Seite 2 - Gemeindezeitungen

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• die gesetzliche Verpflichtung
sowie die damit verbundene
zivilrechtliche Haftung für die
zeitgerechte und ordnungs-
gemäße
Durchführung
der
Arbeiten in jedem Fall beim
verpflichteten Anrainer bzw.
Grundeigentümer verbleibt;
• eineÜbernahmedieserRäum-und
Streupflichtdurchstillschweigende
Übung im Sinne des § 863
Allgemeines
Bürgerliches
Gesetzbuch (ABGB) hiermit
ausdrücklich
ausgeschlossen
wird.
Gemäß § 93 StVO 1960 haben die
Eigentümer von Liegenschaften in
Ortsgebieten, ausgenommen die
Eigentümer von unverbauten land-
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Wichtige Hinweise zur
Schneeräumung und Streuung
Im Zuge der Durchführung des
Winterdienstes
auf
öffentlichen
Verkehrsflächen kann es aus arbeits-
technischen Gründen vorkommen,
dass die Straßenverwaltung Flächen
räumt und streut, für die Anrainer/
Grundeigentümer aufgrund gesetz-
licher Bestimmungen selber zur
Räumung und Streuung verpflichtet
sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass
• es sich dabei um eine (zufällige)
unverbindliche
Arbeitsleistung
der Gemeinde handelt, aus der
kein Rechtsanspruch abgeleitet
werden kann;
und forstwirtschaftlich genutzten
Liegenschaften, dafür zu sorgen, dass
die entlang der Liegenschaft in einer
Entfernung von nicht mehr als 3 m
vorhandenen, dem öffentlichen Ver-
kehr dienenden Gehsteige und Geh-
wege einschließlich der in ihrem Zuge
befindlichen Stiegenanlagen entlang
der ganzen Liegenschaft in der Zeit
von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee
und Verunreinigungen gesäubert so-
wie bei Schnee und Glatteis bestreut
sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht
vorhanden, so ist der Straßenrand in
einer Breite von 1 m zu säubern und
zu bestreuen. Weiters ist dafür zu sor-
gen, dass Schneewächten oder Eis-
bildungen von den Dächern ihrer an
der Straße gelegenen Gebäude ent-
fernt werden.
Winterdienst 2013/2014
Abfallgebühren
Gebühr:
10 l - Bioabfallsack
0,41
Grundgebühr/Liter:
0,041
Grundgebühr/Jahr:
7 l - Bioabfallbehälter
wöchentliche Entleerung
23 l - Bioabfallbehälter
wöchentliche Entleerung
120 l - Bioabfallbehälter
14-tägige Abholung
Weitere Gebühr/Liter:
0,089
Weitere Gebühr/Jahr:
7 l - Bioabfallbehälter
wöchentliche Entleerung
23 l - Bioabfallbehälter
wöchentliche Entleerung
120 l - Bioabfallbehälter
14-tägige Abholung
Friedhofsgebühren
Benützungsgebühren (15 Jahre):
Familiengrab
990,00
Reihengrab
375,00
Urnengrab
375,00
Verlängerungsgebühr (10 Jahre):
Familiengrab
660,00
Reihengrab
250,00
Urnengrab
250,00
Graberrichtungsgebühr:
Familien-, Reihengrab
465,00
Gebühr für Tieferlegung
135,00
Urnengräber:
einnmalige Errichtungsgebühr
1.150,00
Öffnungsgebühr
105,00
Benützung Aufbarungshalle (je Aufbarung)
250,00
Benützungsgebühr Kühlraum / Tag
35,00
Benützungsgebühr Sezierraum
200,00
Parkplatzgebühren
Halbtageskarte - ab 14.00 Uhr
4,00
Tageskarte:
Ströden
5,50
Wallhorn
5,00
Wochenkarte
10,00
Monatskarte
20,00
Busse bis 30 Sitzplätze
12,00
Busse über 30 Sitzplätze
24,00
Gebühren Tennisplatz
Saisonkarte Erwachsene
100,00
Saisonkarte Kinder (-18 Jahre)
25,00
Familienkarte
225,00
Stundentarif - Erwachsene
9,00
Stundentarif - Kinder
4,50
6er-Block
45,00
Schafräudebad
Badegebühr/Schaf
0,65
Kindergartenbeiträge
pro Kind + Monat (5 Tag/Woche)
41,40
Biomüll:
14,81
126,98
48,68
32,43
106,56
277,99
Gemeindeabgaben 2014
Kommunalsteuer
Vergnügungssteuer
Erschließungsbeitrag
Verwaltungsabgaben
65,00
130,00
Sonstige Steuern und Abgaben
2,86
2.574,00
Zählergebühr
17,66
Wasserbenützungsgebühr
0,85
Einleitung
Oberflächenwasser
545,00
6,68
4.006,20
266,31
Zählergebühr
17,66
Kanalbenützungsgebühr
2,74
Abfallgebühren
Grundgebühr/Liter:
Müllsack
Container
Grundgebühr für 13 Entleerungen im Jahr:
40 l - Müllsack
4,93
70 l - Müllsack
8,62
80 l - Kunststoffbehälter
128,13
120 l - Kunststoffbehälter
192,19
240 l - Kunststoffbehälter
384,38
660 l - Kunststoffbehälter
1.057,06
800 l - Metallbehälter
1.281,28
weitere Gebühr: (je Entleerung)
40 l - Müllsack
1,87
70 l - Müllsack
2,38
80 l - Kunststoffbehälter
2,97
120 l - Kunststoffbehälter
3,93
240 l - Kunststoffbehälter
7,23
660 l - Kunststoffbehälter
21,51
800 l - Metallbehälter
26,06
Hundesteuer
Ersthund
für jeden weitern Hund/Haushalt
je Einheit (m³ Baumasse gem.
TVAG 2011, LGBl.Nr. 58/2011)
Wasseranschlussgebühr
einmalige Gebühr
pro m³ Wasserverbrauch
pro Zähler und Jahr
mindestens (900 m³)
pro m³ (Baumasse gem. TVAG
2011, LGBl.Nr. 58/2011)
Sätze, Hebesätze
500 v.H.d. Messbetrages
Campingplatz (pro Stellplatz)
Restmüll:
0,123
pro Zähler und Jahr
mindestens (600 m³)
Abgabenart
Grundsteuer A
Grundsteuer B
500 v.H.d. Messbetrages
3 v.H.d. Messbetrages
25 v.H. des steuerpflichtigen
Entgeltes
€ 3,76 pro Einheit der
Bemessungsgrundlage
(5% von € 75,22)
Gemeindeverwaltungsab-
gabenverordnung 2007, LGBl.Nr.
31/2007
Kanalanschlussgebühr
je Einheit (m³ Wasserverbrauch)
inkl
MwSt