Seite 17 - Gemeindezeitungen

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August 2014
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 17
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 697/1 sowie Bp. .148, KG Dölsach
(Thomas Glanzer).
Herr Thomas Glanzer plant beim Gastgewerbebetrieb
„Marinelli“ den Ausbau des bestehenden Heustadels
in Wohnungen. Dies ist derzeit bei der bestehenden
Sonderflächenwidmung nicht möglich und macht
nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes
in diesem Bereich erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 17.
April 2014, Zahl 707r697FWP.dwg, über die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Döl-
sach im Bereich der Grundstücke Nr. 697/1 und .148,
KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 23. April bis einschließlich 22. Mai 2014, zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich der Grundstücke Nr. .148 und einer Teilfläche
des Grundstückes 697/1, beide KG Dölsach, von der-
zeit Sonderfläche Gasthaus und Eissportplatz in künf-
tig „Sonderfläche mit Teilfestlegung“ nach § 51 – aus-
genommen Mischgebiet im Osten und Norden (Gst.
.148 und Teilfläche des Grundstückes 697/1) nach
§ 40 Abs. 2 und Sonderfläche Sportanlage – Stock-
platz nach § 50, alle TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachfolgen-
den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.
c)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 208/2, KG Dölsach (Gemeinde
Dölsach).
Im Bereich der Gpn. 183/1 und 182. KG Dölsach
(Ilse Goller) hat im Jahr 2014 eine Widmungsände-
rung stattgefunden. Bei dieser Widmung wurde sei-
tens des Raumplaners die Widmung einer Teilfläche
der Gp. 208/2, KG Dölsach, offensichtlich vergessen.
Diese Teilfläche wird für Tauschzwecke benötigt und
erfordert deshalb nachstehende Änderung des
Flächenwidmungsplanes in diesem Bereich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 16.
April 2014, Zahl 707r208-2FWP.dwg, über die Än-
derung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Dölsach im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes
Nr. 208/2, KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 23. April bis einschließlich 22. Mai
2014, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 208/2, KG
Dölsach, von derzeit Freiland in künftig „Wohnge-
biet“ gemäß § 38 Abs. 2 TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Elfriede Steiner, Dölsach 132
Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgendes Ansuchen um Förderung einer
Photovol-
taikanlage
ist eingelangt.
Roland Gratl, Dölsach 128, 4,8 kWpeak
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber o. a. Zuschuss zu gewähren.