Seite 50 - Gemeindezeitungen

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Virgen
Aktiv
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I
Bürgerservice
In Virgen ist es obwohl nicht verpflich-
tend ein „guter Brauch“, dass von der
Schneeräumung verursachte Zerstörun-
gen an Zäunen und Einfriedungen von
den Gemeindearbeitern repariert wer-
den, oder dass man Reparaturen auf
sonstige Weise unterstützt.
Voraussetzung ist jedoch, dass die
Zäune nicht vor der Wintersaison
schon windschief oder grob mangel-
haft waren, bzw. es vor der Wintersai-
son schon abzusehen war, dass der
Zaun den Winter nicht überstehen
wird.
Um etwaigen Missverständnissen bei der
Schadenserhebung vorzubeugen, werden
aus diesem Grund derartige Zäune und
Einfriedungen digital festgehalten.
oder sonstige Flüssigkeiten auf eine
Straße abgeleitet werden, die sofortige
Beendigung der Ableitung aufzutragen.
Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde
die Beendigung der Ableitung auf Ge-
fahr und Kosten des Eigentümers des be-
treffenden Grundstückes bzw. des sonst
hierüber Verfügungsberechtigten ohne
vorausgegangene Verfahren veranlassen.
Wir appellieren an das Pflichtbewusst-
sein der Gemeindebürger und ersuchen
solche Ableitungen auf Gemeindestra-
ßen zu unterlassen.
Schäden an Zäunen und
Einfriedungen
In den letzten Wintersaisonen haben
sich vermehrt Beschwerden über ver-
kehrswidrig abgestellte Fahrzeuge im
Ortszentrum und in den einzelnen Frak-
tionen gehäuft. Besonders Wendeplätze
für den Winterdienst, Gemeindestraßen,
Privatgrundstücke sowie Haus und Hof-
zufahrten werden zu geparkt. Eine ord-
nungsgemäße Schneeräumung, aber
auch das Zufahren von Einsatzfahrzeu-
gen wie Rettung und Feuerwehr in
Ernstfällen ist durch ein solches rück-
sichtsloses Verhalten von Fahrzeuglen-
kern nicht mehr möglich. Leider kommt
es auch immer wieder vor, dass die
Feuerwehrausfahrt in Virgen, trotz
Halte- und Parkverbot von Autos ver-
stellt ist. Wir ersuchen eindringlichst,
keine Fahrzeuge vor den Feuerwehraus-
fahrten, bei Wendeplätzen des Winter-
dienstes und auch in den übrigen Park-
verbotszonen abzustellen.
Künftig werden diesbezüglich verstärkt
Kontrollen durchgeführt.
Sollte es weiterhin Probleme mit unbe-
rechtigt parkenden Fahrzeugen geben,
sehen wir uns leider gezwungen, Anzeige
zu erstatten und gegebenenfalls Fahr-
zeuge abschleppen zu lassen. Wir ersu-
chen um Verständnis für diese Vor-
gangsweise.
Wendeplätze und
Straßen freihalten
Die Wendeplätze für die Einsatzfahrzeuge sind freizuhalten.
Bei der Gemeinde langen immer wieder
Beschwerden bezüglich Dachwasserab-
leitungen auf Gemeindestraßen ein.
Trotz eines ordnungsgemäßen Streu-
dienstes durch die Gemeinde kommt es
in solchen Bereichen ständig zu Eisbil-
dungen.
Nach den Bestimmungen des Tiroler
Straßengesetz § 52 Wasserableitungen,
Abs. 1 und 2 dürfen Wässer, Abwässer
und sonstige Flüssigkeiten nicht auf
Straßen abgeleitet werden. Die Behörde
hat auf Antrag des Straßenverwalters
dem Eigentümer eines Grundstückes
bzw. dem sonst hierüber Verfügungsbe-
rechtigten, von dem Wasser, Abwässer
Wasserableitung auf
öffentliches Gut/
Gemeindestraßen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen