Seite 54 - Gemeindezeitungen

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Virgen
Aktiv
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I
Das Tourismusbüro informiert
Öffnungszeiten der Tourismusinformation VIRGEN
Tel. +43 (0) 50 212 520, Fax +43 50 212 520 2, virgen@osttirol.com
bis 28.11.2014
09.00 – 13.00 Uhr
01.12.2014 – 12.12.2014
09.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr
15.12.2014 – 03.04.2015
08.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen geschlossen!
vom 13.12.2014 bis 14.03.2015 samstags 09.00 – 12.00 Uhr
24.12.2014
09.00 – 12.00 Uhr
25.12.2014
geschlossen
26.12.2014
geschlossen
31.12.2014
09.00 – 12.00 Uhr
01.01.2015
geschlossen
06.01.2015
geschlossen
Änderungen vorbehalten!
Kirchenführung
Ein herzliches Dankeschön an
Frau
Theresia Fuetsch
für die wöchentlichen
kulturhistorischen Führungen in der
Wallfahrtskirche „MARIA SCHNEE“.
Die spannenden, ausführlichen und
höchst interessanten Rundgänge werden
immer gerne von unseren Gästen und
Einheimischen in Anspruch genommen.
Walking-Treffs
Ein großes Dankeschön auch unseren
Walking-Damen
Roswitha
und
Cilli
für ihr Engagement und ihren Ein-
satz, viele Einheimische und Gäste
durch die Walking Arena Virgental zu
begleiten. Im Sommer 2014 wurden
erstmals die Walkingrunden statis-
tisch erfasst. Die Teilnehmer haben
fast 155 km gemeinsam „erwalkt“,
umgerechnet hat jeder Teilnehmer in
geselliger und sportlicher Runde
201.833 Schritte zurückgelegt.
Die Kontrollorgane des Amtes der Tiro-
ler Landesregierung als Abgabenbe-
hörde in Aufenthaltssachen haben in den
letzten Monaten in Virgen zahlreiche
Betriebe unter die Lupe genommen und
mussten leider von vielen schlechten Er-
fahrungen berichten.
Die Meldemoral der Virger Betriebe hat
sich in den letzten Jahren verschlechtert.
Einige Betriebe haben ihre Privatzim-
mervermietung / Ferienwohnungsver-
mietung abgemeldet, jedoch weiterhin
Gäste beherbergt. Andere wiederum
haben nicht alle meldungspflichtigen
Personen ordnungsgemäß angemeldet.
Manch anderer Betrieb vermietet zwar
nicht mehr, hat aber auch seine Vermie-
tung nie abgemeldet.
Aus gegebenem Anlass darf daher noch-
mals auf die wichtigsten Bestimmungen
des Tiroler Aufenthaltsabgabengesetzes
hingewiesen werden:
• Abgabenpflichtig sind alle Nächtigun-
gen im Rahmen des Tourismus in Be-
herbergungsbetrieben und in Freizeit-
wohnsitzen, die nicht oder nicht nur
wechselnden Gästen überlassen wer-
den.
• Nicht abgabenpflichtig sind
o Nächtigungen von Personen in der
Gemeinde, in der sie ihren Haupt-
wohnsitz haben
o Nächtigungen im Rahmen einer
Erwerbstätigkeit, wenn der ununter-
brochene Aufenthalt mehr als zehn
Nächte dauert
o Nächtigungen bei schulischen bzw.
beruflichen Aus- und Weiterbildungen
o Nächtigungen von lehrplanmäßigen
Veranstaltungen von Schulen
o Nächtigungen bei religiösen Übun-
gen von gesetzlich anerkannten Kir-
chen oder Religionsgesellschaften
o Nächtigungen in Anstalten oder
Einrichtungen der Sozialhilfe oder
in Genesungs-, Erholungs-, oder
Mütterheimen
o Nächtigungen von Personen bei einem
Verwandten oder Verschwägerten in
auf- oder absteigender Linie, einem
Geschwisterkind, oder einer Person,
zu der sie noch näher verwandt oder
im gleichen Grad verschwägert sind
o Nächtigungen von Personen bis zur
Vollendung des 15. Lebensjahres
o Nächtigungen in Schutzhütten, die
aufgrund ihrer einfachen Ausstat-
tung mit Beherbergungsbetrieben
nicht vergleichbar sind.
Weiters wird nochmals darauf hinge-
wiesen, dass grundsätzlich der Touris-
musverband für alle touristischen Ange-
legenheiten zuständig ist.
Abmeldungen von Privatzimmerver-
mietungen
haben jedoch
ausschließlich
im Gemeindeamt zu erfolgen. Eine per-
sönliche Vorsprache ist hierbei erforder-
lich.
(Für Ferienwohnungen ist wiederum
der TVB zuständig).
Meldemoral unserer Betriebe
Gemeldete Nächtigungen
Virgen
2014
2013
Mai
694
1.402
Juni
5.000
4.081
Juli
15.697
16.991
August
19.628
19.833
September
7.662
7.657
Gesamt
48.681 49.964
Differenz Nächtigungen
-1.283
Änderungen in %
-2,57
2013
2012
November
87
78
Dezember
5.080
4.303
2014
2013
Jänner
3.956
4.389
Februar
6.335
9.563
März
5.273
3.470
April
449
336
Gesamt
13/14
12/13
21.180 22.139
Differenz Nächtigungen
-959
Änderungen in %
-4,33