Seite 3 - Gemeindezeitungen

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A U S
D E M
G E M E I
N D E R A T
Der GemeindeBOTE"
3
Sitzung vom 13.8.2013
S c h e n k u n g s v e r t r a g
u n d
Überlassungsvereinbarung
Maria
Mayerl - der GR beschließt die
unentgeltliche
Übernahme
der
gebildeten Trennstücke 10 von 14 qm
und 11 von 59 qm von Frau Maria
Mayerl
aus
deren
Liegeschaft
Einlagezahl 61, Grundbuch 85015
Iselsberg, in das Alleineigentum der
Gemeinde.
Beratung
und
Beschlussfassung
Darlehen Photovoltaikanlage - Der
Gemeinderat
beschl ießt
das
Darlehensangebot
der
Lienzer
Sparkasse, mit einem Aufschlag auf den
6-Monats-Euribor
von
0,940%.,
anzunehmen.
Der
Darlehensbetrag
beläuft sich auf EUR 80.000, die Rate
netto pro Halbjahr auf EUR 4.011,39 und
der Gesamtbetrag brutto auf EUR
104.296,14. Laufzeit 13 Jahre. Zudem
b e s c h l i e ß t
d e r
GR
d i e
Photovoltaikanlage als wirtschaftliche
Unternehmung zu führen, welche in die
Jahresrechnung aufzunehmen ist und
das alles so wie beschlossen der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung
vorgelegt wird.
Sitzung vom 26.11.2013
Beratung und Beschlussfassung Weg
Richtung Iselsberg Haus Nr. 86 auf der
Gp. 671, KG Iselsberg (Egger –
Wallensteiner) - Vorab hat eine
Verhandlung am 23.10.2013 mit allen
Parteien in der Gemeinde stattgefunden.
Gesamtbaukosten von EUR 60.000,00
sind einzuplanen (ohne Asphalt). Der
Gemeinde
wurde
dafür
eine
Bedarfszuweisung von EUR 40.000,00
zugebilligt. Der GR beschließt den
Wegbau i.S. des Wegprojektes der Agrar
Lienz
vom
27.4.2011
und
des
Verhandlungsprotokolls vom 23.10.2013.
Der
GR
beschließt
somit
die
Fertigstellung bis zum 1.7.2014.
Beratung und Beschluss FF-Auto - dem
Gemeinderat werden die aus der
Vorauswahl noch übrig gebliebenen
Angebote zur Kenntnis gebracht. Der
GR beschließt den Kauf des KLF
(Mercedes
Sprinter)
der
Firma
Rosenbauer, mit EUR 168.999,60.
Dem GR wird mitgeteilt, dass im Sinne
d e s
K a t a s t r o p h e n s c h u t z -
m a n a g e m e n t g e s e t z e s
e i n e
Geme i nde e i n s a t z l e i t ung
vom
Bürgermeister zu bestellen ist. Der GR
berät über die Personen, welche für die
Gemeindeeinsatzleitung bestellt werden
sollen. Vorgeschlagen werden für
folgende Funktionen:
Einsatzleitung:
Bgm.
Thomas
Tschapeller (Stv.: Vize-Bgm. Anton
Walder)
S1-Personalwesen: Manfred Bernsteiner
(Stv.: Josef Greil jun.)
S2-Katastrophenlage: Josef Walder (Stv.:
Gregor Fehlmann)
S3-Einsatzkoordinator: Michael Auer
(Stv.: Andrea Hirschberg)
S4-Versorgungswesen: Katja Peintner
(Stv.: Lorena Senfter)
S5- Öffentlichkeitsarbeit: Carmen Grader
(Stv.: Natalie Steiner)
S6-Technik & Kommunikation: Josef
Schett (Stv.: Alois Stotter)
Beschluss der Gebühren und Steuern für
2014 und Folgejahre sowie Beratung und
Beschluss über Gebühren bezüglich
Oberflächenwasserkanal - Der GR
beschl ießt
die
Höhe
der
Anschlussgebühr mit EUR 5,00 + 10 %
USt
je
Quadratmeter
der
Bemessungsgrundlage (= Summe der
der Fläche(n) in Quadratmeter die in das
Niederschlagswasserkanalsystem
der
Gemeinde eingeleitet werden) sowie die
Höhe der laufenden Gebühr je
Quadratmeter
der
Bemessungs-
grundlage mit EUR 0,25 + 10 % USt.
Folgende Gebührensätze ändern sich:
Mindestkanalanschlussgebühr pro qm
umbauten Raum !
EUR ! 5,40 /
qm.
Achtung - Haftung für
Baumbesitzer!
Paragraph 1319 ABGB wird
analog auf die Haftung für
Schäden durch abgebrochene
Äste
oder
Baumteile
und
umgestürzte Bäume angewendet.
Demnach haftet ein Baumbesitzer
für Schäden, die durch den
mangelhaften Zustand seines
Baumes entstanden sind und er
nicht die zur Abwendung der
Gefahr erforderliche Sorgfalt
eingehalten hat. Der Baum ist
dann
von
mangelhafter
Beschaffenheit,
wenn
durch
seinen Zustand eine besondere
Gefahr von ihm ausgeht. Sie kann
i n f o l g e
m e c h a n i s c h e r
Verletzungen des Baumes oder
einer Krankheit bestehen, aber
auch bei einem abnormen Wuchs.
Die ÖNORM L 1122, die für die
Baumpflege und Baumkontrolle
herausgegeben wurde, spricht
deshalb von nötigen jährlichen
Sichtkontrollen.
Kurz gesagt:
Jeder Baumbesitzer
muss
für
Schäden
durch
umstürzende oder brechende
Bäume haften.
Interessantes, Wichtiges, Wissenswertes ...
... aus den Gemeinderatssitzungen ab Juli 2013
Hinweis: Es handelt sich hierbei nur um eine auszugsweise Veröffentlichung und keine
Originalwiedergabe der Sitzungsprotokolle.