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März 2014
Feuerbrand | Betreutes Reisen mit dem Roten Kreuz
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Strauchart, etc. Die Pflanzenbesitzer
müssen den behördlichen Anordnun-
gen Folge leisten und die Bekämpfung
grundsätzlich selbst vornehmen. Befal-
lene Pflanzen oder Pflanzenteile sind
sofort zu entfernen und zu vernichten
oder zu verwerten. Für Befallsstandor-
te ist eine Nachkontrolle durchzuführen.
Aufgrund der Möglichkeit von Latenzbe-
fällen darf diese erst nach drei aufein-
anderfolgenden Jahren ohne Symptome
abgeschlossen werden.
Bei Nichtdurchführung der angeord-
neten Maßnahmen ist von der Gemein-
de Meldung an die zuständige Bezirks-
verwaltungsbehörde zu erstatten. Diese
kann unter Zuhilfenahme der bestellten
nichtamtlichen Bezirkssachverständi-
gen eine Ersatzvornahme anordnen.
Erkennungsmerkmale
Blüteninfektion (Primärinfektion):
Verbräunungen der Blüten und Blü-
tenstiele, Absterben des gesamten
Blütenstandes.
Triebinfektion (Sekundärinfektion):
Welke und Verbräunen von jungen
(krautigen bzw. noch nicht verholz-
ten) Treibspitzen, krückstockartiges
bzw. hakenförmiges Verkrümmen
(Peitschentriebe), Krümmungen sind
oft im äußeren Kronenbereich und
auch bei Wasserschoßen zu beob-
achten.
Betroffene Blätter:
Besitzen dunkle
Stiele und weisen vom Blattgrund
aus dunkel gefärbte Hauptadern auf,
Blätter werden meist fleckig bzw.
vertrocknen rasch und verfärben sich
zuerst braun und später mitunter
schwarz, Blätter bleiben häufig an
den Bäumen hängen und werden nur
durch stärkere Einwirkung (Wind)
abgeworfen.
Früchte:
Nach der Blüte entwickeln
sich zum Teil noch kleine Früchte,
diese werden schwarz und bleiben
hängen, später befallene Früchte
trocknen ein und werden schwarz,
das Aussehen dieser Früchte ähnelt in
Form und Farbe den von Dörrbirnen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte
der im heurigen Jahr ebenfalls an
Obstbäumen vorkommenden Monilia
gewidmet werden. Hierbei handelt
es sich um eine Pilzkrankheit, die in
vielen Fällen nicht leicht vom Feuer-
brand unterschieden werden kann.
Im Zweifel kann mittels Test bzw. La-
borprobe eine genaue Bestimmung
vorgenommen werden.
Meldungen
Die hohe Ansteckungsgefahr dieser
Pflanzenseuche macht es unbedingt
notwendig, dass die Bekämpfungs-
pflicht möglichst flächendeckend von
allen eingehalten wird. Alle Gemeinde-
bürger/innen sind gefordert, sich aktiv
an der Feuerbrandbeobachtung und
-bekämpfung zu beteiligen. Verdachts-
fälle können direkt beim Gemeindeamt
gemeldet werden.
Amt der Tiroler Landesregierung
Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Dem Alltag entfliehen, in geselliger
Runde fremde Orte und Kulturen er-
leben – einfach wieder einmal Urlaub
machen. Jeder kennt dieses schlum-
mernde Gefühl von Fernweh. Wären da
nicht körperliche Einschränkungen, die
diese Gedanken oftmals wieder schwin-
den lassen. Vor genau zehn Jahren hat
das Rote Kreuz in Oberösterreich zum
ersten Mal das „Betreute Reisen“ an-
geboten, seit Jahren gilt dieses Ange-
bot auch in enger Zusammenarbeit mit
dem Roten Kreuz in Tirol.
„Unser Ziel ist es, vom ersten Mo-
ment an für Urlaubsfreude zu sorgen.
Wer mit dem Betreuten Reisen unter-
wegs ist, braucht sich weder mit or-
ganisatorischen noch mit gesundheit-
lichen Fragen belasten – dafür ist ein
erfahrenes Rotkreuz-Team zuständig,“
beschreibt Peter Mader, Sozialreferent
des Roten Kreuzes in Tirol das Angebot.
„Rundumservice, entspannte, fröhliche
Atmosphäre und Hilfeleistungen im Be-
darfsfall, das sind die wesentlichen ‚Zu-
taten’ unseres Erfolgsrezeptes“.
Insgesamt stehen 27 Urlaubsdesti-
nationen zur Auswahl – Österreich, Kro-
atien, Italien und Spanien. Zu den dies-
jährigen Highlights zählen eine Flugreise
nach Sardinien und eine Kreuzfahrt ins
östliche Mittelmeer und zu den griechi-
schen Inseln.
Kontakt und weitere Informationen
zum betreuten Reisen: Hotline Gesund-
heits- und soziale Dienste Rotes Kreuz
Tirol Tel. 057-144-418.
Der neue Reisekatalog kann unter
http://oerk.at/reisen2014
heruntergela-
den werden.
Betreutes Reisen
Das Rote Kreuz bietet wieder Reisen und Erholung trotz Einschränkungen
Foto: Rotes Kreuz OÖ