Seite 44 - Gemeindezeitungen

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Virgen
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I
Bürgerservice
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
AKM:
Jeden zweiten Mittwoch im Monat von
09.00 bis 12.00 Uhr, Terminverein-
barung nicht notwendig.
Notariatssprechtag:
Jeden ersten Dienstag im Monat von
14.00 bis 16.00 Uhr, Terminverein-
barung notwendig.
Sozialversicherung:
Jeden dritten Dienstag im Monat von
10.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis
17.00 Uhr, ohne Terminvereinbarung
Fallobst – Wer haftet?
Sprechtage in der
Wirtschaftskammer Lienz
Der nächste Sprechtag findet am
Mitt-
woch, 26. November 2014, ab 9.00
Uhr in der Bezirkshauptmannschaft
Lienz
statt.
Die Inanspruchnahme der Dienste des
Landesvolksanwaltes, Dr. Josef Hauser,
ist kostenlos. Anmeldungen sind schrift-
lich (E-Mail: landesvolksanwalt@tirol.
gv.at) oder telefonisch (0810-006200)
an den Volksanwalt zu richten.
Sprechtage
Landesvolksanwalt
Der nächste Sprechtag des Tiroler Pa-
tientenanwaltes, Mag. Birger Rudisch,
findet am
Donnerstag, 27. November
2014, von 10.00 bis 13.00 Uhr in der
Bezirkshauptmannschaft Lienz
statt.
Um telefonische Anmeldung unter Tel.
0512/508-7702 wird gebeten.
Sprechtage Tiroler
Patientenvertretung
Fällt Obst auf Straße undGehsteig, müssen die
Eigentümer des Baumes im Ernstfall zahlen.
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss
Vorkehrungen treffen, damit Dritten
nichts passiert.
Aufgrund einer Entscheidung des Obers-
ten Gerichtshofes aus dem Jahre 1974 hat
derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft,
die notwendigen Vorkehrungen zu tref-
fen, um eine Schädigung Dritter nach
Tunlichkeit abzuwenden. Dasselbe gilt
nach dieser Entscheidung für den Eigen-
tümer eines Grundstückes, von dem aus
eine Gefahrenquelle auf eine der Öffent-
lichkeit zugängliche Verkehrsfläche wirkt.
Im Falle eines Unfalles durch herabfal-
lendes Obst oder Obstmatsch auf einer
öffentlichen Fläche kann Schadenersatz-
anspruch durch das Opfer gestellt werden.
Im Falle von Mietwohnungen / Mietan-
lagen richten sich die Schadenersatzan-
sprüche gegen die Hausverwaltung bzw.
gegen eine Person die für die Hausbe-
sorgung zuständig ist. Der Eigentümer
des Obstbaumes haftet nur dann, wenn
ihm ein Auswahlverschulden oder eine
Vernachlässigung der Überwachung
nachgewiesen werden kann.
Aboverlängerung Versand Gemeindezeitung
(außerhalb von Virgen)
Wer auch im kommenden Jahr wieder die Virger Zeitung zugesandt haben
will, wird gebeten, mittels beiliegendem Erlagschein
16 € (Inland), 23 € (Ausland) einzuzahlen.
Mit diesem Betrag sind die Versandkosten der Gemeindezeitung für ein Jahr
(drei Exemplare) abgedeckt.
Bei Überweisungen aus dem Ausland bitte unbedingt angeben:
IBAN AT28 3637 8000 0126 5073; BIC RZ TI AT 22378
Die Virger Zeitung kommt selbstverständlich weiterhin als Postwurf
(Amtliche Mitteilung) kostenlos in alle Virger Haushalte.
Über freiwillige Spenden freuen wir uns natürlich sehr.
Virger Zeitung –
Redaktionstermine 2015
Frühjahr – Ausgabe 68
• Redaktionsschluss 27. Februar 2015
• Erscheinungsdatum 17. März 2015
Sommer – Ausgabe 69
• Redaktionsschluss 26. Juni 2015
• Erscheinungsdatum 14. Juli 2015
Herbst – Ausgabe 70
• Redaktionsschluss 30. Oktober
2015
• Erscheinungsdatum 17. Novem-
ber 2015
Für nähere Auskünfte steht ihnen Frau
Ingrid Wilhelmer unter der Nr.
0590905-3510 zur Verfügung.