Seite 18 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

Virgen
Aktiv
18
I
Berichte der Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat der Gemeinde Virgen
hat in seiner Sitzung am 23. Oktober
2014 die Gebühren für das Haushalts-
jahr 2015 neu beschlossen.
Die Anpassung der Gebühren erfolgte
im Rahmen der Steigerung des Verbrau-
cherpreisindexes des letzten Jahres.
Jedoch wurden die
Restmüllgebühren,
die
Parkgaragengebühren
und die Ge-
bühren für die Ganztagsbetreuung –
Nachmittags- und Ferienbetreuung
nicht angehoben.
Bei den Müllgebühren macht sich das
aufgrund der Änderung der Müllab-
fuhrordnung verbesserte Trennverhalten
bemerkbar. Reduzierte Restmüllmengen
auf der Deponie in Lavant wirken sich
direkt auf die Verbandsumlage des Ab-
fallwirtschaftsverbandes Osttirol aus
und das in weiterer Folge auf die Rest-
müllgebühren. Da die Restmüllmengen
aus Virgen leicht sinken, kann für 2015
mit einer niedrigeren Verbandsumlage
gerechnet werden. Deshalb werden auch
die Gebühren für die Restmüllabfuhr für
2015 nicht erhöht bzw. angepasst.
Als familienfördernde Maßnahme hat
der Gemeinderat auch beschlossen, die
Gebühren und
Abgaben 2015
Hilfs- und
Solidaritätsfonds
Im Jahr 2004 wurde der Hilfsa- und
Solidaritätsfonds der Gemeinde Virgen
gegründet, um in Not geratenen Ge-
meindebürgerInnen unbürokratisch und
schnell zu helfen.
Im Jahre 2004 hat der „Club de Foot-
ball“ Mitteldorf einen namhaften Betrag
gespendet. In den darauf folgenden Jah-
ren hat die Klaubaufgruppe Niedermau-
ern bedeutende Beträge in diesen Fonds
eingezahlt. Auch der Gemeinderat der
Gemeinde Virgen hat beschlossen diesen
Fonds jährlich einen Betrag in der Höhe
von 1.200 € zur Verfügung zu stellen.
Zur Verwaltung des Fonds hat der Ge-
meinderat ein Gremium eingerichtet,
das im Jahre 2011 mit einem Vertreter
der Klaubaufgruppe Niedermauern er-
weitert wurde, da der Großteil der Spen-
den aus den Sammlungen der Klaub-
aufgruppe stammt.
Die Hilfestellung – eine Direkthilfestel-
lung vor Ort – erfolgt anonym und mitt-
lerweile konnten schon Hilfszahlungen
von ungefähr 27.000 € an in Not ge-
ratene Mitmenschen ausbezahlt werden.
Gerne kann diese Einrichtung auch von
Privatpersonen oder anderen Vereinen
und Betrieben durch eine Einzahlung
auf das Konto des Hilfs- u. Solidaritäts-
fonds unterstützt werden:
IBAN: AT25 3637 8000 3114 8984 -
BIC: RZTIAT22378
Das Land Tirol, Abteilung Wildbach- und
Lawinenverbauung, schreibt jeder Ge-
meinde vor, die Wildbäche in ihrem Ge-
fahreneinzugsgebiet mindestens einmal pro
Jahr, wenn möglich im Frühjahr nach der
Schneeschmelze oder nach Elementarereig-
nissen wie schweren Gewittern abzugehen.
Diese Begehungen werden vom Gemeinde-
waldaufseher Josef Jestl durchgeführt.
Dabei werden nicht nur Gerinne und
Hochwasserabflussbereich, sondern auch
Brücken, Durchlässe und Regulierungs-
verbauungen der WLV auf Schäden kon-
trolliert. Werden z. B. Vermurungen, in
das Bachbett gestürzte Bäume oder sons-
tige abflusshemmende Gegenstände im
Bachverlauf festgestellt, oder Schäden an
Verbauungen beobachtet, so sind diese un-
verzüglich der Wildbach- und Lawinen-
verbauung, Gebietsbauleitung Osttirol, zu
melden, um eventuelle Maßnahmen zur
Schadensverhütung zu veranlassen.
Besonders häufig kann dabei beobachtet
werden, dass vor Brücken u. Durchlässen
Rasenschnitt, Geäst u. sonstige Abfälle ab-
gelagert werden und bei Hochwasser Ver-
klausungsgefahr besteht. In solchen Fällen
wird der Verursacher zur Räumung auf
eigene Kosten herangezogen. Das letzte
Murenereignis hat gezeigt, wie wichtig das
Sauberhalten der Bachläufe ist, um noch
größere Schäden zu verhindern.
Wildbachbegehungen –
Gemeinde Virgen
Wildbachbegehungsstrecke (rot = jährlich Begehung, gelb = 5jährige Begehung).