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September 2014
Gemeinderatsbeschlüsse
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Sitzung vom 03.07.2014
Im Zusammenhang mit dem Pro-
jekt „Erweiterung Dolomitengolf Osttirol“
hat der Gemeinderat folgende, je mehr-
heitliche Beschlüsse gefasst: 1) Einer
Stellungnahme gegen die Änderung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROK) und des Flächenwidmungs-
planes (FWPl.) der Gemeinde Tristach
im Bereich der Grundstücke Gp. 1265,
1269, 1272, 1276, 1281, 1282/1,
1287, 1288, 1289, 1290, 1291,
1294, 1296, 1297, 1298, 1299,
1300, 1301, 1302, 1303, 1304,
1305, 1309, 1310, 1311, 1312,
1313, 1314, 1315, 1316, 1317,
1318, 1320, 1321/1, 1323, 1330,
1331, 1334, 1335, 1338, 1345 und
1725, alle KG Tristach wurde auf Grund
der Ausführungen des beauftragten
Raumplaners in seiner diesbezügl. Stel-
lungnahme vom 20.06.2014 keine Fol-
ge gegeben. 2) Änderung des ÖROK und
des FWPl. im Bereich der oben genann-
ten Grundstücke unter ausdrücklicher
Bezugnahme auf den Endbericht des
Raumplaners vom 25.06.2014 über
das Ergebnis der Umweltprüfung gemäß
§ 8 Tiroler Umweltprüfungsgesetz - TUP
wie folgt: a) Änderung des ÖROK von
derzeit „landwirtschaftliche Freihalteflä-
che (FL)“ gem. § 27.2.h TROG 2011 in
künftig „Vorwiegend Sondernutzung für
Sport und Erholung SF 5“ gem. § 31.1.j
TROG 2011: „UVP pflichtiger Golfplatz.
Erweiterung zum bestehenden Golfplatz
in Lavant. Die entsprechende Infra-
struktur zur Wasserver- und Abwasser-
entsorgung, sowie die verkehrsmäßige
Erschließung sind vorhanden.“ b) Än-
derung des FWPl. von derzeit „Freiland“
gem. § 41 TROG 2011 in künftig „Son-
derfläche für UVP-pflichtige Anlagen“
gem. § 49a TROG 2011 iVm „Sonder-
fläche Sportanlage Golfplatz SFGp“ gem.
§ 50 TROG 2011, LGBI. 56/2011.“
Der Gemeinderat hat je mehrheit-
lich beschlossen: 1) Der vom beauftrag-
ten Raumplaner ausgearbeitete Entwurf
über die Änderung eines Bebauungspla-
nes sowie eines ergänzenden Bebau-
ungsplanes für den Bereich der Grund-
stücke Gp. 1791, 1792 und 1793, alle
KG Tristach wird durch vier Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnah-
me aufgelegt. 2) Erlassung (Beschluss)
der vorhin genannten Änderung des
Bebauungsplanes und ergänzenden Be-
bauungsplanes. Dieser Beschluss wird
nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist kei-
ne Stellungnahme zum Entwurf einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Der Gemeinderat hat im Zusam-
menhang mit der Erlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich der
Bp. .257, Gp. 812/3, Gp. 819/3, Gp.
820/3, Gp. 820/4 und Gp. 820/5, alle
KG Tristach, sowie eines Bebauungspla-
nes und eines ergänzenden Bebauungs-
planes im Bereich der Gp. 819/2, KG
Tristach, je mehrheitlich beschlossen:
1) Den gegen den ggst. Bebauungsplan
bzw. ergänzenden Bebauungsplan ein-
gebrachten Stellungnahmen wurde auf
Grund der Ausführungen des örtlichen
Raumplaners in seiner diesbezüglichen
Stellungnahme vom 27.06.2014 keine
Folge gegeben. 2) Erlassung (Beschluss)
des ggst. Bebauungsplanes bzw. ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich
der o.a. Grundstücke lt. planlicher und
schriftlicher Darstellung des örtlichen
Raumplaners.
Mit mehrheitlichem Beschluss hat
der Gemeinderat das Gewerk „Elektro-
arbeiten“ fürs Projekt „Zu- und Umbau
Bau- und Recyclinghof“ an die Fa. AGE-
tech, 9900 Lienz, als Bestbieter einer
diesbezügl. durchgeführten Ausschrei-
bung um
14.084,87 brutto vergeben,
wobei die Gemeinde Tristach preismin-
dernd Eigenleistungen einbringen kann.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, den Auftrag zur Erstel-
lung der naturkundefachlichen Begleit-
planung im Zusammenhang mit der
Fortschreibung des Örtlichen Raumord-
nungskonzeptes (ÖROK) der Gemeinde
Tristach an das Ingenieurbüro DI Al-
tenweisl, 9951 Ainet, lt. Angebot vom
27.06.2014 zu vergeben (Stundensatz:
81,60; Gesamt:
3.280,42; je brutto).
Der Bürgermeister hat über die Mög-
lichkeiten eines Datenmanagementsys-
tems für die Wasserversorgungsanlage
Tristach berichtet (z.B. Online-Über-
wachung und -Datenabfrage bezügl.
Zulauf der Quellen und des Ablaufs in
das Versorgungsgebiet, der Trübungen
des Quellen-Zulaufs, der UV-Anlage
u.a.m.). Es sollen weitere diesbezüg-
liche Informationen eingeholt und der
Gemeinderat in der Folge neuerlich mit
dieser Angelegenheit befasst werden.
Im Ergebnis einer geheimen, mit-
tels Stimmzettel durchgeführten Ab-
stimmung hat der Gemeinderat be-
schlossen, Frau Gruber Brigitte, 9907
Tristach, als Reinigungskraft fürs
Gemeindeamt Tristach zu beschäfti-
gen. Die Anstellung erfolgt gem. den
Bestimmungen des Gemeinde-Ver-
tragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr.
119/2011, (G-VBG 2012), das Be-
schäftigungsausmaß beträgt 18,75 %
der Vollbeschäftigung (7,5 Std./Wo.),
die Einstufung erfolgt im Entlohnungs-
schema II, Entlohnungsgruppe p5, die
Entlohnungsstufe ergibt sich aus der
Vorrückungsstichtagsberechnung.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, Frau Wurnitsch Yvonne,
9972 Virgen, als Kindergärtnerin in
Karenzvertretung für Frau Edlinger Ni-
„Bericht aus der Gemeindestube“
Beschlüsse der letzten Sitzung des Gemeinderates Tristach
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
Oberdruck Digital
Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
Anzeigeninfo:
GRAFIK
ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-
fice@grafikzloebl.at.
Hinweise, Reaktionen und
Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
E-Mail: georg.neudert@cebs.at. Sämtliche Fo-
tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Dez. 2014
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahme finden sollen, könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.