Seite 49 - Gemeindezeitungen

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Virgen
Aktiv
Bürgerservice
I
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BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
– Weg ab Landesstraße Richtung Haus
Nr. 20 (Oppeneiger)
Leo Mariner, Welzelach 9
– Zufahrten zu den Häusern Welzelach
Nr. 16 und 17
Bernhard Mariacher, Mitteldorf 26
– Zufahrt Hofstelle vlg. Außergroder
Gemeindewege, die die Gemeinde
mit den eigenen Fahrzeugen und
Gemeindearbeitern räumt:
– Zufahrt Recyclinghof neu und
Tischlerei Mariacher
– Parkplatz Dr. Huber
– Parkplatz ADEG und hinter ADEG
bis Lindenweg 14
– von Landesstraße über Feldflurweg
77 (Fuetsch) bis Haus Nr. 93
(Schneider)
– Parkplatz bei Lift
– Auf der Weite
– von Landesstraße bis Feldflurweg 69
– Feldflurweg Nr. 29 (Unterholzer)
bis Landesstraße und von Nr. 19
(Berger) bis Haus Nr. 3 (Christian
Volgger)
– Platz vor dem Gemeindeamt –
Zugang Pfarramt
– westseitiger Friedhofvorplatz
(vor Virgerstube)
– ostseitiger Friedhofvorplatz (unter-
halb vom Messner) – Friedhofwege
– Pfarrplatz und Gemeindeparkplatz
südlich des Widums
– Vorplatz Widum (Eingangsbereich
Pfarrsaal)
– Platz vor Feuerwehr
– Dorfplatz
– Gehsteige maschinell Virgen,
Mitteldorf und Obermauern
– händische Räumarbeiten
Wir möchten uns auch für die Schnee-
räumung des Kirchenaufganges in Ober-
mauern bedanken, die auch heuer wie-
der ehrenamtlich von Hildegard und
Michael Wibmer durchgeführt wird.
Für die Räumung bei den Kirchentoren der
Pfarrkirche im Westen sowie beim Sakris-
teieingang ist der Kirchenmesner zuständig.
Die Durchführung des Winterdienstes
stellt besondere Anforderungen an die
damit Beauftragten. Die privaten
Schneeräumer und die Gemeinde sind
bemüht, den Winterdienst zur Zufrie-
denheit aller durchzuführen.
Daher möchten wir die Bevölkerung um
Verständnis ersuchen, dass es nicht mög-
lich ist, alle Strecken gleichzeitig zu räu-
men und ein gewisses Maß an Rücksicht-
nahme den Schneeräumern entgegen zu
bringen. Auch möchten wird darauf hin-
weisen, dass die Eigentümer der Grund-
stücke, die Ablagerung des auf dem Weg
entlang ihrer Grundstücke anfallenden
Schnees auf ihren Grundstücken zu dul-
den haben – die Gemeinde ist nicht ver-
pflichtet Hauszufahrten freizumachen
bzw. freizuhalten oder Schnee zu verräu-
men. Immer wieder wird beobachtet, dass
Private den Schnee von ihren Auffahrten
und Wegen unzulässiger Weise auf die
Straße abschieben. Das Abschieben von
Schnee von privaten Grundstücken auf
Straßen ist verboten und somit zu unter-
lassen und möchten wir in diesem Zu-
sammenhang auf die Möglichkeit der
Haftbarmachung bei eventuellen Unfällen
bzw. Schäden verweisen. Ist die Lagerung
des Schnees auf dem eigenen Grundstück
nicht möglich, ist die Ablieferung auf pri-
vate Rechnung zu veranlassen.
Für die Überwachung der Schneeräu-
mung und Streuung wurden wieder fol-
gende Gemeindebeauftragte eingesetzt
und bevollmächtigt, in ihren Bereichen
den Schneeräumern im Namen der Ge-
meinde Weisungen zu erteilen sowie Wün-
sche und Beschwerden der Gemeinde-
bewohner entgegenzunehmen.
Virgen:
Agnes Wurnitsch,
Kreuzweg 10
Göriach –
Wolfgang Gasser,
Marin – Mellitz: Honiggasse 4
Niedermauern – Gregor Wurnitsch,
Gries – Rain:
Niedermauern 40
Obermauern:
Manfred Egger,
Obermauern 31
Mitteldorf – Rosa Bacher,
Weite:
Mitteldorf 104
Welzelach – Leo Mariner,
Berg – March:
Welzelach 9
Wir erlauben uns, auch nochmals da-
rauf hinzuweisen, dass Private nicht
als „Anschaffer“ für die Gemeindebe-
diensteten auftreten können. „Beson-
dere Wünsche“ sind an die Gemeinde
heranzutragen und im Sinne einer
Gleichbehandlung abzuklären.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicher-
heit und auch um Behinderungen der
Schneeräumung zu vermeiden, möchten
wir alle Eigentümer von „lebenden Ein-
friedungen“ und Bäumen entlang von
Gemeindestraßen ersuchen, regelmäßig
darauf zu achten, dass keine Äste und
Sträucher in das öffentliche Gut ragen
bzw. diese rechtzeitig zurückzuschnei-
den. Die Gemeindestraßen werden von
den Gemeindearbeitern abgefahren. Alle
Äste und Sträucher, die in den Luftraum
der Straße ragen und Behinderungen
darstellen, werden zurückgeschnitten.
Ebenso ist darauf zu achten, dass
Hydranten frei zugänglich sind und
nicht von Sträuchern oder anderen Ge-
genständen, die die Benützung beein-
trächtigen, versperrt sind. Wir ersuchen,
diese Arbeiten im eigenen Interesse selbst
zu erledigen bzw. bitten wir um euer
Verständnis, wenn Äste und Sträucher,
die eine Behinderung darstellen, von den
Gemeindearbeitern zurückgeschnitten
werden. Staudenschnitte und Äste kön-
nen auf dem Parkplatz beim Schwimm-
bad – unterhalb des Skaterplatzes – an-
geliefert werden.
Behinderungen durch
Äste und Sträucher