Seite 20 - Gemeindezeitungen

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Informationsblatt der Gemeinde Amlach
Ausgabe 22 August 2013 Seite 20
Kinderbetreuungsgeld
Unterhaltszahlungen/Alimente
Waisenpensionen
Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen:
Pflegegeldbezüge
Familienbeihilfen
Wohn- und Mietzinsbeihilfen
Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind
Höhe des Heizkostenzuschusses
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig
€ 200,00 pro Haushalt.
Verfahren
Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses ist unter Verwendung des
vorgesehenen Antragsformulars im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 29. November 2013
bei der jeweils
zuständigen Wohnsitzgemeinde
anzusuchen.
Die Gemeinden leiten diese Anträge nach Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und
deren Bestätigung an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, Bereich
Unterstützung hilfsbedürftiger TirolerInnen, Michael-Gaismair-Str. 1, 6020 Innsbruck,
weiter.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Einkommensnachweis (aktueller Pensionsbescheid, aktueller Lohn- oder
Gehaltszettel, aktuelle Bezugsbestätigung - AMS, TGKK, Unterhalt, Alimente)
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Kindern)
Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
Personen, die den Heizkostenzuschuss bereits beziehen, müssen
nicht mehr neu ansuchen. In diesen Fällen läuft die Antragstellung
automatisch!
Vorankündigung
Die Freiwillige Feuerwehr
Amlach veranstaltet auch
heuer wieder einen „Sei-
Dabei-Tag“
für
alle
Amlacher. Den Teilnehmern
wird wieder ein Parcours
geboten, der für jede Menge
Spaß sorgen wird.
Herzliche Einladung an alle.
Sei-Dabei-Tag 2013
am Samstag, 14. September, ab 14.00 Uhr