Seite 4 - Gemeindezeitungen

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Koflkurier
März 2013
finden.
Der Unterschiedsbetrag zwischen
der Summe der vorgeschriebenen Be-
träge (Soll) und der veranschlagten
Beträge im Rechnungsjahr 2012 gem.
§ 15 (1), Ziff. 7 der VRV (Voranschlags-
und Rechnungsabschlussverordnung)
wurde vom Gemeinderat mit mehrheit-
lichem Beschluss mit
10.000,-- fest-
gesetzt.
Der Haushaltsplan 2013, welcher
Einnahmen im ordentlichen Haushalt
(OH) in der Höhe von
2.104.300,--
und
580.000,-- im außerordentlichen
Haushalt (AOH), und Ausgaben in der
Höhe von
2.104.300,-- im OH und
580.000,-- im AOH vorsieht, und
somit ausgeglichen ist, wurde vom
Gemeinderat mehrheitlich (9 Stimmen
dafür, 4 dagegen) genehmigt und zum
Beschluss erhoben.
Dem Katholischen Familienver-
band Tristach wurde die im Voranschlag
2012 vorgesehene ordentliche finan-
zielle Subvention 2012 in Höhe von
400,-- gewährt (einstimmig).
Sitzung vom 14.02.2013
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, eine „Ergänzung zur Partner-
schaftsvereinbarung des Jahres 2012“
mit dem Osttiroler Kinderbetreuungs-
zentrum (OKZ), Adolf Purtscher-Str. 6,
9900 Lienz mit folgendem Inhalt abzu-
schließen: „Die Kostenbeiträge werden
ab 01.01.2013 einvernehmlich wie
folgt festgesetzt: a) Ein von der Einwoh-
nerzahl der Partnergemeinde abhängi-
ger Sockelbeitrag in Höhe von
2,40
je Einwohner; b) Zuzüglich einem Bei-
trag je Betreuungsstunde in Höhe von
0,50; c) Zuzüglich Fahrtkosten (be-
stehend aus Sockelbetrag von
400,--
und einem Beitrag pro Beförderung von
1,30 für Talbodengemeinden gem.
Pkt. 11.3. der Partnerschaftsvereinba-
rung) und d) Zuzüglich einer Umlage für
die Mietkosten im Kolpinghaus für die
Nutzergemeinden (80 % der Mietkosten
der Betreuungseinrichtung im Kolping-
haus werden auf die diese Einrichtung
Nutzenden im Verhältnis der Einwoh-
nerzahl umgelegt) laut Partnerschafts-
vereinbarung.“
Der Gemeinderat hat gem. § 11,
Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung
(TGO) 2001 einstimmig beschlossen,
dass das Osttiroler Kinderbetreuungs-
zentrum (OKZ), Adolf Purtscher-Str. 6,
9900 Lienz das Tristacher Gemein-
dewappen bis auf weiteres auf sei-
ner Homepage
verwenden darf. Gleichzeitig wurde
einstimmig beschlossen, dass die in
diesem Zusammenhang fällige Gemein-
deverwaltungsabgabe gem. Abschnitt
V. „Sonstige Angelegenheiten“, Ziffer
48 der Gemeinde-Verwaltungsabga-
benverordnung 2007 – GVAV, LGBl. Nr.
31/2007, in Höhe von
1.100,-- nicht
vorgeschrieben bzw. als Subvention er-
lassen wird.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, die Arbeiten zur Installa-
tion einer UV-Anlage im Hochbehälter
Primes an den Bestbieter, die Firma
Franz Fagerer, 9900 Lienz zu einer
skontobereinigten Brutto-Anbotsumme
von
5.941,86 zu vergeben.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen: Der nach Bad Jungbrunn
führende, von der Lavanter Straße ab-
zweigende Gemeindeweg soll neu ver-
messen bzw. die Katastermappe an den
Naturbestand angeglichen werden, mit
den Grundeigentümern sollen im Zuge
weiterer Verhandlungen vertragliche
Regelungen betr. einer evt. Wegver-
breiterung (Errichtung eines beidseiti-
gen Bankettes) geschaffen werden, am
(südlichen) Ende des ggst. Gemeinde-
weges soll die Errichtung eines Um-
kehrplatzes über einen entsprechenden
Grundstückstausch angestrebt werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen: Herr Mag. Themeßl Franz,
wh. Ehrenburgstraße 59, 9907 Tristach
tritt einen Grundstreifen zur Verbreite-
rung der Ehrenburgstraße im Bereich
westlich bzw. südwestlich seines Grund-
stücks Gp. 814/4, KG Tristach mit einer
Breite zwischen 0,50 und 1,00 m an
die Gemeinde Tristach ab, im Gegenzug
unterstützt die Gemeinde Tristach Herrn
Mag. Themeßl bei der Errichtung einer
neuen Grundstückseinfriedung im ggst.
Bereich in der Weise, als die Gemeinde
die dabei anfallenden Kosten für Bag-
gerarbeiten, Rohre für die Zaunsäulen,
Eisenträger und Betonarbeiten sowie
die Kosten der Vermessung und der Er-
richtung eines diesbezügl. Vertragswer-
kes übernimmt. Die dabei erforderlichen
begleitenden Arbeiten werden durch die
Gemeindearbeiter durchgeführt. Nach
der Intention des Grundeigentümers
Mag. Franz Themeßl soll die Verbreite-
rung der Ehrenburgstraße im ggst. Be-
reich primär der Erhöhung der Verkehrs-
sicherheit der Fußgänger dienen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich
beschlossen, die Projektierung, Vari-
antenprüfung, Ausschreibung, Bau-
abschnittskontrolle, Koordination incl.
Förderabwicklung und Endprüfung etc.
des geplanten Bauvorhabens „Abwas-
serbeseitigung Bad Jungbrunn“ an den
aus einer diesbezügl. Ausschreibung
hervorgegangenen Bestbieter, die Fa.
Arnold Bodner, Rosengasse 15, 9900
Lienz gem. Angebot vom 07.02.2013
über
14.960,00 zuzügl. 20 % MwSt.
zu vergeben.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, Herrn Alois Bacher, wh.
9907 Tristach, Griesweg 2, im Sommer
2013 wiederum als Gemeindearbeiter
über das AMS-Fördermodell „Gemein-
Helfen Sie uns helfen!
Sammler/innen für die Landes-
blindensammlung gesucht!
Freie Zeiteinteilung vom 1. April
bis zum 31. Mai 2013. Für jeden
Sammler gibt es als Dankeschön
eine Aufwandsentschädigung! Mehr
Informationen bei Sabrina Canal
unter 0512/33 4 22 17 oder per E-
Mail:
er TBSV trägt
das Spendengütesiegel. Zudem sind
Spenden an den TBSV steuerlich ab-
setzbar.
Vielen Dank, dass wir auf
Sie zählen dürfen!
Tiroler Blinden- und
Sehbehinderten-Verband
Amraser Str. 87, 6023 Innsbruck
Tel.: (0512) 33 4 22 - 17
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