Seite 20 - Gemeindezeitungen

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Virgen
Aktiv
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I
Berichte der Gemeindeverwaltung
Sitzung 25. Juli 2014
• Projekt „familienfreundlichege-
meinde“ und UNICEF-Zusatzzertifi-
kat „Kinderfreundliche Gemeinde“ –
Umsetzung der von der Projekt-
gruppe ausgearbeiteten und vorge-
schlagenen Maßnahmen zur Verbes-
serung der Familienfreundlichkeit
• Änderung des Flächenwidmungspla-
nes im Bereich der Gp. 618/2 (Lietz,
Eschenweg) – Abweisung des An-
trages auf Freizeitwohnsitzwidmung
• Änderung des örtlichen Raumord-
nungskonzeptes im Bereich der Gp.
2329/2 (Oberwalder, Göriach 23)
• Änderung des Flächenwidmungs-
planes im Bereich der Gp. 2329/2
von Freiland in landwirtschaftliches
Mischgebiet (Oberwalder,
Göriach 23)
• Gemeinderevision 2014 – Behand-
lung des Prüfberichtes über die
ordentliche Gemeindeprüfung 2014
durch die Bezirkshauptmannschaft
Lienz und Abgabe einer Stellung-
nahme zu den Feststellungen
• Nutzung Bereich ehem. Sägewerk
auf der Tratte durch Künstler im Zu-
sammenhang mit dem Projekt „Weg
der Sinne Virgental“ – Möglichkeit
zur Nutzung von Teilen des ehemali-
gen Sägewerkareals auf der Tratte als
„Künstler- bzw. Steinwerkstatt“ für
den Fall, dass das Projekt realisiert
werden kann, wobei hierfür noch
eine Vereinbarung zu treffen ist;
Gestattung von Zwischenlagerungen
von Materialien bzw. von Gegen-
ständen im Zusammenhang mit
diesem Projekt in Abstimmung mit
der Gemeinde
• Gemeindegutsagrargemeinschaften –
Bestellung von Substanzverwaltern
und Rechnungsprüfern; Mitteilung
an die Abteilung Agrargemeinschaf-
ten des Landes, dass kein Mitglied
des Gemeinderates bereit ist, diese
Funktion zu übernehmen
Gemeinderats-
beschlüsse
seit Erscheinen der letzten Ausgabe
der Gemeindezeitung:
Gülle/Jauche
Die geänderten Bewirtschaftungsformen
und Haltebedingungen bei bäuerlichen
Betrieben haben während der letzten
Jahre auch in Virgen Einzug gehalten.
Kleinstbetriebe werden weniger, für un-
sere Verhältnisse größere Betriebe mo-
dernisieren die Ställe und passen sich an
die rechtlichen und ökonomisch schwie-
rigen Bedingungen an, um überleben zu
können. Unter anderem werden Ställe
größer und mit Entmistungsanlagen
ausgestattet, wodurch vermehrt flüssiger
Hofdünger – Gülle – anfällt. Felder wer-
den öfter gemäht und mehrmals im Jahr
gedüngt. Dadurch kommt es wiederum
zu häufigeren Geruchsbelästigungen und
Ärger bei Anrainern der Höfe und Felder.
Eine betriebswirtschaftlich fachgerechte
Verwendung der Gülle geht mit den be-
rechtigten Wünschen der Anrainer, Be-
wohner und Gäste auf möglichst geringe
Geruchsbelästigung einher. Mit verant-
wortungsvollem Handeln von Seiten der
Landwirte und Verständnis von allen
Seiten lässt sich Ärger vermeiden.
Agrargemeinschaften
Mit 1. Juli 2014 ist die Novelle zum
Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996
(TFLG 1996) in Kraft getreten. We-
sentliches Element der neuen gesetz-
lichen Bestimmungen in organisatori-
scher Hinsicht bei Gemeindegutsagrar-
gemeinschaften ist die Einrichtung eines
neuen Organs, nämlich des durch den
Gemeinderat der substanzberechtigten
Gemeinde aus seiner Mitte zu bestellen-
den Substanzverwalters.
Der Substanzverwalter war vom Ge-
meinderat unverzüglich nach dem In-
krafttreten der Novelle zu bestellen. Bis
zur Bestellung eines Substanzverwalters
hat der Bürgermeister diese Funktion
auszuüben.
Der Substanzverwalter wird für die
Dauer der Funktionsperiode des Ge-
meinderates bestellt, seine Aufgabe
kommt jener eines Geschäftsführers der
Agrargemeinschaft nahe. Zum Subs-
tanzverwalter darf nicht bestellt werden,
wer zum Obmann, Stellvertreter des Ob-
mannes, Mitglied des Ausschusses oder
Rechnungsprüfer gewählt oder bestellt
ist. Dem Substanzverwalter kommt die
Leitung der Agrargemeinschaft in allen
wesentlichen Belangen zu, wobei er an
den Willen des Gemeinderates der sub-
stanzberechtigten Gemeinde gebunden
ist.
In zwei Gemeinderatssitzungen nach In-
Kraft-Treten der Novelle war es dem Ge-
meinderat nicht möglich, einen Subs-
tanzverwalter aus seiner Mitte zu bestel-
len. Kein Mitglied des Gemeinderates
war bereit, diese Funktion zu überneh-
men. Derzeit wird dieses Amt somit von
Bürgermeister Ing. Dietmar Ruggen-
thaler, gegen seinen persönlichen Willen,
jedoch Kraft Gesetzes, ausgeübt.
Der Obmann bzw. die Obfrau einer Ge-
meindegutsagrargemeinschaft war ver-
pflichtet, innerhalb einer Frist von vier
Wochen nach Inkrafttreten der Novelle
dem Substanzverwalter sämtliche die
Gemeindegutsagrargemeinschaft betref-
fenden Unterlagen wie z.B. Protokoll-
bücher, Verträge, Vereinbarungen, Unter-
lagen über die Finanzgebarung, Spar-
bücher, Schlüssel udgl. zu übergeben, die
es ihm ermöglichen, umgehend seinen
gesetzlichen Pflichten nachzukommen
Ein Großteil der Virger Gemeindeguts-
agrargemeinschaften sind dieser Ver-
pflichtung bereits nachgekommen.
Der Gemeinde ist es ein großes Anlie-
gen, dass eine praxisorientierte und best-
mögliche Bewirtschaftung und Hand-
habung der Agrargemeinschaften wei-
terhin gegeben ist.
Gebühren für die Kinderbetreuung an
Nachmittagen und in den Ferien nicht
zu erhöhen.
Ländliche Gemeinden wie Virgen sind
auf die gemeindeeigenen Abgaben und
Gebühren vermehrt angewiesen, da die
jährliche Steigerung bei den Abgabener-
tragsanteilen (ca. 50 % der Gesamtein-
nahmen) im geringeren Ausmaß steigen,
als die von den Gemeinden nicht beein-
flussbaren Verpflichtungen für Sozial-
und Gesundheitswesen und Beitrags-
zahlungen an Verbände.
Die Gemeinde Virgen ist dennoch be-
müht, die Belastung der Bürger auf
Grund der allgemeinen Teuerung mög-
lichst gering zu halten.