfen Ihnen beim Übersiedeln,
transportieren Möbel und Hausrat, räu-
men Wohnungen, Dachböden und Kel-
ler, wir liefern ihr Klavier in jeden Kon-
zertsaal!
Wir räumen, verliefern und entsorgen!
Wir betreuen Ihre Wohnanlagen, wir
helfen Ihnen bei der Gartenpflege, wir
kümmern uns um den Strauchschnitt,
wir sorgen für Ihre Freude am und im
Schrebergarten!
Wir bieten Ihnen unsere Mithilfe bei
Bau- und Hilfsarbeiten – egal ob privat
oder für Ihren Betrieb!“
Adresse: 9900 Lienz, Bürgeraustraße
31; Tel.Nr.: 04852 69880
Müllabfuhrtermine
Regelmäßig an jedem dritten Freitag
im Monat. Nächste Abfuhrtermine
daher:
Freitag, 19. Dezember 2014
Freitag, 16. Jänner 2015
Freitag, 20. Februar 2015
Freitag, 20. März 2015
Abfuhr der gewerblichen und pri-
vaten Müll- und Abfallcontainer an
jedem zweiten Dienstag (in jeder
ungeraden Kalenderwoche):
Dienstag, 30. Dezember 2014
Dienstag, 13. Jänner 2015
Dienstag, 27. Jänner 2015
Dienstag, 10. Februar 2915
Dienstag, 24. Februar 2015
R e c y c l i n g h o f - Ö f f n u n g s z e i t e n
Wi c h t i g e Te rm i n e
Mutter-Elternberatung
a
n jedem 2. Mittwoch im Monat,
von 08.30 Uhr bis 09:30 Uhr
im Gemeindeamt Assling
Mittwoch, 14. Jänner 2015
Mittwoch, 11. Februar 2015
Sie werden beraten von
Frau Diplom-Sr. Annelies Maier-Moser
Kadaversammelstelle Anras
im Klärwerk Anras des Abwasserverbandes oberes Pustertal (AVOP)
Übernahmezeiten: an jedem Montag, Mittwoch und Freitag der Woche, jeweils
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr. An den übrigen Wochentagen und am Wochenende
(Samstag und Sonntag) sowie an Feiertagen erfolgt die Übernahme nur in drin-
genden Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Der Anlieferer
hat in solchen Fällen einen Selbstkostenbeitrag von
Euro 20,-
zu bezahlen.
Telefonische Anfragen oder Anmeldungen während der Dienstzeit im Klärwerk
unter der Tel.Nr. 04846/6638 oder beim Klärwärter Erwin Rauchegger,
Tel.: 0676/5392340.
Sprechtage
Pensionsversicherungsanstalt
Regelmäßig an jedem Freitag (außer an Feiertagen) in der AK, 9900 Lienz,
Beda-Weber Gasse 22, jeweils von 08 – 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr.
Tel. 050303-0
Sozialversicherungsanstalt der Bauern - Regionalbüro Tirol
Mittwoch, 14. Jänner 2015 und Mittwoch, 11. Februar 2015
jeweils in der Zeit von 08 Uhr bis 11 Uhr in der BLK in Lienz.
Außerdem am Mittwoch, 14. Jänner 2015 von 15 bis 16 Uhr im Gemeindeamt Anras
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Dienstag, 20. Jänner 2015 und Dienstag, 17. Februar 2015
jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nachmittags von 15:00 Uhr
bis 17.00 Uhr in der WK, Lienz, Amlacherstraße10.
Der Rauchfangkehrer kommt
Bannberg
26. Jän.
Schrottendorf
26. Jän.
Klausen
27. Jän.
Dörfl
27. Jän.
Penzendorf
27. Jän.
Thal-Römerweg
27. Jän.
Oberthal
28. Jän.
Thal-Aue
02./03. Feb.
Thal-Wilfern Nr. 1 – 20 02. Feb.
Unterassling
03./04. Feb.
Oberassling
03./04. Feb.
Bichl
09. Feb.
Herol
09. Feb.
Kosten
09. Feb.
Burg
09./10. Feb.
Vergein
10. Feb.
St. Justina
10. Feb.
Mittewald
16./17. Feb.
Thal-Wilfern Nr. 21-52 24. Feb.
Kehrungen oder Überprüfungen sind laut Tiroler
Feuerpolizeiordnung zu den vorgeschriebenen
Kehrfristen wie folgt durchzuführen:
4 mal jährliche Betreuung für die mit Festbrenn-
stoffen beheizten Fänge und Heizanlagen.
2 mal jährliche Reinigung von Pelletsheiz-anlagen
und Fängen; bei Pelletsheizungen ist die jährlich
vorgeschriebene Abgasmessung vorzulegen.
einmal jährliche Kehrung der der Fänge und der
mit Heizöl extraleichte betriebenen Heiz-anlagen
mit dem jährlich vorzulegenden Messbefund.
Der Rauchfangkehrermeister