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Gemeinderatsbeschlüsse
März 2014
Die vomBürgermeister detailliert vor-
getragenen Jahresvoranschläge 2014,
sowie 2015 bis 2017 der „Gemeinde
Tristach Immobilien KG“ wurden vom
Gemeinderat genehmigt (einstimmig).
Mit einstimmigem Beschluss hat
der Gemeinderat die Gebühren, Steu-
ern und Abgaben mit Wirksamkeit ab
01.01.2014 neu festgesetzt. Von eini-
genAusnahmen abgesehen, erfolgte eine
grundsätzliche Anpassung um die Erhö-
hung des Verbraucherpreisindexes von
1,76 %. Die ab 2014 gültigen Gebüh-
ren, Steuern und Abgaben sind auf der
Homepage der Gemeinde Tristach www.
tristach.at im Menü ‚Informationen’
-
‚Gebühren, Steuern, Abgaben’ zu finden.
Der Unterschiedsbetrag zwischen
der Summe der vorgeschriebenen Beträ-
ge (Soll) und der veranschlagten Beträ-
ge im Rechnungsjahr 2013 gem. § 15
(1), Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung) wurde
vom Gemeinderat mit
10.000,-- fest-
gesetzt (einstimmig).
Der Haushaltsplan 2014, welcher
Einnahmen im ordentlichen Haushalt
in der Höhe von
2.185.400,-- und
426.000,-- im außerordentlichen
Haushalt, und Ausgaben in der Höhe
von
2.185.400,-- im ordentlichen
Haushalt und
426.000,-- im außeror-
dentlichen Haushalt vorsieht und somit
ausgeglichen ist, wurde in der vom Bür-
germeister ausführlich vorgetragenen
Form vom Gemeinderat mehrheitlich
genehmigt und zum Beschluss erhoben.
Sitzung vom 20.02.2014
Im Zusammenhang mit dem Wohn-
anlagenprojekt Bereich Althuberweg hat
der Gemeinderat mehrheitlich beschlos-
sen: a) Der für den Bereich der Grund-
stücke Gp. 1791, Gp. 1792 und Gp.
1793, alle KG Tristach nach dem TROG
2006 gültige allgemeine und ergänzen-
de Bebauungsplan wurde aufgehoben.
b) Gem. § 66 Abs. 1 TROG 2011 wird
der vom beauftragten Raumplaner Dr.
Thomas Kranebitter, 9900 Lienz ausge-
arbeiteten Entwurf über die Erlassung
eines Bebauungsplanes sowie eines
ergänzenden Bebauungsplanes für den
Bereich der oben genannten Grundstü-
cke laut planlicher und schriftlicher Dar-
stellung des vorhin genannten Raum-
planers durch vier Wochen hindurch zur
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat ge-
mäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 den Be-
schluss des vorhin unter b) erwähnten
Bebauungsplanes und des ergänzenden
Bebauungsplanes gefasst.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, Solar- und Photovoltaik-
anlagen sowie E-Bikes und E-Motor-
räder hinkünftig bzw. rückwirkend mit
01.01.2014 gemeindeseits finanziell
zu fördern und hat diesbezügl. Richtli-
nien festgelegt, welche über die Home-
page der Gemeinde Tristach (www.tris-
tach.at) über das Menü „Informationen“
– „Subventionen“ abgerufen werden
können; die entsprechenden Antrags-
formulare sind über den Menüpunkt
„Formulare“ downloadbar (Richtlinien
und Antragsformulare werden natürlich
auch im Gemeindeamt ausgefolgt).
Gem. den gesetzl. Bestimmungen
der Tiroler Waldordnung 2005 hat der
Gemeinderat einstimmig beschlossen,
die Waldumlage für das Jahr 2014 für
den Wirtschaftswald (WW) mit einem
Ha-Satz von
25,20 sowie für den
Schutzwald im Ertrag (SiE) mit einem
Ha-Satz von
7,56 festzusetzen. Somit
betragen die auf die einzelnen Wald-
besitzer umzulegenden Waldaufseher-
kosten für das Jahr 2014 insgesamt
12.259,19. Der Berechnung wur-
den nur die tatsächlichen für forstliche
Belange von GWA Amort Franz auf-
gewendeten Arbeitsstunden 2013 zu
Grunde gelegt. Die Kostenbelastung
für die Gemeinde für den Waldauf-
seher beläuft sich im Jahr 2014 auf
18.509,51.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, an das Regionsmanagement
Osttirol (RMO), Amlacherstr. 12, 9900
Lienz, den Mitgliedsbeitrag für 2014 in
Höhe von
2.028,55 anzuweisen.
Mit einstimmigem Beschluss hat der
Gemeinderat einen Baukostenzuschuss
in Höhe von
392,78 gewährt (d.s.
30 % des i.Z.m. dem diesbezügl. Bau-
vorhaben vorgeschriebenen Erschlie-
ßungsbeitrages).
Jeweils für 2014 hat der Gemeinde-
rat folgende Subventionen gewährt: Ver-
ein „Curatorium pro Agunto“:
200,--
(mehrheitlicher Beschluss); Blinden-
und Sehbehindertenverband Tirol:
250,-- (einstimmig).
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Web: www.bsvt.at
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IBAN: AT41 2050 3000 0003 0155
BIC: SPIHAT22
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
Oberdruck Digital
Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
Anzeigeninfo:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065,
E-Mail: office@grafikzloebl.at.
Hinweise, Re-
aktionen und Vorschläge bitte an:
Mag. Georg
Neudert, Althuberweg 2, 9907 Tristach; Tel.
0664/3263515, E-Mail: georg.neudert@cebs.at
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Juni 2014
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahme finden sollen, könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.