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St. Veiter - Zeil´n - Ausgabe 07 | 7
St. Veiter - Zeil`n Ausgabe 07
Gemeinderatsprotokolle
Gemeinderatssitzung vom 20.August 2013
1:
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des Protokolls der
letzten Sitzung
2:
Beratung und Beschluss über Baurechtseinräumung für die Bergenergie GmbH am
Areal des Gemeindezentrums (Bereich FF-Haus / Kinderspielplatz)
Der Bürgermeister erteilt GV Berger Michael (Geschäftsführer der Bergenergie GmbH) das
Wort.GV Berger erklärt, dass dieser Vertrag für die Finanzierung bei der Raiffeisenbank
Defereggental erforderlich ist und das Baurecht grundbücherlich eingetragen wird. Der
Vertrag wurde von Rechtsanwalt Dr. Seirer erstellt. Nachdem der Baurechtsvertrag vorge-
tragen worden ist, geben der Bürgermeister und GV Berger Auskünfte dazu.
Bgm. Monitzer erklärt, dass sowohl der gewerberechtliche als auch der Baubescheid
rechtskräftig sind.
Einige Privathäuser werden jetzt doch nicht angeschlossen. Dadurch erhöht sich die Wirt-
schaftlichkeit des Projektes, weil ein längeres Leitungsstück nun wegfällt.
Baubeginn wird wahrscheinlich in der KW 35/36 sein und die Anlage sollte im Oktober in
Betrieb gehen.
GV Berger erklärt, dass die Leitungen so verlegt werden, dass sie bei späteren Bauvorha-
ben nicht im Weg sein sollten.
Finanziert wird das Vorhaben zum Teil durch die Aufnahme eines Darlehens bei der Raif-
feisenbank Defereggental.
Der Bauzins (von der Bergenergie GmbH an die Gemeinde St. Veit Immobilien KG) be-
trägt jährlich € 200,00.
Die Nestschaukel muss abgetragen und etwas weiter östlich am Spielplatz wieder aufge-
stellt werden. Weiters erklärt der Geschäftsführer, dass im Rahmen des gewerberechtlichen
Verfahrens alle zu erwartenden Emissionswerte überprüft wurden und natürlich eingehal-
ten werden. Es dürfte daher zu keiner Lärm- oder anderen Belästigung kommen. Im Übri-
gen wird die Anlage so ausgeführt, dass für die Kinder keine Gefährdung (Absturzgefahr,
ungewolltes Eindringen….) gegeben ist. Die Hackschnitzel werden bereits gehackt angelie-
fert, das heißt, sie werden nicht vor Ort geschreddert, sodass es vor Ort zu keiner Lärm-
und Staubbelästigung kommen wird.
GF Berger erklärt auf Anfrage weiters, dass er die Funktion des Geschäftsführers unent-
geltlich ausüben wird.
Der Ölkessel der Gemeinde wird künftig für Notfälle (z.B.: bei Ausfall der Heizung oder
während einer allfälligen Wartung) in Betrieb genommen. Allfällig anfallende Kosten für
den Betrieb der Ölheizung trägt künftig die Bergenergie GmbH.
Abschließend wird noch diskutiert, ob die Montage der Heizkörper in der Volksschule
noch heuer oder erst nächstes Jahr erfolgen kann.
Der Gemeinderat beschließt, dem eingangs vorgetragenen Baurechtsvertrag zuzustimmen.
Abstimmung:
mit 11 Stimmen dafür (einstimmig)
3:
Beratung und Beschluss über Anfrage von Frau Maria Gasser über Änderung des
Aufteilungsschlüssels beim FF-Haus Feld
Frau Maria Gasser ist Mitbesitzerin des Gebäudes Bruggen 37. Im Erdgeschoß ist die Feu-
erwehrgarage, im Obergeschoß die Wohnung von Frau Gasser. Frau Gasser beabsichtigt
die Wohnung teilweise umzubauen und zu sanieren. Da immer noch im Grundbuch Teile
der Wohnung, nämlich der ehemalige Schlauchturm, zum Anteil der Gemeinde gehören,
möchte Frau Gasser ein neues Nutzwertgutachten erstellen lassen und fragte daher beim
Bürgermeister an, ob dies auch die Zustimmung der Gemeinde findet. Da der Schlauchturm
schon länger nicht mehr benötigt wird, stimmt der Gemeinderat grundsätzlich einer Neu-
aufteilung des Gebäudes zu. Das neue Nutzwertgutachten ist dann im Gemeinderat zu be-
schließen.
Abstimmung:
mit 11 Stimmen dafür (einstimmig)