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St. Veiter - Zeil´n - Ausgabe 06 | 9
St. Veiter - Zeil`n Ausgabe 06
Sitzungsprotokolle
Gemeinderatssitzung vom 03.Dezember 2012
1) Überprüfungsausschuss Bericht
Der Überprüfungsausschuss hat eine Überprüfung der Gemeindekasse vorgenommen, wobei
keine Mängel festgestellt wurden.
2) Verlegung Starkstromleitung der TIWAG Mentlerboden/Bruggen
Die TIWAG plant in den nächsten Jahren die Verkabelung der Starkstromleitung im Bereich
Mentlerboden – Bruggen/Raut weiter bis St. Jakob. Der Gemeinderat stimmt diesem
Vorhaben einstimmig zu und genehmigt gleichzeitig den Dienstbarkeitszusicherungsvertrag.
3) Verordnung Neu, über einmalige jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
Aufgrund des § 66 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 – G-VGB 2012, LGBl.
Nr. 119/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 18/2012, hat der Gemeinderat der
Gemeinde St. Veit in Defereggen in der Sitzung am 3. Dezember 2012 folgende Verordnung
über die Gewährung einer einmaligen jährlichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) an die
Bediensteten einstimmig beschlossen:
4) Steuern, Gebühren Abgaben mit 1.1.2013
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom
3. Dezember 2012
die Steuern, Gebühren und
Abgaben mit Wirksamkeitsbeginn
1. Jänner 2013 einstimmig
wie folgt beschlossen:
Steuern, Gebühren und Abgaben mit Wirksamkeitsbeginn 1. Jänner 2013
Grundsteuer A
500 v. H. des Messbetrages
Grundsteuer B
500 v. H. des Messbetrages
Kommunalsteuer
lt. Kommunalsteuergesetz 1993
3. v. H. der Bemessungsgrundlage
Befreiung für Lehrlinge lt. GR-Beschluss
vom 30.12.1996
Vergnügungssteuer
lt. Verordnung v. 15.12.1993
10 v. H. des Entgeltes
Hundesteuer
, lt. Verordnung vom 05.10.1999
€ 21,80 je Tier
Erschließungsabgabe
nach dem Landesgesetz vom
11.12.1997, LGBl. 22/1998, idF. LGBl. 82/2001
Einheitssatz 5 % (= € 3,71)
Erschließungskostenfaktor lt. Verordnung der
Tiroler Landesregierung vom 13.11.2001,
LGBl. 103/2001, € 74,13
Ausgleichsabgabe
lt. GR-Beschluss vom 8.6.1993
Erschließungskostenfaktor € 74,13
Kindergartengebühren
lt
. Gemeinderatsbeschlüssen vom 10.12.2005,
27.06.2007 bzw. NEU vom 19.10.2010
Bei Besuch von 3-jährigen Kindern, die nur an drei
Wochentagen den Kindergarten besuchen, betragen
die Gebühren € 21,00/ 10xjährlich (incl. MWSt.)